ZICA führt dreistufiges Rechnungslegungssystem in Sambia ein

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03.03.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Sambia (Zambia Institute of Chartered Accountants, ZICA) hat in Sambia ein dreistufiges Rechnungslegungssystem eingeführt.

Das Gesetz über die Rechnungsleger von 2008 verleiht dem ZICA das Recht, den Berufsstand der Rechnungsleger und Prüfer zu regulieren.

Die Berichterstattungs- und Prüfungsvorschriften der drei Stufen des neuen Rahmenkonzepts sehen folgendermaßen aus:

  • Öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen. Börsennotierte Unternehmen, Unternehmen des Öffentlichen Interesses und Unternehmen im Staatsbesitz müssen die vollen IFRS anwenden, und die Abschlüsse müssen geprüft werden.
  • Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen. Unternehmen, die nicht der ersten Stufe zuzurechnen sind und einen jährlichen Umsatz von 20 Mrd. Kwacha (etwa 3 Mio. Euro) oder mehr haben, haben die Wahl, ob sie die vollen IFRS oder den IFRS für KMU anwenden wollen; ihre Abschlüsse müssen ebenfalls geprüft werden.
  • Kleine und Kleinstunternehmen. Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 20 Mrd. Kwacha (etwa 3 Mio. Euro) wenden den sambischen Rechnungslegungsstandard für kleine und Kleinstunternehmen an. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Das dreistufige Rechnungslegungssystem tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Dies bedeutet, dass das Rahmenkonzept auf Abschlüsse zu Berichtsperioden anzuwenden ist, die am oder nach dem 31. Dezember 2011 enden.

Das verpflichtende Datum für die vollständige Einhaltung des IFRS für KMU und des sambischen Rechnungslegungsstandards für kleine und Kleinstunternehmen ist der 1. Januar 2012. Die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 soll den Übergang auf die Erstellung der Abschlüsse nach dem neuen Rahmenkonzept erleichtern.

Die entsprechende Presseerklärung des ZICA vom Januar 2011 finden Sie hier (in englischer Sprache, 16 KB).

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