GRI aktualisiert ihre Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
25.03.2011
Die Globale Initiative zur Berichterstattung (Global Reporting Initiative, GRI) hat ihre G3.1 Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ("G3.1") veröffentlicht.
Die Leitlinien stellen eine maßgeblichen Teil des Berichtsrahmens der GRI dar, der Leitlinien dazu gibt, wie Organisationen ihre Leistungskraft auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit angeben können.
G3.1 markiert die Aktualisierung und den Abschluss der dritte Generation der GRI-Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und umfasst ausgedehnte Leitlinien zur Berichterstattung über Menschenrechte, Auswirkungen auf das Gemeinwesen sowie Geschlechter.
In Verbindung mit den neuen Berichtsleitlinien hat die GRI ferner Leitlinien veröffentlicht, die Unternehmen bei der Feststellung helfen sollen, was gemessen und wie berichtet werden soll; diese tragen die Bezeichnung Das fachliche Protokoll – Anwendung der Prinzipien zum Inhalt des Berichts und sind dazu gedacht, Organisationen in die Lage zu versetzen, relevante Berichte leichter zu erstellen.
Immer mehr Unternehmen entscheiden sich dazu, die GRI-Leitlinien bei der Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts anzuwenden. So haben beispielsweise 17 der 18 Mitglieder des internationalen Rates für Bergbau und Metalle (International Council on Mining and Metals, ICMM), dem viele der weltweit größten Rohstoffunternehmen angehören, im Jahr 2010 soziale und Umweltdaten in Übereinstimmung mit den GRI-Standards angegeben.
Weiterführende Informationen:
- Presseerklärung der GRI (Verknüpfung auf die Internetseite der GRI)
- Weitere Informationen zu den G3.1-Leitlinien (Verknüpfung auf die Internetseite der GRI)
- die deutsche GRI-Seite (Verknüpfung auf die Internetseite der GRI)
- Presseerklärung des ICMM (Verknüpfung auf die Internetseite des ICMM)
- Unsere Seite zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.