Der DSR unterstützt die Verschiebung des Datums, gibt aber zu bedenken, dass das neue Datum sorgfältig vor dem Hintergrund der erzielten Fortschritte im Projekt zu bedenken ist, damit nicht eine weitere Verschiebung erfolgen muss. Außerdem sollten das Datum für die Einschätzung des Geschäftsmodells und die Bedingungen für die vorzeitige Anwendung überdacht werden. Des Weiteren sollte IFRS 9 auch auf Finanzinstrumente angewendet werden dürfen, die während der Vergleichsperiode ausgebucht wurden. Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der
Internetseite des DRSC (186 KB).