November

DRSC gibt personelle Besetzung des Präsidiums und der Fachausschüsse bekannt

11.11.2011

Der Verwaltungsrat des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat in seiner heutigen Sitzung in München die personelle Besetzung des Präsidiums sowie der beiden künftigen Fachausschüsse bekanntgeben. Diese werden die bisherigen Gremien, den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) und das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC), ablösen und ihre Arbeit offiziell mit Beginn des neuen Jahres aufnehmen.

Mit der Bekanntgabe der neuen Besetzungen kommt ein mehr als einjähriger Reformprozess zu einem vorläufigen Abschluss, der am 28. Juni 2010 mit der Kündigung des Standardisierungsvertrags zwischen dem DRSC und dem Bundesministerium der Justiz seinen Ausgang genommen hatte (wir berichteten). Die Reorganisation sollte nicht nur die finanzielle Ausstattung des DRSC auf eine breitere Basis stellen, sondern auch die "Möglichkeit schaffen, die Meinungsbildung und Vertretung deutscher Interessen in Fragen der internationalen Rechnungslegung neu zu ordnen", so der damalige Vorsitzende des Vorstands Heinz-Joachim Neubürger.

Am 30. Mai 2011 hatte die Mitgliederversammlung des DRSC eine neue Satzung verabschiedet, mit der zum einen der Fortbestand des deutschen Standardsetzers gesichert, zum anderen aber auch eine neue Struktur beschlossen wurde (siehe unsere Nachricht vom 30. Mai 2011). Am 20. Juli 2011 wurden dann mit der Besetzung des Verwaltungsrats und des Nominierungsausschusses erste strukturelle Beschlüsse herbeigeführt (siehe unsere Nachricht vom gleichen Tag).

Auf der heutigen Sitzung wurden nun die Mitglieder der beiden Fachausschüsse sowie die Besetzung des Präsidiums bekanntgegeben. Mit der Berufung von Elisabeth Knorr als Präsidentin des DRSC hat der Verwaltungsrat ein klares Signal der Kontinuität ausgesprochen. Frau Knorr stand bislang als Präsidentin des DSR an der Spitze des Fachgremiums und führte nach dem Ausscheiden des damaligen Generalsekretärs Prof. Dr. Manfred Bolin zudem auch das Tagesgeschäft des DRSC kommissarisch. Als Vizepräsident wurde Herr Dr. Rolf Ulrich berufen. Zu Mitgliedern der Fachgremien wurden folgende Personen berufen:

 

Die Mitglieder der Fachausschüsse des DRSC
IFRS-FachausschussHGB-Fachausschuss
  • Prof. Dr. Andreas Barckow
  • Guido Fladt
  • Dr. Roman Sauer
  • Dr. Martin Schloemer
  • Dr. Nikolaus Starbatty
  • Crispin Teufel
  • Dr. Christoph Weber
  • Wolfgang Beimel
  • Prof. Dr. Christian Fink
  • Dr. Bernd Keller
  • Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch
  • Prof. Dr. Peter Oser
  • Dr. Oliver Roth
  • Bettina Scholz-Vollrath

Nachdem die interne Reorganisation des DSRC damit abgeschlossen ist, verbleibt die Aushandlung eines neuen Standardisierungsvertrags mit dem Bundesministerium der Justiz. Das DRSC erhofft sich einen positiven Abschluss der Verhandlungen bis zum Jahresende. Mit dem Neuabschluss eines Vertrags mit dem Bundesministerium der Justiz könnte das DRSC seine Rolle als deutscher Standardsetzer wieder aufnehmen. Eine Presseerklärung sowie weiterführende Informationen zur Besetzung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Online-Befragung von Anlegern zur Agendakonsultation des IASB

11.11.2011

Im Rahmen seiner Einbindungsaktivitäten im Zusammenhang mit der Konsultationspapier zum künftigen Arbeitsprogramm hat der IASB einen Online-Fragebogen verfasst, mit dessen Hilfe von den Anlegern erfragt werden soll, welche Bereiche der Rechnungslegung am dringendsten der Verbesserung bedürfen.

In dem Fragebogen wird die Meinung der Anleger zur relativen Bedeutung und Dringlichkeit der verschiedenen Projekte erfragt, die für eine Aufnahme auf die Agenda des IASB vorgeschlagen wurden, und es wird auch allgemein um Aussagen gebeten, was in Abschlüssen funktioniert bzw. nicht funktioniert.

Der IASB geht davon aus, dass es nicht länger als 20 Minuten dauert, die Fragen zu beantworten. Der Fragebogen ist bis 19. Dezember 2011 über die Internetseite des IASB zugänglich. Stellungnahmen zur Agendakonsultation des IASB können noch bis 30. November 2011 eingereicht werden.

161. DSR-Sitzung – Tagesordnung verfügbar

11.11.2011

Die Tagesordnung für die 161. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am 24. und 25. November 2011 ist jetzt verfügbar.

Unter anderem wird der DSR auch über die Überarbeitung der EU-Richtlinien (4. und 7. Richtlinie und Transparenzrichtlinie) diskutieren. Der zweite Sitzungstag ist in seiner Gänze für die Erörterung des Themas Lageberichterstattung reserviert. Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

DPOC veröffentlicht Arbeitsversion für Vorgehen bei der Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses

10.11.2011

Der Ausschuss der Treuhänder der IFRS-Stiftung für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat auf seiner Internetseite eine Arbeitsversion für das Vorgehen bei der Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses eingestellt.

Mit diesem Dokument wird ein Rahmen geschaffen, auf den die Treuhänder bei (1) der Überprüfung der Wirksamkeit des Konsultationsprozesses und (2) der Beaufsichtigung des IASB hinsichtlich der Befolgung desselben zurückgreifen können. Der DPOC wird 2012 einen endgültigen Entwurf der Verfahrensweise mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlichen, zusammen mit vorgeschlagenen Änderungen am Handbuch für den Konsultationsprozess.

Die englischsprachige Arbeitsfassung können Sie hier auf der Internetseite des IASB einsehen.

ESMA veröffentlicht 'Überprüfung europäischer Enforcementstellen zur Umsetzung von IFRS 8'

10.11.2011

Die Europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen Bericht zu ihrer Überprüfung von IFRS 8 'Geschäftssegmente' nach dessen Einführung freigegeben. In dem Bericht wird die Anwendung der Vorschriften von IFRS 8 durch europäische Unternehmen angesprochen und jene Gebiete untersucht, die Anleger, Ersteller und/oder die Enforcementstellen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Der Bericht enthält ferner ESMAs vorläufige Empfehlungen zur Verbesserung der Anwendung des Standards.

Die von den europäischen Enforcementstellen in dem Bericht erzielten Beschlüsse sehen so aus, dass '(i) die Umsetzung von IFRS 8 im Vergleich zu dessen Vorgängerregelung IAS 14 zu einem ziemlich ähnlichen Niveau an Informationen führt und (ii) die Sachverhalte, denen sich europäische Enforcementstellen bei der Durchsetzung dieses Standards ausgesetzt sehen, homogen sind. Dies rührt aus einer Kombination von Schwächen in dem Standard und einem Mangel auf Seiten der Ersteller zusammen, dessen Vorschriften vollauf zu befolgen.'

Den englischsprachigen Bericht können Sie auf der Internetseite von ESMA einsehen.

Konsultationspapier von ESMA zur Wesentlichkeit

10.11.2011

Die Europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat ein Konsultationspapier mit dem Titel 'Erwägungen der Wesentlichkeit in der Rechnungslegung' veröffentlicht.

Die offenkundig unterschiedlichen Sichtweisen hinsichtlich der praktischen Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf Seiten der Ersteller, der Prüfer, möglicherweise der Abschlussnutzer und, in einigen Fällen, der Prüfstellen für die Bilanzierung stellt ein wiederkehrendes Diskussionsthema auf den Sitzungen der europäischen Enforcement-Einrichtungen (European Enforcers Coordination Sessions (EECS, ein Forum, in dem alle nationalen Prüfstellen für Finanzinformationen in Europa zusammenkommen, um Ansichten auszutauschen und Erfahrungen bei der Durchsetzung der IFRS zu erörtern). ESMA hat sich deshalb entschieden, ein Konsultationspapier zu veröffentlichen, um Stellungnahmen von interessierten Kreisen hinsichtlich ihres Verständnisses der verschiedenen Aspekte der Wesentlichkeit einzuholen, um zu einer einheitlichen Anwendung bei diesem wichtigen Konzept in der Rechnungslegung beizutragen.

Das Konsultationspapier gliedert sich in die Abschnitte IFRS-Regelungen, Eigenschaften von Kernnutzern und die Zielsetzung von Finanzberichten, Merkmale von Informationen, Fehlern, Weglassungen und Falschdarstellungen und Zusammenfassungen, Angaben sowie Zwischenberichte – jeder mit einer ausführlichen Untersuchung und Fragen. Ein Anhang zum Papier (Anhang II) enthält eine Liste der IFRS-Bezüge zur Wesentlichkeit und eine Liste ausgewählter Nutzer von IFRS-Abschlüssen.

Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum 29. Februar 2012 erbeten.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Zusammenfassung der Oktobersitzung der Treuhänder IFRS-Stiftung

10.11.2011

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben eine Presseerklärung mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse ihrer Sitzung in Paris am 13. Oktober 2011 veröffentlicht.

Die Treuhänder ihre eigenen regionalen Einbindungsaktivitäten, insbesondere in Europa, und nahmen Berichte des IASB-Vorsitzenden und des Vorsitzenden des IFRS-Beirats über die Arbeit dieser Gremien entgegen. Sie erörterten außerdem Rückmeldungen, die als Antwort auf die Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse der Überprüfung der Strategie der Treuhänder eingegangen sind.

Ebenfalls erörtert wurden die Fortschritte, die in Bezug auf die Ernennung eines neuen Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung gemacht wurden. Die Treuhänder haben sich mit dem Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) der IFRS-Stiftung auf eine engere Auswahl von Kandidaten geeinigt. Im dritten Quartal 2011 wurden Gespräche mit diesen Kandidaten geführt. Die Treuhänder werden nun das Überwachungsgremium über den von ihnen bevorzugten Kandidaten informieren, der dann vom MB genehmigt werden muss.

Die englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Es gibt auch eine Audioaufzeichnung von der Sitzung, zu der Sie hier gelangen.

EFRAG erbittet Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahmeempfehlung für IFRIC 20

10.11.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der am 19. Oktober 2011 veröffentlichten Interpretation IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine.

Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme der Interpretation in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen in Bezug auf diese vorläufige Entscheidungen werden bis zum 9. Dezember 2011 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

 

IASB nimmt Stellung zu den Schlussfolgerungen der G-20

09.11.2011

Der IASB hat seine Stellungnahme zu den Schlussfolgerungen der G-20 aktualisiert, die diese auf ihrer Sitzung am 3. und 4. November in Cannes verabschiedet hatten.

In der Stellungnahme, die in ähnlicher Form der schon nach dem letzten G-20-Gipfel veröffentlicht worden war, beschreibt der IASB folgende Fortschritte:
  • die Überprüfung der bilanzunwirksamen Finanzierung wurde abgeschlossen,
  • die Überarbeitung der Vorschriften zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wurde abgeschlossen,
  • die erste Phase der Überarbeitung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten wurde abgeschlossen,
  • die Mehrzahl der Projekte aus dem Arbeitsabkommen mit dem FASB wurde abgeschlossen und
  • die Aktivitäten zur Einbindung der Anwender und Interessensgruppen wurden bedeutend ausgeweitet.

Weiterführende Informationen:

Gemeinsame Sitzung der Standardsetzer aus China, Japan und Korea

09.11.2011

Die Standardsetzer von China, Japan und der Republik Korea tagten am 26. Oktober 2011 gemeinsam im chinesischen Xiamen.

Bei der Sitzung waren neben Delegierten aus drei weiteren Ländern sowie aus Hongkong und Macau Vertreter des chinesischen Accounting Standard Committees (CASC), japanischen Accounting Standards Boards (ASBJ), des koreanischen Accounting Standards Board (KASB) sowie des International Accounting Standards Boards anwesend.

Auf der Sitzung wurde der Fortschritt bei der Konvergenz der Bilanzierungsstandards, die derzeit beim IASB anhängigen Projekte und dessen zukünftiges Arbeitsprogramm sowie die zukünftigen Bemühungen der Gruppe der Standardsetzer aus Asien und Ozeanien (Asian-Oceanian Standard Setters Group, AOSSG) erörtert.

Die Delegierten verständigten sich darauf, die Kommunikation zwischen den Ländern aufrechtzuerhalten (zu den Projekten, zur Konvergenz und anderen Themen), die Sichtweisen zu den Projekten des IASB abzustimmen und die Kommunikation und Zusammenarbeit in der Region Asien-Ozeanien zu verbessern. Die Einrichtung eines regionalen asiatisch-ozeanischen Verbindungsbüros des IASB, das im Oktober 2012 in Tokio eingerichtet werden soll, erhielt die volle Unterstützung.

Die nächste Sitzung wird 2012 in Korea stattfinden. Eine Presseerklärung in englischer Sprache können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des ASBJ).

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