Endgültige EFRAG-Stellungnahme zur Agendaentscheidung des Interpretations Committee in Bezug auf IAS 12

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14.10.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee des IASB in Bezug auf die vorläufige Agendaentscheidung im Zusammenhang mit IAS 12 Ertragsteuern zur Verfügung.

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee des IASB in Bezug auf die vorläufige Agendaentscheidung im Zusammenhang mit IAS 12 Ertragsteuern zur Verfügung.

Im Dezember 2010 hatte der IASB Änderungen an IAS 12 herausgegeben, mit denen eine widerlegbare Vermutung eingeführt wurde, dass die Realisierung des Buchwerts eines Vermögenswertes im Normalfall durch Veräußerung erfolgt, wenn dem Unternehmen nicht klare Hinweise vorliegen, dass die Realisierung auf eine andere Art und Weise erfolgen wird. Im September 2011 ging beim Interpretations Committee eine Bitte um Klarstellung der Frage ein, ob die Liste der Fälle, in denen diese Vermutung wiederlegt werden kann und die dem Standard im Rahmen der Änderungen zugefügt wurde, abschließend sei.

Das Interpretations Committee entschied vorläufig, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, da IAS 12 ausreichend klar sei und Abweichungen in Bezug auf die Widerlegung der Vermutung in der Praxis nicht vorkommen würden. In die Begründung der Ablehnung hat das Interpretations Committee jedoch auch Leitlinien für die Folgebilanzierung eingeflochten, wenn die Vermutung widerlegt wird.

EFRAG ist deshalb der Meinung, dass die Ablehnungsbegründung in Wirklichkeit eine Interpretation ist. Nach Meinung von EFRAG sollten Ablehnungsentscheidungen nicht so formuliert werden, als ob sie verbindliche Leitlinien wären, und sie sollten auch nicht zu einer Änderung der Bilanzierungspraxis führen.

Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG enthält eine Verknüpfung auf die Stellungnahme.

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