Neuseeland harmonisiert Standards mit den IFRS und den australischen Bilanzierungsstandards
12.05.2011
Der neuseeländische Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB) hat die Freigabe zweier Standards genehmigt, mit der die neuseeländischen Äquivalente der IFRS ('NZ-IFRS') näher an sowohl die International Financial Reporting Standards als auch die australischen Bilanzierungsstandards rücken.
Der neuseeländische Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB) hat die Freigabe zweier Standards genehmigt, mit der die neuseeländischen Äquivalente der IFRS ('NZ-IFRS') näher an sowohl die International Financial Reporting Standards als auch die australischen Bilanzierungsstandards rücken.
Die Änderungen bewirken, dass neuseeländische Unternehmen, die im Einklang mit den NZ-IFRS bilanzieren, ausdrücklich und uneingeschränkt ihre Befolgung der IFRS erklären können. Die Auswirkungen der neuen Standards bestehen darin, dass
- Wahlrechte, die nach IFRS zur Verfügung stehen, wieder in die NZ-IFRS eingebracht werden, z.B. die Möglichkeit die Anschaffungskostenmethode für Renditeimmobilien zu nutzen oder die Aufstellung über die Zahlungsströme nach der indirekten Methode vorzunehmen
- spezielle neuseeländische Vorschriften abgeschafft werden, z.B. die Vorschrift, einen unabhängigen Bewertungsfachmann bei der Feststellung des beizulegenden Zeitwerts von Sachanlagen einzubinden, wenn die Neubewertungsmethode angewendet wird
- anderweitige neuseeländische Leitlinien aus den NZ-IFRS entfernt werden, die sich nicht auch in den IFRS befinden
- speziell in Neuseeland geforderte Angaben abgeschafft oder aufrecht erhaltene Angaben in einen eigenständigen 'nationalen' Standard verschoben werden
- in Neuseeland und Australien einheitliche Terminologie und Vorschriften angewendet werden (insbesondere im Hinblick auf Angaben, die zusätzlich zu den nach IFRS geforderten vorgeschrieben werden – es wird erwartet, dass der australische Accounting Standards Board zu gegebener Zeit entsprechende Änderungen und Standards herausbringt. Zudem wird damit gerechnet, dass die Aufsichtsbehörden von Neuseeland und Australien eine 'gegenseitige Anerkennung' der Finanzberichterstattung des jeweils anderen Landes erwägen werden
Die geänderten Vorschriften müssen für Geschäftsjahre angewendet werden, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen. Weiterführende Informationen:
- Presseerklärung von AASB und FRSB (Verknüpfung auf die Internetseite des NZICA)
- FRS-44 Zusätzliche Angaben in Neuseeland (Verknüpfung auf die Internetseite des NZICA , in englischer Sprache, 198 KB)
- unsere frühere Nachricht zum Harmonisierungsprogramm
- unsere Länderseite für Neuseeland