IASB veröffentlicht fünf neue und überarbeitete Standards als 'Konsolidierungspaket'
12.05.2011
Der IASB hat heute die endgültigen Fassungen der fünf neuen und überarbeiteten Standards herausgegeben, die das 'Konsolidierungspaket' darstellen und neulich schon als beinahe endgültige Fassungen veröffentlicht worden sind.
Das 'Konsolidierungspaket' |
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IFRS 10 Konzernabschlüsse IFRS 10 ersetzt die Konsolidierungsleitlinien in IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS und SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften durch Einführung eines einzigen Konsolidierungsmodells für alle Unternehmen auf der Grundlage von Beherrschung unabhängig von der Art des Investitionsempfängers (also unabhängig davon, ob das Unternehmen durch Stimmrechte von Investoren oder durch andere vertragliche Vereinbarungen wie bei Zweckgesellschaften üblich kontrolliert wird). Nach IFRS 10 wird Beherrschung danach bestimmt, ob ein Investor 1) Bestimmungsmacht über den Investitionsempfänger hat, 2) Chancen und Risiken aus veränderlichen Erträgen aus seinem Engagement bei diesem Unternehmen hat und 3) seine Bestimmungsmacht über den Investitionsempfänger nutzen kann, um den Betrag der Erträge zu bestimmen. IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen Mit IFRS 11 werden neue Bilanzierungsvorschriften für gemeinsame Vereinbarungen eingeführt, die IAS 31 Anteile an Joint Ventures ersetzen. Die Möglichkeit, die anteilige Konsolidierungsmethode bei der Bilanzierung von gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen anzuwenden, ist gestrichen worden. Darüber hinaus werden mit IFRS 11 gemeinschaftlich beherrschte Vermögenswerte abgeschafft; es bleiben nur gemeinsame Geschäftstätigkeit und Joint Ventures erhalten. Eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinsame Beherrschung ausüben, Rechte aus den Vermögenswerten und Pflichten aus den Verbindlichkeiten haben. Ein Joint Venture ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinsame Beherrschung ausüben, Rechte auf das Nettovermögen haben. IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen Mit IFRS 12 werden verbesserte Angaben sowohl zu konsolidierten als auch zu nicht konsolidierten Unternehmen gefordert, bei denen ein Unternehmen engagiert ist. Das Ziel von IFRS 12 liegt darin, Informationen zu fordern, die die Adressaten von Abschlüssen in die Lage setzen, die Grundlage von Beherrschung, jegliche Ansprüche auf die konsolidierten Vermögenswerte und Schulden, Risiken aus dem Engagement bei nicht konsolidierten Zweckgesellschaften und das Engagement von Minderheitenanteilseignern an konsolidierten Unternehmen zu beurteilen. IAS 27 Separate Abschlüsse (geändert 2011) Die Vorschriften für separate Abschlüsse belieben unverändert Bestandteil des geänderten IAS 27. Die anderen Teile von IAS 27 werden durch IFRS 10 ersetzt. IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (geändert 2011) Der geänderte IAS 28 enthält Folgeänderungen, die sich aus der Veröffentlichung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 ergeben. |
Die Volltexte der Standards in englischer Sprache sind für eIFRS-Abonnenten auf der Internetseite des IASB einzusehen. Weiterführende Informationen:
- Presseerklärung zur Veröffentlichung der Standards auf der Internetseite des IASB (in englischer Sprache)
- Unsere neu angelegten Standardseiten zu den neuen Standards:
- erläuternde Deloitte-Podcasts zu IFRS 10 und IFRS 11 (in englischer Sprache)
Der IASB hat heute außerdem einen weitere Standard herausgegeben, der nicht Bestandteil des Konsolidierungspakets ist: IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Die entsprechende Nachricht auf IAS PLUS finden Sie hier; außerdem haben wir auch für diesen Standard eine eigene Seite angelegt.