November

Studie des CFA-Instituts zu Erwartungen von Abschlussadressaten an Angaben nach IFRS 7

02.11.2011

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat einen Bericht mit dem Titel Sicht der Abschlussadressaten auf Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) – Teil 1 herausgegeben.

In dem Bericht werden die Erwartungen und Empfehlungen der Adressaten im Hinblick auf die Risikoangaben nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben dargestellt.

Dem Bericht liegt eine Studie des CFA-Instituts zur Qualität der bestehenden Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten zugrunde, in der Angaben zu Kredit-, Liquiditäts-, Markt- und Sicherungsbilanzierungsrisiken nach IFRS 7 adressiert werden. Im Bericht werden allgemeine und spezifische Empfehlungen hinsichtlich der Verbesserung dieser Risikoangaben ausgesprochen. Unter anderem werden die folgenden Empfehlungen genannt.

  • Zusammenfassende Darstellung. Den Angaben sollte eine zusammenfassende Darstellung beigegeben werden, in der die unternehmensweite Risikoaussetzung und die Wirksamkeit der Risikomanagementmechanismen in Bezug auf die verschiedenen Risikoarten, die für bedeutend für bestimmte Geschäftsmodelle gehalten werden, erläutert werden.
  • Differenzierte Marktrisikokategorien. Bei den Angaben zum Marktrisiko sollten die einzelnen Komponenten unterschieden und in sinnvolle Kategorien getrennt werden (Zinsrisiko, Fremdwährungsrisiko, güterbezogenen Risiken), und über diese sollte mit dem gleichen Grad der Differenzierung berichtet werden wie Kredit- und Liquiditätsrisiken nach IFRS 7.
  • Verbesserter Zusammenhang von qualitativen und quantitativen Angaben. Bei den qualitative Angaben sollte der Zusammenhang mit zugrundeliegenden quantitativen Bewertungen besser erläutert werden.
  • Standardisierung und Prüfung von quantitativen Angaben. Standardisierte und in sachgerechtem Umfang geprüfte quantitative Angaben sind notwendig, um eine verbesserte Vergleichbarkeit herzustellen.
  • Verbesserte und integrierte Darstellung der Angaben. Integrierte, zentral zusammengefasste, tabellarische Risikoangaben sollten zur Verfügung gestellt werden. Im Bericht wird beispielsweise empfohlen, a) die Angaben zur Risikoaussetzung und zum Risikomanagement zu integrieren und b)das Zusammenwirken der verschiedenen Risikofaktoren darzustellen.
  • Bereiche, in denen bestimmte risikoangaben verbessert werden können. Zu diesen zählt, dass die folgenden Angaben verbessert bzw. zur Verfügung gestellt werden sollten: a) aussagekräftige unternehmensspezifische qualitative Angaben, b) verbesserte und aussagekräftigere Sensitivitätsanalysen, c) ausreichende Untergliederung zur Erläuterung von den jeweiligen Risikoaussetzungen, d) vollständige Angabe in Bezug auf Ausfallrisiken und e) Angaben zu Risiken aus außerbilanziellen Risikoaussetzungen.
  • Kommunikation im Gegensatz zu bloßer Einhaltung von Vorschriften. Im Bericht heißt es: "Eine prinzipienbasierte Definition von Angaben ist kein wirksames Mittel gegen Ängste in Bezug auf Allgemeinplätze und wenig aussagekräftige Angaben."

Teil 2 des Berichts soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden und wird die Erwartungen der Abschlussadressaten in Bezug auf Angaben zu Derivaten und Sicherungsbilanzierung beinhalten.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite des CFA-Instituts herunterladen (840 KB).

Mitschrift von der Sondersitzung von IASB und FASB am 1. November

02.11.2011

IASB und FASB hielten am 1. November 2011 eine zusätzliche Sitzung in London ab.

Wir stellen Ihnen die Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung angefertigt haben, zur Verfügung:

Dienstag, 1. November 2011

  • Leasingverhältnisse
    • Bilanzierung auf Seiten des Leasinggebers: Angaben
    • Übergang: Sonstige Erwägungen
    • Übergang: Sale-and-Leaseback-Geschäftsvorfälle

Die vorläufige und inoffizielle Mitschrift stellen wir Ihnen wie immer auf einer eigenen Seite bereit. Wie bereits zuvor berichtet findet am 7. November 2011 eine weitere Sondersitzung des IASB statt.

Entwurf der überarbeiteten Rechnungslegungsrichtlinien in deutscher Sprache

02.11.2011

Der Entwurf der überarbeiteten 4. und 7. EU-Richtlinie, der am 25. Oktober 2011 veröffentlicht wurde, liegt jetzt auch in deutscher Sprache vor.

In dem Entwurf schlägt die EU-Kommission Änderungen zu den EU Bilanzrichtlinien vor mit dem Ziel der Vereinfachung und der Verbesserung für KMU im täglichen Umgang mit Bilanzierung. Sie können sich den deutschsprachigen Entwurf direkt von der Internetseite der EU-Kommission herunterladen (389 KB).

Bilanzierung von Fremdwährungspositionen und -transaktionen angesichts der derzeitigen Frankenstärke – Einladung zum Dialog

02.11.2011

Wie am 18. Oktober 2011 berichtet wurde in der letzten Ausgabe des KMU-Newsletters der schweizerischen Treuhand-Kammer auf die Bilanzierung von Tochtergesellschaften im Ausland angesichts der derzeitigen Frankenstärke eingegangen. Aufgrund der Frankenstärke und der zunehmenden internationalen Verflechtungen auch der Schweizer KMU nehmen die Fragen rund um die Bilanzierung von Fremdwährungsgeschäften und Fremdwährungspositionen zu.

Die Treuhand-Kammer lädt jetzt dazu ein, mit ihr in einen Dialog zu treten und ihr kritische Praxisfälle mitzuteilen. Diese Fälle sollen gesammelt und in den Fachkommissionen diskutiert werden. Bei entsprechenden Rückmeldungen aus dem Mitgliederkreis ist zu gegebener Zeit eine weitere Publikation in Form von Fragen und Antworten vorgesehen.

Eine Kontaktaufnahme mit der Treuhand-Kammer ist über deren Internetseite möglich.

Nächste TEG-Sitzung

02.11.2011

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird das nächste Mal vom 7. bis 8. November 2011 tagen.

Die Sitzung steht Beobachtern offen (Anmeldung). Die Tagesordnung der Sitzung finden Sie hier (in englischer Sprache, 42 KB).

Tagesordnung für die Sondersitzung des IASB am 7. November

02.11.2011

Am Montag, den 7. November wird der IASB von 15:30h bis 17:00h deutscher Zeit eine Sondersitzung zum Thema Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 abhalten.

Es wird sowohl die Verschiebung des verpflichtenden Datums des Inkrafttretens erörtert als auch die Vorschriften in Bezug auf die Vergleichsangaben. Die Agendapapiere und die Möglichkeit zur Anmeldung für die Internetübertragung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Befreiende Anwendung der IFRS im Einzelabschluss – Podiumsdiskussion des Bankenverbands

02.11.2011

Der Bundesverband deutscher Banken veranstaltet am 30. November 2011 in Berlin eine Podiumsdiskussion mit dem Titel 'Befreiende Anwendung der IFRS im Einzelabschluss – ein wesentlicher Schritt zum Bürokratiekostenabbau' mit hochkarätigen Referenten aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft.

Während der Diskussion sollen Lösungsmöglichkeiten und notwendige gesetzgeberische Schritte aufgezeigt werden. Weitere Informationen, das genaue Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des Bankenverbands.

 

Neue Übersetzungen der IFRS-Stiftung

01.11.2011

Die IFRS-Stiftung hat die Verfügbarkeit der folgenden Übersetzungen bekanntgegeben.

Kanadische Aufsicht verbietet bestimmten Unternehmen vorzeitige Anwendung jüngst veröffentlichter Standards

01.11.2011

Die kanadische Aufsicht für Finanzinstitute (Canadian Office of the Superintendent of Financial Institutions, OSFI), eine unabhängig Behörde der kanadischen Regierung, die kanadische Banken, Versicherungen und staatlich registrierte private Pensionsfonds reguliert und beaufsichtigt, hat ein Schreiben veröffentlich, in dem die Schlussfolgerung bekanntgegeben wird, dass die von der OSFI regulierten Unternehmen bestimmte, vom IASB in letzter Zeit veröffentlichte Standards nicht vorzeitig anwenden dürfen.

Für diese Entscheidung hat die OSFI eine Reihe von Faktoren wie beispielsweise Einheitlichkeit in bestimmten Branchen, OSFI-Grundsatzentscheidungen zu Bilanzierung und zur Kapitalausstattung, operative Kapazität und Ressourcenbeschränkungen staatlich regulierte Unternehmen, die Möglichkeit, von den Verbesserungen der Standards im Nachgang der Finanzmarktkrise zu profitieren und das Konzept der fairen Bedingungen im Vergleich zu anderen kanadischen und internationalen Finanzinstituten berücksichtigt. Die OSFI ist zu dem Schluss gekommen, dass die von ihr regulierten Unternehmen die folgenden neuen oder geänderten Standards nicht vorzeitig anwenden dürfen, sondern sich an das Datum der verpflichtenden Anwendung zu halten haben:

  • die Standards des sogenannten Konsolidierungspakets: IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen, IAS 27 Separate Abschlüsse (geändert 2011), IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (geändert 2011) – verpflichtendes Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2013
  • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts – verpflichtendes Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2013
  • Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer – verpflichtendes Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2013
  • Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses – verpflichtendes Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2012

Weiterführende Informationen:

Mitschnitt der 160. DSR-Sitzung

01.11.2011

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 160. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) vom 27. und 28. Oktober 2011 sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 160. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) vom 27. und 28. Oktober 2011 sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

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