DSR-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Investmentgesellschaften
29.11.2011
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Standardentwurf ED/2011/4: Investmentgesellschaften eingereicht.
Der DSR stimmt dem IASB zu, dass bestimmte Investitionen von der Konsolidierungspflicht ausgenommen werden sollten. Der DSR ist allerdings der Meinung, dass diese Ausnahme nicht auf die Definition einer Investmentgesellschaft abgestellt werden sollte, sondern dass die Charakteristika einer Investition auschlaggebend sein sollten. Daraus ergäbe sich dann auch, dass auch andere Unternehmen, die nicht als Investitionsgesellschaften zu definieren sind, für bestimmte Arten von Investitionen diese Ausnahme in Anspruch nehmen könnten.
Die englischsprachige Stellungnahme des DSR können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen (72 KB).