Entwurf einer Neufassung von IDW RS HFA 2 Einzelfragen zur Anwendung der IFRS

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06.10.2011

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den vom Arbeitskreis "IFRS-Rechnungslegung" vorgelegten Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Anwendung der IFRS (IDW ERS HFA 2 n.F.) verabschiedet.

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den vom Arbeitskreis "IFRS-Rechnungslegung" vorgelegten Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Anwendung der IFRS (IDW ERS HFA 2 n.F.) verabschiedet.

Als Folge der zahlreichen Neuregelungen durch den IASB soll IDW RS HFA 2 aktualisiert werden. Dabei ist auch vorgesehen, die einzelnen Abschnitte der Verlautbarung sprachlich zu harmonisieren. Dieser Harmonisierungsbedarf ergibt sich aus dem Charakter von IDW RS HFA 2 als Sammelverlautbarung zu mehreren Standards bzw. Interpretationen, wobei die einzelnen Abschnitte der Verlautbarung zu unterschiedlichen Zeitpunkten vom HFA verabschiedet wurden. Darüber hinaus sollen die Ausführungen an den derzeitigen Diskussionsstand angepasst sowie einige Textziffern zu noch nicht geregelten Einzelfragen ergänzt werden.

Der Entwurf steht auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen zur Verfügung. Er wird außerdem in Heft 11/2011 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 4/2011 der Zeitschrift Die Wirtschaftsprüfung abgedruckt werden.

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