Mai

IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in deutscher Übersetzung

04.05.2011

Unsere Kollegen haben eine Übersetzung der Märzausgabe 2011 des englischsprachigen Newsletters zur Versicherungsbilanzierung erstellt (414 KB).

Diese Ausgabe trägt den Titel Nicht erfolgreiche Bemühungen spalten die Boards und gibt eine Zusammenfassung der jüngsten gemeinsamen Sitzungen von IASB und FASB, bei denen das Projekt Versicherungsverträge erörtert wurde. Während der jüngsten Sitzungen waren sich die Boards uneins, wie man Vertriebskosten bilanzieren sollte, die eingegangen wurden, um den Versicherungsportfolien neues Geschäft zuzuführen. Wir haben dauerhafte Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer IAS PLUS-Seite zum Versicherungsprojekt angelegt.

Änderungen an den neuseeländischen IFRS-Äquivalenten gelten nur für gewinnorientierte Unternehmen

03.05.2011

Der neuseeländische Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB) und der neuseeländische Standardsetzer Financial Reporting Standards Board (FRSB) haben gemeinsam eine Verlautbarung herausgegeben, in der es heißt, dass alle neuen neuseeländischen IFRS-Äquivalente (sogenannte NZ IFRS) und Änderungen an bestehenden NZ IFRS, die ein Datum des Inkrafttretens aufweisen, das am oder nach dem 1. Januar 2012 liegt, nur für gewinnorientierte Unternehmen gelten sollen.

Das bedeutet, dass die Bilanzierungsstandards für Unternehmen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind (sogenannte public benefit entities, PBE) und andere qualifizierende Unternehmen (die die Erleichterungen im Rahmen des gestuften neuseeländischen Berichtssystems in Anspruch nehmen) auf kurze Sicht auf dem jetzigen Stand eingefroren werden.

Der ASRB hat vor kurzem einen neuen Bilanzrahmen für Neuseeland vorgestellt, der aus zwei Sätzen an Bilanzierungsstandards für Unternehmen besteht, die verpflichtet sind, Mehrzweckfinanzberichte zu erstellen (s. unsere Nachricht vom 18. März). Neuseeland hat die mögliche Übernahme der internationalen Bilanzierungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) einige Zeit geprüft. Es ist möglich, dass der ASRB Standards vorschlägt, die unter dem neuen Regime für PBE auf den IPSAS fußen werden.

Den vollständigen Text der gemeinsamen Verlautbarung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des neuseeländischen Instituts der Wirtschaftsprüfer einsehen (30 KB).

IDW-Stellungnahme zur Aufrechnung in der Bilanz

03.05.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat auf seiner Internetseite seine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf ED/2011/01: Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden zur Verfügung gestellt.

Das IDW begrüßt die Einführung eines einheitlichen Prinzips zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, das im Wesentlichen auf den aktuellen Saldierungsvorschriften des IAS 32 basiert, so dass für IFRS-Anwender keine wesentlichen Umstellungen zu erwarten seien. Kritisch sieht das IDW allerdings, dass trotz eindeutig festgelegter Saldierungskriterien zusätzlich der Bruttoausweis im Anhang gefordert werde. Zu der englischsprachigen Stellungnahme kommen Sie hier (62 KB).

FASB gibt Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards zu Rückkaufvereinbarungen heraus

03.05.2011

Am 29. April hat der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) eine Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zum Thema Rückkaufvereinbarungen herausgegeben.

Mit ASU 2011-03 zum Thema 860: Übertragungen und AbwicklungErneute Erwägung der tatsächlichen Kontrolle bei Rückkaufvereinbarungensoll die Bilanzierung von Rückkaufvereinbarungen und anderen Vereinbarungen verbessert werden, die dem Übertragenden sowohl das Recht als auch die Pflicht geben, finanzielle Vermögenswerte vor Fälligkeit zurückzukaufen oder zu tilgen.

Während der globalen Finanzmarktkrise hatten Kapitalmarktteilnehmer die Notwendigkeit und Nützlichkeit des Kriteriums gefragt, bei der Einordnung einer Rückkaufvereinbarung als Veräußerung oder besicherte Kapitalaufnahme einzuschätzen, ob der Übertragende die Möglichkeit hat, finanzielle Vermögenswerte zu grundsätzlich vereinbarten Bedingungen zurückzukaufen oder zu tilgen, selbst bei einem Ausfall des Übertragungsempfängers. Dies ist nach den internationalen Rechnungslegungsstandards kein Kriterium. (Nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung dürfen Pensionsgeschäfte häufig nicht ausgebucht werden.) Der Board kam zu dem Schluss, dass die Zusicherung eines Unternehmens, dass es in der Lage ist, seine vertraglichen Rechte wahrzunehmen oder seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen kein bestimmender Faktor bei der Einschätzung ist, ob ein Unternehmen die tatsächliche Kontrolle ausübt. Mit den Änderungen in der jetzt veröffentlichten ASU werden das Kriterium und die damit zusammenhängenden Umsetzungsleitlinien gestrichen.

Weitere Informationen in englischer Sprache:

Presseerklärung auf der Internetseite des FASB

Zugang zur ASU auf der Internetseite des FASB

Heads Up-Newsletter unserer US-amerikanischen Kollegen, in dem die Änderungen erläutert werden (95 KB)

IAESB veröffentlicht Entwurf zur beruflichen Kompetenz

02.05.2011

Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) hat den Entwurf einer vorgeschlagenen Überarbeitung des internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education Standard, IES) Nr. 6 Einschätzung der beruflichen Kompetenz veröffentlicht.

In dem Entwurf wird vorgeschlagen, die derzeitigen Vorschriften in IES 6, die sich auf die endgültige Einschätzung der beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen eines Kandidaten vor der Qualifizierung beziehen, auszuweiten. Mit den Vorschlägen werden Elemente adressiert, die als grundlegend für die Einschätzung der beruflichen Kompetenz eines berufsständischen Rechnungslegers über seine Laufbahn hinweg angesehen werden. Stellungnahmen werden bis zum 28. Juli 2011 erbeten. Eine Verknüpfung auf den Entwurf finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IAESB.

EFRAG-Zusammenfassungen zum aktuellen Stand der Erörterung bei Erlöserfassung und Leasingverhältnissen

02.05.2011

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite Zusammenfassungen des aktuellen Stands der erneuten Erörterungen bei den IASB-Projekten zu Erlöserfassung und zu Leasingverhältnissen zur Verfügung.

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite Zusammenfassungen des aktuellen Stands der erneuten Erörterungen bei den IASB-Projekten zu Erlöserfassung und zu Leasingverhältnissen zur Verfügung, bei denen die Änderungen im Vergleich zu den im Juni bzw. August 2010 veröffentlichten Entwürfen sowie die Bedenken, die mit diesen Änderungen beseitigt werden sollen, hervorgehoben werden.

In erster Linie sollen die Dokumente dazu dienen, die Diskussionen bei den gemeinsam mit den nationalen Standardsetzern veranstalteten Einbindungsaktivitäten anzuregen und zu steuern. (Eine Anmeldung zu der Veranstaltung in Deutschland am 9. Mai ist heute noch möglich, weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des DRSC.) Die Teilnehmer der Gesprächsrunden sollen mit diesen gegenüberstellenden Zusammenfassungen einschätzen können, ob Bedenken, die im Rahmen der Projekte zur Erlöserfassung und zu Leasingverhältnissen erhoben worden sind, ausgeräumt wurden.

Gleichzeitig können diese Dokumente auch von Parteien genutzt werden, die nicht an den Einbindungsaktivitäten teilnehmen, die aber ebenfalls einschätzen möchten, inwieweit durch die Entscheidungen beim aktuellen Stand der erneuten Erörterungen Probleme gelöst oder vielleicht erst geschaffen wurden.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG:

Presseerklärung

Zusammenfassung des aktuellen Stands der erneuten Erörterungen beim Erlöserfassungsprojekt (254 KB)

Zusammenfassung des aktuellen Stands der erneuten Erörterungen beim Leasingprojekt(144 KB)

EFRAG-Stellungnahme zur Aufrechnung in der Bilanz

02.05.2011

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf ED/2011/01 Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden finalisiert und stellt sie zusammen mit einer erläuternden Präsentation in ihrer Presseerklärung im Internet zur Verfügung (alle Dokumente in englischer Sprache).

EFRAG unterstützt die Vorschläge allgemein, drängt aber den IASB unter anderem, die Vorschläge im Kontext der bestehenden Angabevorschriften in IFRS 7 zu erwägen und die Angabevorschläge in Bezug auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten aus anderen Konsultationsdokumenten zu berücksichtigen. Dies sei notwendig, um Einheitlichkeit sicherzustellen.

IPSASB veröffentlicht Entwurf in Bezug auf ein Rahmenkonzept für Unternehmen des öffentlichen Sektors

02.05.2011

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf mit dem Titel 'Wesentliche Merkmale des öffentlichen Sektors, die möglicherweise Auswirkungen auf die Rechnungslegung haben' herausgegeben.

In dem Papier werden Hintergrundinformationen zu Sachverhalten geboten, die Einfluss auf die Entwicklung eines Rahmenkonzepts für die Standardsetzung für Unternehmen des öffentlichen Sektors haben können. Insbesondere wird hervorgehoben, dass Unternehmen des öffentlichen Sektors mit hoher Wahrscheinlichkeit von Steuern für die Unternehmensfortführung abhängen und nicht von selbst erzeugten Profiten und an staatliche Vereinbarungen gebunden sind, die allgemein beinhalten, dass sich die Exekutive gegenüber einem gesetzgebenden Organ verantworten muss. Stellungnahmen werden bis zum 31. August 2011 erbeten. Eine Verknüpfung auf den Entwurf finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB.

IAASB bittet um Stellungnahmen zu einem übergreifenden Standard zu prüfungsnahen Leistungen

02.05.2011

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat eine vorgeschlagene Überarbeitung des internationalen Standards zu Beratungsaufträgen (International Standard on Assurance Engagements, ISAE) Nr. 3000 'Beratungsaufträge, die keine Prüfungen oder prüferischen Durchsichten von historischen Finanzinformationen sind' herausgegeben.

Der vorgeschlagene ISAE 3000 ist ein prinzipienbasierter Standard, der dazu gedacht ist, auf eine große Bandbreite von Beratungsaufträgen angewendet zu werden. Solche Aufträge können von Überprüfung von Aussagen von der Verlässlichkeit interner Kontrollen über Aufträge zur Durchführung von Leistungs- oder Preis-Leistungs-Prüfungen bis zu möglichen künftigen Aufträgen in Bezug auf die integrierte Berichterstattung oder Berichte über die unternehmerische Sozialverantwortung reichen. Stellungnahmen werden bis zum 1. September 2011 erbeten. Eine Verknüpfung auf den Entwurf finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IAASB.

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