IDW-Stellungnahme zur Aufrechnung in der Bilanz

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03.05.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat auf seiner Internetseite seine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf ED/2011/01: Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden zur Verfügung gestellt.

Das IDW begrüßt die Einführung eines einheitlichen Prinzips zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, das im Wesentlichen auf den aktuellen Saldierungsvorschriften des IAS 32 basiert, so dass für IFRS-Anwender keine wesentlichen Umstellungen zu erwarten seien. Kritisch sieht das IDW allerdings, dass trotz eindeutig festgelegter Saldierungskriterien zusätzlich der Bruttoausweis im Anhang gefordert werde. Zu der englischsprachigen Stellungnahme kommen Sie hier (62 KB).

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