DPR nimmt Stellung zur Agendakonsultation des IASB, warnt vor zu großen Bewertungsspielräumen

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29.11.2011

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Konsultation zum künftigen Arbeitsprogramm eingereicht.

Der IASB hat in seinem Konsultationspapier die Ansicht geäußert, dass seine künftige Arbeit in zwei Kategorien zu fallen hat: 'Weiterentwicklung der Finanzberichterstattung' und 'Pflege der bestehenden IFRS'. Die DPR greift von diesen beiden Punkten insbesondere die Pflege der bestehenden Standards auf und weist auf deren Dringlichkeit hin, da ihrer Meinung nach die Erfahrungen aus der Durchsetzung der Standards in Deutschland auf viele Schwächen an den jetzigen Standards hinweisen.

Die Stellungnahme der DPR ist in zwei Abschnitte unterteilt. In einem ersten Teil werden die Gründe für Schwächen in der derzeitigen Finanzberichterstattung genannt; im zweiten Teil werden einzelne Standards genannt, die laut DPR als besonders mängelbehaftet anzusehen sind. In diesem Teil werden auch konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet.

Bei den Gründen für Schwächen in der Finanzberichterstattung nennt die DPR

  • einen Mangel an Durchsetzbarkeit und Prüfbarkeit einer Reihe von Standards aufgrund großer Spielräume in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
  • eine zunehmende Ausweitung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert in Fällen, in denen kaum extern beobachtbare oder verifizierbare Maßzahlen in die Berechnung des Zeitwerts einfließen, und
  • eine zunehmende Vernachlässigung des Gewinns nach Steuern zugunsten von im Eigenkapital erfassten Änderungen in der Vermögenslage eines Unternehmens durch den IASB.

Die vollständige Stellungnahme der DPR in englischer Sprache können Sie sich von der Internetseite des IASB herunterladen (85 KB).

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