Mai

Internetsendung der Financial Accounting Foundation zum Prozess der Überprüfung nach der Umsetzung

16.05.2011

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF), das Aufsichtsgremium des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB), wird die nächste Phase ihres Prozesses der Überprüfung von Rechnungslegungs- und Bilanzierungsstandards nach deren Umsetzung in einer Internetsendung erläutern, der am Freitag, 20. Mai 2011, ausgestrahlt wird. .

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF), das Aufsichtsgremium des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB), wird die nächste Phase ihres Prozesses der Überprüfung von Rechnungslegungs- und Bilanzierungsstandards nach deren Umsetzung in einer Internetsendung erläutern, der am Freitag, den 20. Mai 2011 ausgestrahlt wird.

Im November 2010 gab der Stab der FAF einen neuen Prozess für die Durchführung der Überprüfung von Standards, die vom FASB herausgegeben wurden, nach der Umsetzung heraus (siehe dazu unsere frühere Nachricht). Die FAF hat mit einem Pilottest seines Überprüfungsprozesses zu einem FASB-Standard begonnen, um zu beurteilen, ob der Standard die gesetzten Ziele erfüllt. In dieser Internetsendung werden weitere Details zum Pilottest vermittelt sowie weiterführende Informationen zur nächsten Phases des Überprüfungsprozesses der FAF zu Standards nach deren Umsetzung sowie den damit verbundenen Zielen gegeben.

Thema:

Der FAF-Prozess der Überprüfung nach der Umsetzung

Datum und Uhrzeit:

Freitag, 20. Mai 2011 18:00-19:00 Uhr (MESZ)

Weitere Informationen:

hier

Anmeldung:

hier

Präsentationen von der gemeinsamen Veranstaltung von EFRAG und DRSC vom 9. Mai verfügbar

16.05.2011

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gibt bekannt, dass die Präsentationen der gemeinsamen Veranstaltung von EFRAG und DRSC vom 9. Mai 2011 zu den Kernprojekten des IASB – Erlöserfassung, Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Versicherungsverträge – ab sofort von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden können.

Das Protokoll der Veranstaltung folgt in den nächsten Tagen.

Mitschrift vom zweiten Tag der Sondersitzung am 11. und 12. Mai

16.05.2011

Der IASB und der FASB hielten am 11. und 12. Mai eine gemeinsame Sondersitzung in London ab.

Auf der Tagesordnung des zweiten Sitzungstages standen die Themen Leasingverhältnisse (Lehreinheit), Versicherungsverträge und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Wir haben Ihnen die Übersetzung der Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, wie immer auf einer eigenen Seite zur Verfügung gestellt.

Geschäftsbericht 2010 der FMA Liechtenstein

16.05.2011

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) von Liechtenstein stellt auf ihrer Internetseite ihren Geschäftsbericht 2010 zur Verfügung.

Außerdem kündigt sie eine Medienkonferenz am 8. Juni 2011 mit weiteren Informationen zur Entwicklung des Finanzplatzes und zu aktuellen Finanzplatz- und Aufsichtsthemen an. Weitere Informationen und den Geschäftsbericht finden Sie auf der Internetseite der FMA.

IASB veröffentlicht fünf neue und überarbeitete Standards als 'Konsolidierungspaket'

12.05.2011

Der IASB hat heute die endgültigen Fassungen der fünf neuen und überarbeiteten Standards herausgegeben, die das 'Konsolidierungspaket' darstellen und neulich schon als beinahe endgültige Fassungen veröffentlicht worden sind.

Sie gelten der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Bilanzierung von Beteiligungen an gemeinsamen Vereinbarungen und Angaben über das Engagement bei anderen Unternehmen. Jeder der fünf Standards tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung gestattet ist, wenn alle anderen Standards des Pakets gleichzeitig vorzeitig angewendet werden. Es ist Unternehmen jedoch gestattet, Teile der Vorschriften zu Angaben aus IFRS 12 in ihre Abschlüsse zu integrieren, ohne dass dies als eine vorzeitige Anwendung von IFRS 12 gilt, die eine ebenfalls vorzeitige Anwendung der anderen vier Standards auslösen würde. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick über die Standards; wir haben für jeden der neuen Standards aber auch ausführliche Zusammenfassungen auf eigenen Seiten angelegt.

 

Das 'Konsolidierungspaket'

IFRS 10 Konzernabschlüsse

IFRS 10 ersetzt die Konsolidierungsleitlinien in IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS und SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften durch Einführung eines einzigen Konsolidierungsmodells für alle Unternehmen auf der Grundlage von Beherrschung unabhängig von der Art des Investitionsempfängers (also unabhängig davon, ob das Unternehmen durch Stimmrechte von Investoren oder durch andere vertragliche Vereinbarungen wie bei Zweckgesellschaften üblich kontrolliert wird). Nach IFRS 10 wird Beherrschung danach bestimmt, ob ein Investor 1) Bestimmungsmacht über den Investitionsempfänger hat, 2) Chancen und Risiken aus veränderlichen Erträgen aus seinem Engagement bei diesem Unternehmen hat und 3) seine Bestimmungsmacht über den Investitionsempfänger nutzen kann, um den Betrag der Erträge zu bestimmen.

IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen

Mit IFRS 11 werden neue Bilanzierungsvorschriften für gemeinsame Vereinbarungen eingeführt, die IAS 31 Anteile an Joint Ventures ersetzen. Die Möglichkeit, die anteilige Konsolidierungsmethode bei der Bilanzierung von gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen anzuwenden, ist gestrichen worden. Darüber hinaus werden mit IFRS 11 gemeinschaftlich beherrschte Vermögenswerte abgeschafft; es bleiben nur gemeinsame Geschäftstätigkeit und Joint Ventures erhalten. Eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinsame Beherrschung ausüben, Rechte aus den Vermögenswerten und Pflichten aus den Verbindlichkeiten haben. Ein Joint Venture ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinsame Beherrschung ausüben, Rechte auf das Nettovermögen haben.

IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen

Mit IFRS 12 werden verbesserte Angaben sowohl zu konsolidierten als auch zu nicht konsolidierten Unternehmen gefordert, bei denen ein Unternehmen engagiert ist. Das Ziel von IFRS 12 liegt darin, Informationen zu fordern, die die Adressaten von Abschlüssen in die Lage setzen, die Grundlage von Beherrschung, jegliche Ansprüche auf die konsolidierten Vermögenswerte und Schulden, Risiken aus dem Engagement bei nicht konsolidierten Zweckgesellschaften und das Engagement von Minderheitenanteilseignern an konsolidierten Unternehmen zu beurteilen.

IAS 27 Separate Abschlüsse (geändert 2011)

Die Vorschriften für separate Abschlüsse belieben unverändert Bestandteil des geänderten IAS 27. Die anderen Teile von IAS 27 werden durch IFRS 10 ersetzt.

IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (geändert 2011)

Der geänderte IAS 28 enthält Folgeänderungen, die sich aus der Veröffentlichung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 ergeben.

Die Volltexte der Standards in englischer Sprache sind für eIFRS-Abonnenten auf der Internetseite des IASB einzusehen. Weiterführende Informationen:

Der IASB hat heute außerdem einen weitere Standard herausgegeben, der nicht Bestandteil des Konsolidierungspakets ist: IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Die entsprechende Nachricht auf IAS PLUS finden Sie hier; außerdem haben wir auch für diesen Standard eine eigene Seite angelegt.

Neuseeland harmonisiert Standards mit den IFRS und den australischen Bilanzierungsstandards

12.05.2011

Der neuseeländische Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB) hat die Freigabe zweier Standards genehmigt, mit der die neuseeländischen Äquivalente der IFRS ('NZ-IFRS') näher an sowohl die International Financial Reporting Standards als auch die australischen Bilanzierungsstandards rücken.

Der neuseeländische Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB) hat die Freigabe zweier Standards genehmigt, mit der die neuseeländischen Äquivalente der IFRS ('NZ-IFRS') näher an sowohl die International Financial Reporting Standards als auch die australischen Bilanzierungsstandards rücken.

Die Änderungen bewirken, dass neuseeländische Unternehmen, die im Einklang mit den NZ-IFRS bilanzieren, ausdrücklich und uneingeschränkt ihre Befolgung der IFRS erklären können. Die Auswirkungen der neuen Standards bestehen darin, dass

  • Wahlrechte, die nach IFRS zur Verfügung stehen, wieder in die NZ-IFRS eingebracht werden, z.B. die Möglichkeit die Anschaffungskostenmethode für Renditeimmobilien zu nutzen oder die Aufstellung über die Zahlungsströme nach der indirekten Methode vorzunehmen
  • spezielle neuseeländische Vorschriften abgeschafft werden, z.B. die Vorschrift, einen unabhängigen Bewertungsfachmann bei der Feststellung des beizulegenden Zeitwerts von Sachanlagen einzubinden, wenn die Neubewertungsmethode angewendet wird
  • anderweitige neuseeländische Leitlinien aus den NZ-IFRS entfernt werden, die sich nicht auch in den IFRS befinden
  • speziell in Neuseeland geforderte Angaben abgeschafft oder aufrecht erhaltene Angaben in einen eigenständigen 'nationalen' Standard verschoben werden
  • in Neuseeland und Australien einheitliche Terminologie und Vorschriften angewendet werden (insbesondere im Hinblick auf Angaben, die zusätzlich zu den nach IFRS geforderten vorgeschrieben werden – es wird erwartet, dass der australische Accounting Standards Board zu gegebener Zeit entsprechende Änderungen und Standards herausbringt. Zudem wird damit gerechnet, dass die Aufsichtsbehörden von Neuseeland und Australien eine 'gegenseitige Anerkennung' der Finanzberichterstattung des jeweils anderen Landes erwägen werden

Die geänderten Vorschriften müssen für Geschäftsjahre angewendet werden, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen. Weiterführende Informationen:

Podcasts zu den neuen IASB-Standards

12.05.2011

Deloitte hat eine Reihe von Podcasts aufgenommen, die sich den heute vom IASB herausgegeben neuen Standards widmen - dem 'Konsolidierungspaket' mit Standards zu Konzernabschlüssen, Beteiligungen an gemeinsamen Vereinbarungen und Angaben über das Engagement bei anderen Unternehmen und dem neuen Standard zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts.

In jedem Podcast werden die Hauptveränderungen vorgestellt und aufgezeigt, welche Auswirkungen diese Änderungen vermutlich in der Praxis mit sich bringen werden.

  • IFRS 10 Konzernabschlüsse. Randall Sogoloff, Leiter Kommunikation im IFRS Global Office von Deloitte, erörtert mit Robert Bruce den neuen IASB-Standard zu Konsolidierung. Der Podcast kann hier heruntergeladen werden (12 Minuten, 8 MB)
  • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen. Becky Fell, Direktorin im IFRS Global Office von Deloitte, erörtert mit Robert Bruce den neuen IASB-Standard zu gemeinsamen Vereinbarungen. Der Podcast kann hier heruntergeladen werden (10 Minuten, 7 MB)
  • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Andrew Spooner, leitender IFRS-Partner für Finanzinstrumente, erörtert mit Robert Bruce den neuen IASB-Standard zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Der Podcast kann hier heruntergeladen werden (18 Minuten, 13 MB)

Mit diesen Podcasts wird die Serie auf IAS Plus fortgesetzt, die wir Ihnen schon seit einer Weile in loser Folge präsentieren. Auf alle Podcasts der Serie können Sie hier oder über iTunes zugreifen.

Die Nachrichten zur Veröffentlichung der neuen Standards durch den IASB finden Sie hier: Konsolidierungspaket und IFRS 13.

IASB gibt endgültigen Standard zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts heraus

12.05.2011

Der IASB hat heute IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' herausgegeben, der die bestehenden Leitlinien zur Bemessung des beizulegenden Standards in den einzelnen aktuellen IFRS-Verlautbarungen durch einen einzigen Standard ersetzt.

Der Standard ist das Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen von IASB und FASB hinsichtlich der Entwicklung eines harmonisierten Rahmenkonzepts für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert; der FASB hat heute ebenfalls entsprechende Änderungen an seinen eigenen Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ASC 820 herausgegeben. In IFRS 13 wird der beizulegende Zeitwert definiert, werden Leitlinien zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung gestellt und Angaben über die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts gefordert. Mit IFRS 13 werden jedoch nicht die Vorschriften geändert, welcher Posten der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten oder anzugeben ist.

IFRS 13 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Der Volltext von IFRS 13 in englischer Sprache ist für eIFRS-Abonnenten auf der Internetseite des IASB einzusehen. Weiterführende Informationen:

Der IASB hat heute außerdem fünf weitere Standards herausgegeben, das sogenannte 'Konsolidierungspaket'. Die entsprechende Nachricht auf IAS PLUS mit weiteren Informationen und weiterführenden Verknüpfungen finden Sie hier.

IVSC arbeitet an Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten

12.05.2011

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat die neueste Ausgabe seines elektronischen Newsletter herausgegeben, welcher den aktuellen Stand hinsichtlich der Arbeiten des IVSC in Bezug auf Leitlinien für die Feststellung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten enthält.

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat die neueste Ausgabe seines elektronischen Newsletter herausgegeben, welcher den aktuellen Stand hinsichtlich der Arbeiten des IVSC in Bezug auf Leitlinien für die Feststellung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten enthält.

Im Jahr 2009 stellte der IVSC eine beratende Expertengruppe zu Finanzinstrumente zusammen (Financial Instruments Expert Advisory Group, FIEAG), die bei der Identifizierung von Bewertungsproblemen behilflich sein sollte, welche der IVSC in sein Arbeitsprogramm aufnehmen könnte. Die FIEAG leistete einen Beitrag bei der Erstellung eines groben Standards, der speziell den Finanzinstrumenten gewidmet ist (IVS 250) und der im Juni 2011 veröffentlicht werden wird.

Daneben hat der IVSC zwei Finanzinstrumenteprojekte in sein Arbeitsprogramm aufgenommen, die wahrscheinlich in sog. 'Fachliche Informationspapiere' einmünden werden ('Technical Information Papers', TIPs):

Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente – ein grober Überblick über die vorrangigen Bewertungsverfahren, die für die wichtigsten Kategorien an OTC-Instrumenten verwendet werden

Bewertungsab-/-zuschläge – ein Gebiet, auf dem in der Praxis erhebliche Unterschiede in der Behandlung zu bestehen scheinen.

Die FIEAG hat ferner die Themen Liquiditätsaufschläge, Verschiebungen der Zinskurve und Modellunsicherheiten als weitere mögliche Projekte identifiziert. Diese Projekte sind gegenwärtig nicht Teil des Arbeitsprogramms des IVSC.

Die aktuelle Ausgabe des e-Newsletter des IVSC können Sie hier einsehen (in englsicher Sprache, Verknüpfung auf die Internetseite des IVSC).

Weitere Änderungen an der Tagesordnung der regulären Maisitzung des IASB

12.05.2011

Der IASB hat die Tagesordnung für seine reguläre Sitzung, die vom 17.-20. Mai 2011 in London angesetzt ist, erneut geändert.

Die Änderung besteht darin, dass die Erörterungen der Projekte Versicherungsverträge und Aufrechnung von Vermögenswerten und Schulden in der Bilanz am Dienstag miteinander getauscht wurden. Der Tagesordnungspunkt zu Versicherungen ist damit für die Zeit von 10.15 bis 11.45 Uhr Londoner Zeit angesetzt, die Erörterungen zur Aufrechnung werden daran anschließend beginnen.

Die jeweils aktuelle Tagesordnung für die Sitzung halten wir hier für Sie bereit. Eine Auflistung über die nächsten anstehenden Sitzungen von IASB, IFRS Interpretations Committee, IFRS Advisory Council sowie der Treuhänder der IFRS-Stiftung finden Sie hier.

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