Britischer Bericht zur Unternehmensfortführung enthält Beurteilung der Wirksamkeit der IFRS

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03.11.2011

Der Sharman-Untersuchungsausschuss, der auf Einladung des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) eingerichtet wurde, um Fragen in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko zu untersuchen, hat einen vorläufigen Bericht veröffentlicht und erste Empfehlungen ausgesprochen.

Das Ziel der Untersuchung lag darin, Lehren in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko für Unternehmen und Prüfer zu identifizieren und Empfehlungen auszusprechen, wie (wenn überhaupt) das bestehende Berichtssystem und die entsprechenden Leitlinien für Unternehmen und Prüfer verbessert werden können. Der Ausschuss empfiehlt, dass bei allen Unternehmen der Fokus der Prüfung der Annahme der Unternehmensfortführung nicht nur auf dem kurzfristigem Liquiditätsrisiko sondern auch auf Insolvenzrisiken liegen sollte, die das Überleben eines Unternehmens über das Geschäftsjahr hinweg bedrohen oder bedeutenden Schaden für die Gemeinde und das Umfeld auslösen könnte.

Die Vorgaben für den Untersuchungsausschuss beinhalteten auch, zu prüfen, ob die Angaben, die nach den IFRS in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko gefordert werden, zeitnahe und relevante Informationen für Anleger liefern. In dem nun veröffentlichten Bericht werden eine Reihe von IFRS-bezogenen Aussagen getätigt, unter anderem die folgenden:

  • Der Ausschuss ist übereingekommen und der Meinung, dass die nach IFRS und UK-GAAP mindestens zu untersuchenden Perioden größere Bedeutung für den Zeitraum haben, über den detaillierte Budgets und Vorhersagen erstellt werden müssen, als für für den Zeitraum, über den sich eine Untersuchung anderer Faktoren eine Unternehmensfortführung erstrecken sollte (insbesondere sollten "Stresstests" in Bezug auf die jeweiligen wirtschaftlichen Aussichten und Geschäftszyklen angewendet werden).
  • Anleger und eine große Menge anderer Betroffener haben Fragen in Bezug auf die Verwendbarkeit von IFRS-Informationen für die Einschätzung des Insolvenzrisikos erhoben. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass in der Finanzbranche die Beurteilung des Mindesteigenkapitals ein besserer Ausgangspunkt als IFRS-Informationen sei, dass eine IFRS-Bilanz nicht wirklich nützlich für die Einschätzung der Kapitalausstattung sei, weil das Prinzip der Vorsicht fehle, oder dass IFRS-Informationen Anpassungen um Vorsichtsfaktoren erforderten, um sicherzustellen, dass die gehaltene Menge an Kapital robust ist und einem zumutbaren Grad von Druck aushalten kann.
  • Kapitalmanagement ist für Anleger wichtig – sie wollen verstehen, welche Maßnahmen ergriffen werden, und sie wollen dies aus der Sichtweise der Unternehmensführung gezeigt bekommen. Die Angaben nach IAS 1 Darstellung des Abschlusses bieten nicht immer, was Anleger wollen, obwohl die Vorschriften im Prinzip genutzt werden könnten, um diese Angaben zu leisten.
  • Die Einschätzung der Unternehmensfortführung ist ein zukunftsgerichteter Prozess – obwohl er auf Daten aus der Vergangenheit aufbaut, werden auch mögliche Ergebnisses berücksichtigt, die bisher noch nicht eingetreten sind. Dies "passt nicht gut zu den IFRS-Informationen, die im Wesentlichen rückwärts gerichtete Informationen sind".
  • Das Modell der eingetretenen Verluste wird inzwischen weitgehend als nicht sachgerecht angesehen und wird auch im Bericht adressiert. Eine Reihe von Befragten und Stellungnehmenden gaben an, "dass das Gefühl herrsche, dass die IFRS eine Geisteshaltung fördere, die nur auf Einhaltung bedacht sei, und dass ein mehr prinzipienbasierter Ansatz sachgerecht sei".
  • Ein Bereich, der bei den Regulatoren Bedenken auslöst ist die Uneinheitlichkeit, die sie bei der Bewertung der gleichen Finanzinstrumente bei der Verwendung unterschiedlicher Modelle beobachteten, und "es gibt inhärente Probleme mit Punktschätzungen".

Auf der Internetseite des FRC finden Sie eine englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung des Berichts. Unsere Länderseite mit Informationen zur Rechnungslegung in Großbritannien finden Sie hier.

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