OECD aktualisiert ihre Leitlinien für multinationale Unternehmen mit Schwerpunkt auf Angaben

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30.05.2011

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) hat eine Aktualisierung 2011 ihrer Leitlinien für multinationale Unternehmen veröffentlicht.

Die Leitlinien waren im Jahr 2000 das letzte Mal aktualisiert worden. Sie enthalten Empfehlungen für verantwortliche Geschäftsführung, die von 42 Staaten als Empfehlung an ihre Unternehmen weitergegeben werden und die diese anwenden sollen, wo immer sie tätig sind.

In der Aktualisierung 2011 wird besonders darauf eingegangen, dass Unternehmen verschiedenste Angaben zu leisten haben, sowohl finanzieller als auch nicht finanzieller Natur. Wir übersetzen Ihnen Auszüge aus den Leitlinien:

 

Allgemeine Verfahrensweisen

Mit den Prinzipien werden der Aufsichtsrat und der Vorstand des Mutterunternehmens aufgefordert, die strategische Ausrichtung und die Überwachung der Unternehmensführung zu gewährleisten und dem Unternehmen selbst gegenüber und gegenüber den Anteilseignern Rechenschaft abzulegen, während gleichzeitig die Interessen der Anleger gewahrt bleiben. Für die Wahrnehmung dieser Pflichten müssen Aufsichtsrat und Vorstand die Integrität der Rechnungslegungs- und Berichterstattungssysteme des Unternehmens sicherstellen. Dies schließt auch unabhängige Prüfung, angemessene Kontrollen insbesondere des Risikomanagements und Finanz- und Unternehmenscontrolling sowie Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und einschlägiger Standards ein.

[...]

Angaben

Unternehmen sollten hochwertige Standards für die Rechnungslegung und für finanzielle und nicht-finanzielle Angaben anwenden einschließlich Standards für die Umwelt- und Sozialberichterstattung, wenn diese vorhanden sind. Die Standards oder Methoden, nach denen diese Informationen erstellt werden, sollten angegeben werden. Eine jährliche Prüfung sollte von einem unabhängigen, kompetenten und qualifizierten Prüfer durchgeführt werden, um Aufsichtsrat, Vorstand und Anteilseignern extern und objektiv zu versichern, dass der Abschluss ein getreues Abbild der finanziellen Lage und die Leistung des Unternehmens in allen Wesentlichen Aspekten bietet.

Angaben werden in zwei Bereichen adressiert. Der erste Satz der Angabeempfehlungen gilt zeitnahen und genauen Angaben zu allen Wesentlichen Punkten in Bezug auf das Unternehmen, seine Finanzlage, seine Leistung, die Eigentumsverhältnisse und die Führung des Unternehmens. [...] Mit den Leitlinien wird auch ein zweiter Satz von Angaben oder Kommunikationen in Bereichen gefordert, in denen sich Berichterstattungsstandards erst noch entwickeln. Dies sind beispielsweise Sozial-, Umwelt- und Risikoberichterstattung. Insbesondere gilt das auch für Treibhausgasemissionen, deren Überwachung sich auf direkte und indirekte, gegenwärtige und künftige, Unternehmens- und Produktemissionen ausweitet. Auch Biodiversität wäre ein weiteres Beispiel.

Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der OECD.

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