Studie des CFA-Instituts zu Erwartungen von Abschlussadressaten an Angaben nach IFRS 7

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02.11.2011

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat einen Bericht mit dem Titel Sicht der Abschlussadressaten auf Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) – Teil 1 herausgegeben.

In dem Bericht werden die Erwartungen und Empfehlungen der Adressaten im Hinblick auf die Risikoangaben nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben dargestellt.

Dem Bericht liegt eine Studie des CFA-Instituts zur Qualität der bestehenden Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten zugrunde, in der Angaben zu Kredit-, Liquiditäts-, Markt- und Sicherungsbilanzierungsrisiken nach IFRS 7 adressiert werden. Im Bericht werden allgemeine und spezifische Empfehlungen hinsichtlich der Verbesserung dieser Risikoangaben ausgesprochen. Unter anderem werden die folgenden Empfehlungen genannt.

  • Zusammenfassende Darstellung. Den Angaben sollte eine zusammenfassende Darstellung beigegeben werden, in der die unternehmensweite Risikoaussetzung und die Wirksamkeit der Risikomanagementmechanismen in Bezug auf die verschiedenen Risikoarten, die für bedeutend für bestimmte Geschäftsmodelle gehalten werden, erläutert werden.
  • Differenzierte Marktrisikokategorien. Bei den Angaben zum Marktrisiko sollten die einzelnen Komponenten unterschieden und in sinnvolle Kategorien getrennt werden (Zinsrisiko, Fremdwährungsrisiko, güterbezogenen Risiken), und über diese sollte mit dem gleichen Grad der Differenzierung berichtet werden wie Kredit- und Liquiditätsrisiken nach IFRS 7.
  • Verbesserter Zusammenhang von qualitativen und quantitativen Angaben. Bei den qualitative Angaben sollte der Zusammenhang mit zugrundeliegenden quantitativen Bewertungen besser erläutert werden.
  • Standardisierung und Prüfung von quantitativen Angaben. Standardisierte und in sachgerechtem Umfang geprüfte quantitative Angaben sind notwendig, um eine verbesserte Vergleichbarkeit herzustellen.
  • Verbesserte und integrierte Darstellung der Angaben. Integrierte, zentral zusammengefasste, tabellarische Risikoangaben sollten zur Verfügung gestellt werden. Im Bericht wird beispielsweise empfohlen, a) die Angaben zur Risikoaussetzung und zum Risikomanagement zu integrieren und b)das Zusammenwirken der verschiedenen Risikofaktoren darzustellen.
  • Bereiche, in denen bestimmte risikoangaben verbessert werden können. Zu diesen zählt, dass die folgenden Angaben verbessert bzw. zur Verfügung gestellt werden sollten: a) aussagekräftige unternehmensspezifische qualitative Angaben, b) verbesserte und aussagekräftigere Sensitivitätsanalysen, c) ausreichende Untergliederung zur Erläuterung von den jeweiligen Risikoaussetzungen, d) vollständige Angabe in Bezug auf Ausfallrisiken und e) Angaben zu Risiken aus außerbilanziellen Risikoaussetzungen.
  • Kommunikation im Gegensatz zu bloßer Einhaltung von Vorschriften. Im Bericht heißt es: "Eine prinzipienbasierte Definition von Angaben ist kein wirksames Mittel gegen Ängste in Bezug auf Allgemeinplätze und wenig aussagekräftige Angaben."

Teil 2 des Berichts soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden und wird die Erwartungen der Abschlussadressaten in Bezug auf Angaben zu Derivaten und Sicherungsbilanzierung beinhalten.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite des CFA-Instituts herunterladen (840 KB).

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