Wir nehmen Stellung zum IASB-Entwurf zum Datum des Inkrafttretens von IFRS 9

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21.10.2011

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Standardentwurf ED/2011/3: Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 eingereicht.

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Standardentwurf ED/2011/3: Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 eingereicht.

In der Stellungnahme bringen wir Zustimmung zu der Aussage im Entwurf zum Ausdruck, dass eine Verschiebung des verpflichtenden Datums des Inkrafttretens von IFRS 9 wegen der Unsicherheiten bezüglich der zeitlichen Entwicklung des Projekts notwendig ist. Darüber hinaus stimmen wir ebenfalls zu, dass die begrenzte Erleichterung in Bezug auf die Neudarstellung von Vergleichszahlen für eine vorzeitige Anwendung ab einer Berichtsperiode, die vor dem 1. Januar 2012 beginnt, nicht verlängert werden muss. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus unserer Stellungnahme:

Wir unterstützen die Neudarstellung von Vergleichsinformationen, wo diese praktisch durchführbar ist und den Adressaten von Abschlüssen wertvolle Informationen liefert. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Grundlage für die Neudarstellung von Vergleichszahlen wie in IFRS 9(2010):7.2.1 beschrieben die begrenzte rückwirkende Anwendung ist, da nur solche Posten neudargestellt werden, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung (also zum Beginn der ersten Berichtsperiode, in der das Unternehmen IFRS 9 anwendet) weiterhin angesetzt werden. Dies führt dazu, dass die Vergleichsinformationen eine Mischung von IAS 39 (für Posten, die vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ausgebucht werden) und IFRS 9 ist (für Posten, die zum dem Zeitpunkt weiterhin angesetzt werden) sind. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Übergangsbestimmungen in IFRS 1 nicht an diejenigen für bestehende IFRS-Anwender angepasst wurden, da diese erfordern, dass die finanziellen Posten eines Erstanwenders auf den Bedingungen basieren, die zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS bestanden.

Wir fragen auch, ob es sachgerecht ist, dass viele verschiedene Versionen von IFRS 9 angewendet werden, nachdem der Standard schon lange aktualisiert wurde. Wir würden es vorziehen, wenn ein vorzeitiger Anwender die jüngste Version des Standards anwendet, die zum Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode verfügbar war, da dies Verwirrung bei den Adressaten reduzieren würde, die zu bestimmen versuchen, welche Version des Standards ein Unternehmen anwenden sollte.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme in voller Länge hier herunterladen (28 KB). All unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.

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