Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Datum des Inkrafttretens von IFRS 9

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28.10.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf ED/2011/3: Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 zur Verfügung gestellt.

EFRAG erhebt Bedenken hinsichtlich eines festen Zeitpunkts.

EFRAG begrüßt die Entscheidung des IASB, das verpflichtende Datum des Inkrafttretens aufzuschieben, aber ist der Meinung, dass das Datum 1. Januar 2015 nicht ausreichend Erleichterung bietet. Es sei sinnvoller, Unternehmen drei Jahre Zeit für die Umsetzung einzuräumen, wobei man entweder vom Datum der Veröffentlichung der letzten Phase von IFRS 9 oder vom Datum der Veröffentlichung des Standards zu Versicherungsverträgen ausgehen sollte – je nachdem, was zuletzt eintritt.

In Bezug auf die Darstellung von Vergleichsinformationen fordert EFRAG den IASB auf, die Übergangsvorschriften zu überdenken, so dass die dargestellten Informationen sinnvoll sind.

Die englischsprachige Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen (163 KB). Dort finden Sie ebenfalls eine englischsprachige Presseerklärung.

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