IASB und FASB stellen Vorschläge zur Erlöserfassung erneut zur Kommentierung
14.11.2011
Der IASB und der US-amerikanische Standardsetzer FASB haben eine überarbeitete Fassung des Standardentwurfs zum Thema Erlöserfassung veröffentlicht. Der Entwurf enthält die Ergebnisse der neuerlichen Erörterungen, nachdem die eine oder andere vorläufige Entscheidung modifiziert oder klargestellt wurde.
Die Verfeinerungen im Vergleich zum im Juni 2010 veröffentlichten Standardentwurf ED/2010/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Änderungen:
- Es werden zusätzliche Leitlinien zur Verfügung gestellt, wie zu bestimmen ist, wann ein Gut oder eine Dienstleistung über einen bestimmten Zeitraum übertragen wird.
- Die Vorschläge zu Gewährleistungen werden vereinfacht.
- Die Vorschriften, wie ein Unternehmen einen Transaktionspreis zu bestimmen hat, werden vereinfacht (einschließlich Einbringlichkeit, Zeitwert des Geldes und variable Vergütung).
- Der Anwendungsbereich des Drohverlusttests wird verändert und auf langfristige Dienstleistungen beschränkt.
- Es wird eine praxisorientierte Vereinfachung eingeführt, mit der einem Unternehmen gestattet wird, Kosten für das Zustandekommen eines Vertrages (bei einer Laufzeit von einem Jahr oder weniger), als Aufwand zu erfassen.
- Es werden Ausnahmen von einigen Angaben für nicht börsennotierte Unternehmen gewährt, die US-GAAP anwenden.
Sie können den Entwurf auf der Internetseite des IASB in der Rubrik "Comment on a Proposal" einsehen. Er kann bis zum 13. März 2012 kommentiert werden. Der IASB hat anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfs eine englischsprachige Presseerklärung herausgegeben. Unsere internationalen Kollegen haben einen IFRS in Focus-Newsletter verfasst, in dem der Entwurf erläutert wird.