Vorgeschlagene Änderungen in Bezug auf Verletzungen des Ethikkodexes für Rechnungsleger
25.10.2011
Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) hat zwecks öffentlicher Stellungnahme vorgeschlagene Änderungen am Kodex zur Berufsethik für Rechnungsleger in Bezug auf Verletzungen von Vorschriften des Kodex herausgegeben. .
Im einzelnen sieht der nun veröffentlichte Entwurf des IESBA folgendes vor:
- Es soll eine modifizierte Vorschrift eingeführt werden, dass ein Angehöriger des Berufsstands der Rechnungsleger sobald wie möglich zur Verfügung stehende Maßnahmen ergreift, um sich der Auswirkungen einer Verletzung einer Vorschrift des Kodex sachgerecht anzunehmen und zu entscheiden, ob die Verletzung an diejenigen zu berichten ist, die möglicherweise von der Verletzung betroffen sind.
- In Bezug auf Unabhängigkeitsvorschriften für Prüfungen wird einer Prüfungsgesellschaft vorgeschrieben, zu prüfen, ob eine Beendigung des Prüfungsaustrags notwendig ist oder ob Maßnahmen ergriffen werden können, um sich der Auswirkungen einer Verletzung sachgerecht anzunehmen und dennoch zu einem Prüfungsurteil zu kommen.
- Alle identifizierten Verletzungen müssen dokumentiert werden ebenso wie alle in Bezug auf die Verletzung ergriffenen Maßnahmen, alle Sachverhalte, die mit Führungsverantwortlichen erörtert wurden, sowie, wenn gegeben, alle Sachverhalte , die mit Aufsichtsbehörden erörtert wurden.
Der IESBA schlägt vor, dass die Änderungen für Kodexverletzungen in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2012 identifiziert werden.
Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 23. Januar 2012 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung des IESBA finden Sie auf der Internetseite des IFAC.