IASB und FASB haben soeben mit der Mehrheit beider Boards vorläufig entschieden, in Bezug auf die Leasingnehmerbilanzierung wieder auf den Vorschlag aus dem Entwurf zurückzugreifen.
IASB und FASB haben soeben mit der Mehrheit beider Boards vorläufig entschieden, in Bezug auf die Leasingnehmerbilanzierung wieder auf den Vorschlag aus dem Entwurf zurückzugreifen, d.h. es soll ein Modell für alle Leasingverhältnisse geben. Man würde zusätzliche Angaben vorsehen, über die Analysten die Mietaufwendungen erkennen können, jedoch keine lineare GuV-Erfassung zulassen (die viele Adressaten in den Stellungnahmen gefordert hatten). Alle untersuchten, aber verworfenen Alternativen sollen eingehend in der Grundlage für Schlussfolgerungen erläutert werden. Alle Leasingverhältnisse unter zwölf Monaten würden nicht diskontiert werden müssen. Ein Nichtansatz würde nur aufgrund Unwesentlichkeit toleriert. Dazu soll es weitere Untersuchungen geben.