November

Übernahme der Änderungen an IFRS 7 in europäisches Recht

28.11.2011

Die Europäische Union hat die Änderungen an IFRS 7 'Finanzinstrumente: Angaben' in europäisches Recht übernommen, die der IASB am 7. Oktober 2010 herausgegeben hat.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 23. November 2011 die Verordnung (EG) Nr. 1205/2011 vom 22. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben in europäisches Recht übernommen, die der IASB am 7. Oktober 2010 herausgegeben hat.

Diese Änderungen ermöglichen Nutzern von Finanzberichten einen besseren Einblick in Transaktionen zum Zwecke der Übertragung von Vermögenswerten (etwa Verbriefungen)einschließlich eines Einblicks in mögliche Auswirkungen der noch beim abgebenden Unternehmen verbliebenen Risiken. Mit den Änderungen werden auch zusätzliche Angaben gefordert, wenn ein unverhältnismäßig großer Anteil von Übertragungen rund um das Ende einer Berichtsperiode auftreten.

TEG-Telefonkonferenz abgesagt

28.11.2011

Die für morgen, den 29. November 2011 angesetzte Telefonkonferenz des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wurde abgesagt.

Eine Agenda für die Sitzung war noch nicht bekanntgegeben worden.

Neue Funktionen auf der Internetseite des IASB

28.11.2011

Der IASB hat seine Internetseite neu strukturiert und stellt einige neue Navigationsmöglichkeiten zur Verfügung.

Von besonderem Interesse ist sicher die Möglichkeit, aktuelle Nachrichten jetzt nach bestimmten Kategorien zu filtern. In der Rubrik 'Announcements' im Kernbereich der Seite können sie jetzt die Reiter 'Alle', 'Sitzungen', 'Presseerklärungen', 'Aktuelles zu Projekten', 'KMU', 'XBRL', Publikationen'. 'Ereignisse' und 'Führungsstruktur' anwählen und als Filter benutzen. Der IASB hat eine englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, in der die Neuerungen erläutert werden. Ein grundlegende Überarbeitung der Struktur der Seite ist für 2012 angekündigt.

Telefonkonferenz des Planungsausschusses von EFRAG

28.11.2011

Der Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Mittwoch, den 30. November 2011 eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Interessierte Parteien können sich in die Telefonkonferenz einwählen. Details finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der EFRAG-Internetseite.

RIC erinnert an das Ende der Kommentierungsfrist in Bezug auf die vorläufige IFRIC-Entscheidung hinsichtlich Aufstockungsleistungen im Rahmen von ATZ

25.11.2011

Das Rechnungslegungs Intepretations Committee (RIC) des DRSC hat im Oktober 2011 einen Themenvorschlag in Bezug auf Aufstockungsleistungen im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungen (ATZ) beim IFRS Interpretations Committee des IASB eingereicht. Die Frist für die Stellungnahme zur daraufhin vom Committee getroffenen vorläufigen Agendaentscheidung endet am 12. Dezember 2011.

Das Committee hat den Themenvorschlag auf seiner Sitzung am 3. und 4. November 2011 ausführlich diskutiert und ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda nehmen zu wollen. Die einzelnen Argumente und Positionen können Sie der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von dieser Sitzung entnehmen, die wir für Sie übersetzt haben. Das Committee wird vermutlich im Januar 2012 nach einer Analyse der eingegangenen Stellungnahmen eine endgültige Agendaentscheidung treffen.

Die Presseerklärung des RIC finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

ESMA-Verlautbarung zur Bilanzierung von Staatsanleihen in IFRS-Abschlüssen

25.11.2011

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) stellt auf ihrer Internetseite eine Verlautbarung in Bezug auf die bilanziellen Behandlung von Risiken aus Staatsanleihen vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklungen zur Verfügung. Besonders wird dabei auf die bilanzielle Behandlung von griechischen Staatsanleihen eingegangen.

Im Juli 2011 hatte die ESMA eine öffentliche Erklärung zu Angaben in Bezug auf Staatsanleihen veröffentlicht, die in den IFRS-Abschluss aufzunehmen sind. In der Erklärung wies sie auf die Notwendigkeit einer erhöhten Transparenz in Zwischen- und Jahresabschlüssen europäischer börsennotierter Unternehmen, die die IFRS anwenden, hin.

Inzwischen hat die ESMA eine Untersuchung der bilanziellen Behandlung von griechischen Staatsanleihen in den Zwischenberichten von Finanzinstituten durchgeführt, die an einem regulierten europäischen Markt notiert sind.

Die heute veröffentlichte Verlautbarung ist in zwei Abschnitte unterteilt:

  • Der erste Abschnitt zielt auf Jahresabschlüsse zu Berichtsperioden ab, die am 31. Dezember 2011 enden. Er enthält Elemente, die von Emittenten und ihren Prüfern in Bezug auf Risiken aus Staatsanleihen berücksichtigt werden sollten. Die Empfehlungen sollen eine einheitliche Anwendung der IFRS-Vorschriften in Europa sicherstellen; sie speisen sich auch aus den Ergebnissen der Untersuchung der bilanziellen Behandlung von griechischen Staatsanleihen in den Zwischenberichten zum 30. Juni 2011.
  • Im zweiten Abschnitt werden die Ergebnisse der Untersuchung der bilanziellen Behandlung von griechischen Staatsanleihen in den Zwischenberichten und ihre Bewertung durch die ESMA genauer dargestellt. Außerdem werden Elemente genannt, die von Emittenten und ihren Prüfern in Bezug auf Risiken aus Staatsanleihen in diesen Abschlüssen hätten berücksichtigt werden sollen. Unter Vorbehalt der künftigen wirtschaftlichen Entwicklungen sollten diese berücksichtigt werden, wenn die kommenden Jahresabschlüsse erstellt und geprüft werden.

Sie können sich die englischsprachige Verlautbarung direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen (3,06 MB).

Rede des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst bei der IFRS-Konferenz in Melbourne

25.11.2011

Am 24. November 2011 sprach der IFRS-Vorsitzende Hans Hoogervorst bei der Konferenz der IFRS-Stiftung in Melbourne. In seiner Rede ging er auf eine große Bandbreite von Themen ein, unter anderem auf die Übernahme der IFRS im asiatisch-pazifischen Raum, den aktuellen Stand bei Projekt zu Finanzinstrumenten und die Aussichten für eine globale Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards.

Hoogervorst erläuterte den Stand der Übernahme der IFRS im asiatisch-pazifischen Raum, die mit Ländern wir Australien begonnen hat, das die IFRS bereits 2005 übernommen hat. Er ging außerdem kurz auf die Gründung der Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) ein.

In Bezug auf das Projekt zu Finanzinstrumenten gab Hoogervorst eine freimütige Einschätzung des gegenwärtigen Stands und meinte, dass es sich dabei um ein "schwieriges Projekt" handele, bei dem zu beklagen sei, dass der IASB und der FASB "in unterschiedlichen Positionen" in Bezug auf die Aufrechnung in der Bilanz geraten seien, das aber auch gute Fortschritte in Bezug auf Bereiche wie Sicherungsbilanzierung und und Wertminderung gezeitigt habe. Er ging auch auf die jüngste Entscheidung des IASB ein, eine begrenzte Überprüfung von IFRS 9 Finanzinstrumente durchzuführen. Er erklärte, dass der IASB "Schritt für Schritt zu der Überzeugung gelangt sei, dass wir große Fortschritte bei beiden [...] Sachverhalten – Versicherungen und Konvergenz – machen können, wenn wir IFRS 9 auf eine begrenzte Art und Weise anpassen".

Hoogervorst beschloss seine Rede mit einer Einschätzung in Bezug auf die Frage, wann die IFRS in bestimmten Ländern eingeführt werden würden; er ging insbesondere auf die 'großen vier' China, Indien, Japan und die Vereinigten Staaten ein. In Bezug auf die im Rahmen des Arbeitsprogramms kürzlich veröffentlichten Berichte der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) äußerte Hoogervorst sich wie folgt:

Der Stab der SEC hat seine gründliche und umfassende Einschätzung von Sachverhalten in Bezug auf eine Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten beinahe abgeschlossen. Diese beiden letzten Papiere enthalten Untersuchungen dazu, wie gut die Standards durch unternehmen angewendet werden, die nach IFRS Bericht erstatten, und welche verbleibenden Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP vorhanden sind.

Obwohl die Schlussfolgerung aus dem ersten Papier war, dass die untersuchten Abschlusse allgemein im Einklang mit den IFRS standen, wurden Uneinheitlichkeiten beobachtet – im Wesentlichen aufgrund eines Mangels an Angaben zu Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden und zu der Frage, wie einzelne Standards angewendet wurden. Dies allerdings ist keine unübliche Feststellung bei einer aufsichtlichen Überprüfung.

Im Wall Street Journal wurde darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse dieser Untersuchung denjenigen gleichen, die bei einer früheren Untersuchung der SEC in Bezug auf die Anwendung der US-GAAP durch unternehmen der 'Fortune 500'-Gruppe zutage traten. Das Problem der uneinheitlichen Anwendung bleibt unabhängig davon bestehen, ob die unternehmen IFRS oder US-GAAP anwenden. [...]

Das zweite Papier, in dem die unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP untersucht werden, enthält keine großen Überraschungen. In dem Papier werden die bedeutenden Fortschritte anerkannt, die die Boards bei der Angleichung von IFRS und US-GAAP erzielt haben. Es wird in dem Papier allerdings auch gezeigt, dass doch einige Unterschiede weiterhin bestehen, insbesondere bei Detailfragen. Viele unterschiede sind nicht sonderlich bedeutend. Aber sie im Rahmen einen Konvergenzprozesses zu beseitigen, könnte viele viele Jahre dauern.

Hoogervorst hielt auch fest, dass der Konvergenzprozess von IASB und FASB sehr nützlich für die Verbesserung der IFRS und von US-GAAP gewesen sei. Allerdings meinte er auch, dass Konvergenz "nicht immer zum hochwertigsten Ergebnis führt. Sie hat ihren Zweck erfüllt, aber jetzt ist es an der Zeit, neue Wege zu gehen."

Sie können Sich den vollständigen Text der englischsprachigen Rede von Hans Hoogervorst direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

ESMA antwortet auf die Agendakonsultation des IASB

24.11.2011

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) stellt auf ihrer Internetseite ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Konsultation zum künftigen Arbeitsprogramm zur Verfügung. Obwohl ESMA der Meinung ist, dass diese Konsultation zusätzliche Hinweise im Rahmen des Agendasetzungsprozesses liefern kann, ist man nicht der Meinung, dass "diese Konsultation als Grundlage für die Bestimmung angesehen werden sollte, welche Projekte in welchem Umfang der IASB in den folgenden Jahren bearbeiten sollte".

Neben der Forderung nach einer Phase der Ruhe bei den Änderungen an Rechnungslegungsstandards (die außer auch in vielen anderen Stellungnahmen gegenüber dem IASB gefordert wird) und dem Hinweis, dass die großen Projekte, an denen der IASB derzeit arbeitet (Erlöserfassung, Leasingverhältnisse, Versicherungsverträge, Finanzinstrumente) noch "weit über 2011 hinaus reichen werden", enthält die Stellungnahme von ESMA die Feststellung, dass der IASB dringende Aufgaben und Probleme hat, über die gar keine Konsultation stattfinden muss.

ESMA nennt drei Bereiche, in denen der IASB aktiv werden muss:

  • Eine grundlegende Debatte konzeptioneller und praktischer Sachverhalte in Bezug darauf ist erforderlich, was Leistung darstellt; diese sollte vom IASB sobald wie möglich geführt werden;
  • der IASB sollte sein Projekt zu Finanzinstrumenten mit Merkmalen von Eigenkapital wieder aufnehmen, in dessen Rahmen festgelegt werden muss, welche Merkmale ein Instrument aufweisen muss, damit es entweder als Eigenkapital- oder als Schuldinstrument klassifiziert werden kann;
  • außerdem drängen wir den Board, Leitlinien in den Bereichen Unternehmenszusammenschlüsse zwischen Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung und Rohstoffindustrien zur Verfügung zu stellen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen.

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

24.11.2011

Am 29. November 2011 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen.

Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG. Die Agenda für die Telefonkonferenz wurde noch nicht bekanntgegeben.

Die neuen Papiere des Stabs der SEC

24.11.2011

Am 17. November 2011 hat der Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zwei weitere Papiere im Rahmen des Arbeitsplans der SEC für die Erwägung der Übernahme der IFRS in das US-amerikanische Rechnungslegungssystem herausgegeben. Das deutet darauf hin, dass der Prozess, in dessen Rahmen die Aufsicht eine Einschätzung abgeben soll, ob und wie die IFRS in den USA übernommen werden sollen, dem Ende zugeht.

Die Papiere sind den Fragen gewidmet, welche Unterschiede zwischen den IFRS und US-GAAP bestehen und wie die IFRS in der Praxis umgesetzt werden. Beide Papiere enthalten viele nützliche Informationen und Einblicke. Aber wenn man aus ihnen schließen möchte, wie die nächsten Schritte in den Vereinigten Staaten in Bezug auf die IFRS-Übernahme aussehen, dann muss man, so sagt Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, ihren Ton beachten. Und der ist einfach nur weich und neutral.

Zur neuen englischsprachigen Kolumne von Robert Bruce gelangen Sie hier.

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