Oktober

Israel und US-Regulatoren treffen Übereinkunft zur Zusammenarbeit

31.10.2011

Die israelische Wertpapieraufsicht (Israel Securities Authority, ISA) und die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) haben eine Übereinkunft zur Zusammenarbeit getroffen.

Die Übereinkunft zur Zusammenarbeit beim Austausch vertraulicher Informationen wird die Beaufsichtigung von Prüfern und Prüfungsgesellschaften, die in beiden Rechtskreisen tätig sind, verbessern.

Der Vorsitzende der PCAOB James R. Doty meinte, dass "diese Vereinbarung mit der israelischen Wertpapieraufsicht US-Anleger eingedenk der bedeutenden Präsenz israelischer Unternehmen an den US-Börsen besser schützen wird. Es ist eine wichtige Errungenschaft bei der Ausdehnung unserer Übereinkünfte zur Zusammenarbeit im Mittleren Osten, und ich hoffe, dass andere Regulatoren anderswo dem bald folgen werden."

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Erste Nachhaltigkeitsplattform in Singapur gegründet

29.10.2011

Der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) und die Wirtschaftsvereinigung von Singapur (Singapore Business Federation, SBF) haben gemeinsam eine vorstandsgeführte "Plattform für nachhaltige Entwicklung" in Singapur gegründet.

WBCSD und SBF haben beim jüngst veranstalteten asiatisch-pazifischen Nachhaltigkeitsforum eine Absichtserklärung unterzeichnet, die der Einrichtung einer unabhängigen Organisation gilt, die aus einer Gruppe von lokalen singapurischen Unternehmen und ausländischer Tochterunternehmen zusammengesetzt sein soll. Das Ziel der Organisation liegt darin, Unternehmen in Singapur Zugang zu bester ausgeübter Praxis und zu Zusammenarbeitsmöglichkeiten bei Nachhaltigkeitsfragen zu geben.

Sie können sich eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung direkt von der Internetseite des WBCSD herunterladen.

IFRS ao seu alcance 2011

29.10.2011

Unsere brasilianischen Kollegen haben 'IFRS ao seu alcance 2011' herausgegeben – die portugiesische Übersetzung von 'IFRSs in Your Pocket 2011'.

Diese Publikation enthält alle Informationen der englischen Originalversion. Sie könne sich IFRS ao seu alcance 2011 hier herunterladen (587 KB).

Zusammenfassung der jüngsten Internetsendung von Deloitte zu wichtigen IFRS-Entwicklungen

28.10.2011

Am 18. Oktober 2011 bot Deloitte eine Dbriefs-Internetsendung zur globalen Finanzberichterstattung mit dem Titel IFRS: Wichtige Entwicklungen an.

Es ist nun einen Zusammenfassung in der Form von Fragen und Antworten veröffentlicht worden — die während der live ausgestrahlten Sendung von den Teilnehmern gestellten Fragen werden themenweise zusammengefasst und unseren vorgeschlagenen Antworten gegenübergestellt. Die besprochenen Themen umfassen Sicherungsbeziehungen, Erlöserfassung, Aufrechnung in der Bilanz, Investmentgesellschaften und die Konsultation des IASB zum künftigen Arbeitsprogramm. Folgende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

IFRS-Checkliste zu Compliance-, Ausweis- und Angabepflichten für 2011

28.10.2011

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die IFRS-Checkliste zu Compliance-, Ausweis- und Angabepflichten für 2011 herausgegeben.

In der Checkliste werden die Ansatz-, Bewertungs-, Ausweis- und Angabevorschriften zusammengefasst, wie sie in den IFRS, die zum 30. Juni 2011 in Kraft waren, ausgeführt werden. Anders als in Vorjahren erscheint die Checkliste nicht mehr in gedruckter, sondern nur noch in elektronischer Form.

Weiterführende Informationen:

IFRS-Checkliste zu Compliance-, Ausweis- und Angabepflichten für 2011 (in englischer Sprache, gezipptes Excel-File, 3.385 KB)

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Datum des Inkrafttretens von IFRS 9

28.10.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf ED/2011/3: Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 zur Verfügung gestellt.

EFRAG erhebt Bedenken hinsichtlich eines festen Zeitpunkts.

EFRAG begrüßt die Entscheidung des IASB, das verpflichtende Datum des Inkrafttretens aufzuschieben, aber ist der Meinung, dass das Datum 1. Januar 2015 nicht ausreichend Erleichterung bietet. Es sei sinnvoller, Unternehmen drei Jahre Zeit für die Umsetzung einzuräumen, wobei man entweder vom Datum der Veröffentlichung der letzten Phase von IFRS 9 oder vom Datum der Veröffentlichung des Standards zu Versicherungsverträgen ausgehen sollte – je nachdem, was zuletzt eintritt.

In Bezug auf die Darstellung von Vergleichsinformationen fordert EFRAG den IASB auf, die Übergangsvorschriften zu überdenken, so dass die dargestellten Informationen sinnvoll sind.

Die englischsprachige Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen (163 KB). Dort finden Sie ebenfalls eine englischsprachige Presseerklärung.

Neuseeland erwägt Möglichkeiten, den Umfang der Angaben unter IFRS zu reduzieren

28.10.2011

Der neuseeländische Standardsetzer New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) wird auf seiner kommenden Sitzung am 2. November 2011 einen kurzfristigen Aktionsplan erörtern, mit dem zur Reduzierung unnötiger Angaben im Abschluss ermutigt werden soll.

Der neuseeländische Standardsetzer New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) wird auf seiner kommenden Sitzung am 2. November 2011 einen kurzfristigen Aktionsplan erörtern, mit dem zur Reduzierung unnötiger Angaben im Abschluss ermutigt werden soll.

In einem Arbeitspapier des Stabs, das für die Sitzung erstellt wurde, wird die Reaktion des NZASB auf den Bericht Überflüssiges Gepäck zurücklassen – Reduzierung der Angaben im Abschluss auf die, die wichtig sind erläutert. Der Bericht war im Juli 2011 vom Institut der Wirtschaftsprüfer von Schottland (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) und vom Institut der Wirtschaftsprüfer von Neuseeland (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA) gemeinsam auf Bitte des IASB erarbeitet worden. Im Papier wird festgehalten: "Obwohl das Projekt vom IASB in Auftrag gegeben und die Erwartung geweckt wurde, dass der Bericht zwecks Stellungnahme veröffentlicht würde, scheint es, dass der IASB nicht darauf reagieren wird, bis die Stellungnahmen zum künftigen Arbeitsprogramm des IASB erörtert werden."

Im Arbeitspapier werden die verfügbaren Möglichkeiten erörtert, mit denen sichergestellt werden kann, dass jegliche Ratschläge oder Leitlinien, die vom NZASB herausgegeben werden, genügend Substanz haben, sodass nicht nur Ersteller sondern auch Prüfer und Aufsichten sie überzeugend finden, und dass gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass neuseeländische gewinnorientierte Unternehmen weiterhin in Anspruch nehmen können, die vollen IFRS anzuwenden. Im Papier werden die Möglichkeiten eines neuseeländischen Standards oder einer Interpretation, erläuternder Leitlinien oder einer informellen Kommunikation wie beispielsweise eines Kommuniqués erörtert.

Der Stab empfiehlt, dass der NZASB einen erläuternden Leitfaden herausgibt, der zwar keine gesetzliche Bindungskraft hätte, der aber Leitlinien hinsichtlich des Konzepts der Wesentlichkeit in Bezug auf Angaben bieten würde. Die Leitlinien würden auf den Empfehlungen des Berichts von ICAS und NZICA aufbauen, die besagen, dass IFRS-Anwender separat erwägen sollten, (i) ob ein Posten wesentlich ist und (ii) ob einzelne Informationen wesentlich sind, sodass sie eine Nennung in den sonstigen Angaben erfordern. In Erwägung gezogen würden einzelne Informationen in Bezug auf wesentliche Posten und Informationen, die sich nicht auf einzelne Posten beziehen aber erforderlich sind, damit der Abschluss der Zielsetzung der Finanzberichterstattung entspricht. Es geht in diesem Fall nicht um die Streichung verschiedener IFRS-Angaben, die im Bericht als mögliche Streichkandidaten identifiziert worden sind.

Diese neuseeländische Entwicklung gibt den weltweit zu hörenden Rufen nach Erleichterungen bei den Angaben in der Finanzberichterstattung zusätzliches Gewicht.

Weiterführende Informationen:

IDW nimmt Stellung zur Agendakonsultation des IASB

28.10.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Konsultationspapier zum künftigen Arbeitsprogramm veröffentlicht. .

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Konsultationspapier zum künftigen Arbeitsprogramm veröffentlicht.

Das IDW ist der Ansicht, dass der IASB zunächst die sich noch auf der aktuellen Agenda befindenden vier Großprojekte (Erlöserfassung, Leasingverhältnisse, Versicherungsverträge sowie Finanzinstrumente:) finalisieren sollte. Im Anschluss daran empfehle es sich, für einen gewissen Zeitraum auf die Initiierung neuer Großprojekte weitestgehend zu verzichten. Lediglich die Arbeiten zur Finalisierung des Rahmenkonzepts sollten fortgesetzt werden, um konzeptionelle Grundlagen zu schaffen, die langfristig die Qualität der Standards verbessern. Darüber hinaus sollte sich der Board nach Meinung des IDW auch der Thematik übermäßiger Anhangangaben in einem separaten Projekt annehmen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen (88 KB).

Internetpräsentation von IASB und CFA-Institut für Anleger

28.10.2011

Am Mittwoch, 9. November 2011, werden der IASB und das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA Institute) eine Internetpräsentation für Anleger anbieten.

Thema ist die erste öffentliche Konsultation des IASB zum künftigen Arbeitsprogramm, wie der Board entscheidet, was auf die Agenda genommen wird, und warum die Meinungen von Anlegern im Rahmen dieses Prozesses kritisch sind.

Die Details zur englischsprachigen Internetsendung finden Sie nachfolgend:

  • Thema: Festlegung der IASB-Agenda für die nächsten zehn Jahre: Aktueller Stand für Anleger und Möglichkeit, Meinungen einzubringen
  • Datum und Zeit: Mittwoch, den 9. November 2011 16:00 Uhr deutscher Zeit
  • Weiterführende Informationen und Registirerung: hier

Französischer ANC schlägt Vereinfachung der Bilanzierungsvorschriften für kleine börsennotierte Unternehmen in Europa vor

27.10.2011

Nach der sogenannten IAS-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1606/2002) ist die Anwendung der IFRS in den Konzernabschlüssen aller börsennotierten Unternehmen in Europa vorgeschrieben.

Dies gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens. Der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) hat jetzt einen Vorschlag für die Vereinfachung der Bilanzierungsvorschriften für kleine börsennotierte Unternehmen veröffentlicht.

Der ANC geht von der Hypothese aus, dass die Anwendung der vollen IFRS für kleine börsennotierte Unternehmen oft belastend ist. Daher wäre es vorzuziehen, wenn die Bilanzierungsverpflichtungen an die Größe der Unternehmen angepasst würde, ohne dass die Qualität der Berichterstattung beeinträchtigt oder ein neuer Satz von Bilanzierungsgrundsätzen eingeführt wird. Daher schlägt der ANC nicht vor, einen neuen Satz von Rechnungslegungsvorschriften wie beispielsweise den IFRS für KMU einzuführen, der darüber hinaus auch nur für nicht börsennotierte Unternehmen entwickelt wurde. Dies würde nach Meinung des ANC kleine börsennotierte Unternehmen um den Nutzen bringen, den ein einziger Satz weltweit anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze bietet — wie im Fall der vollen IFRS.

Der ANC sieht eine mögliche Alternative in der Vereinfachung des bestehenden Rechnungslegungsrahmens. Zwei Möglichkeiten einer solchen Vereinfachung für kleine börsennotierte Unternehmen sieht der ANC:

  1. Reduzierung des Umfangs des Anhangs durch Vereinfachung der gegenwärtigen Angabevorschriften nach IFRS und
  2. Erleichterung der Erstellung eines Anhangs und Erhöhung von dessen Lesbarkeit und Relevanz durch Zurverfügungstellung eines Beispielsabschlusses mit vereinfachten Angaben.

Der ANC macht detaillierte Vorschläge, an welchen Stellen die Angabevorschriften vereinfacht werden können, und hat einen Musterkonzernabschluss für kleine börsennotierte Unternehmen erstellt. Die Ergebnisse wurden auch an den IASB weitergeleitet.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite des ANC:

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