Fortbestand des DRSC geregelt
30.05.2011
Heute fand in Berlin die 22. Mitgliederversammlung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) statt.
Das DRSC hatte am 28. Juni 2010 auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen, den am 3. September 1998 mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) abgeschlossenen Standardisierungsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 zu kündigen. Wichtige Punkte, die zu der Kündigung geführt hatten, waren Fragen der Finanzierung und der Mitgliederbasis. Auf der heutigen Mitgliederversammlung wurde über eine Neufassung der Satzung abgestimmt. Zu den Ergebnissen der Versammlung geben wir hier die Presseerklärung wieder, die auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht wurde (alle Rechte verbleiben beim DRSC).
DRSC: Die Zukunft ist gesichert
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), Berlin, hat auf seiner heutigen Mitgliederversammlung beschlossen, den Weg für eine breitere Mitgliederbasis frei zu machen. In dem "gemischten Modell" werden neben Unternehmen auch Verbände eine vollberechtigte Mitgliedschaft halten können. Kern der Strukturänderung wird die Verankerung des gesamtwirtschaftlichen Interesses in der Zielsetzung des Vereins sein, die sich dann auch in der Zusammensetzung des Verwaltungsrats widerspiegelt. Dem Verwaltungsrat kommt die Aufgabe zu, die Grundsätze und Leitlinien des Vereins, auch der Fachausschüsse und des Präsidiums festzulegen. Die Mitglieder der Fachausschüsse und des Präsidiums sollen einem Nominierungsverfahren unterworfen werden. Das Präsidium wird — hauptberuflich — die Geschäfte sowie die Facharbeit führen und den Verein nach außen vertreten. Voraussetzung für die Umsetzung des Konzepts ist die Sicherung einer ausreichenden Finanzierung für die nächsten drei Jahre. "Über die bisherige Mitgliederbasis hinaus haben eine Reihe von Unternehmen und Verbänden ihr Engagement zugesagt", berichtete Dr. Werner Brandt, Mitglied des Vorstandsausschuss des DRSC e.V. "Wenn die Facharbeit nun aufgeteilt nach den Rechnungslegungssystemen IFRS und HGB überzeugt, sollten sich auch mehr mittelständische Unternehmen im DRSC wiederfinden können und bereit sein, die finanzielle Basis weiter zu stärken." Nach Verabschiedung der Konzeption wird nun die Neufassung der Satzung auf der Basis der heutigen Verständigung festgeschrieben, werden Kandidaten für den Verwaltungsrat und den Nominierungsausschuss ermittelt. In der für den 20. Juli 2011 geplanten Mitgliederversammlung soll dann mit der Verabschiedung der Satzung, den Wahlen für die Organe Verwaltungsrat und Nominierungsausschuss der Startschuss für die Neuorganisation gegeben werden. Da das Nominierungsverfahren für die Mitglieder der Fachausschüsse und des Präsidiums einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die Facharbeit von den bisherigen Mitgliedern des Deutschen Standardisierungsrats bis zum 30. September weitergeführt werden. |