Australischer Standardsetzer warnt vor weitreichenden Auswirkungen des IASB-Entwurfs zu Investmentgesellschaften

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05.10.2011

Der Vorsitzende des australischen Standardsetzers Australian Accounting Standards Board (AASB), Kevin Stevenson, hat sich mit einer Presseerklärung, in der er eine Reihe von Bedenken hinsichtlich der Vorschläge im IASB-Standardentwurf ED/2011/4: Investmentgesellschaften zum Ausdruck bringt, an die Öffentlichkeit gewendet.

Der Vorsitzende des australischen Standardsetzers Australian Accounting Standards Board (AASB), Kevin Stevenson, hat sich mit einer Presseerklärung, in der er eine Reihe von Bedenken hinsichtlich der Vorschläge im IASB-Standardentwurf ED/2011/4 Investmentgesellschaften zum Ausdruck bringt, an die Öffentlichkeit gewendet.

Stevenson gibt zu, dass eine solche Presseerklärung ein ungewöhnlicher Schritt ist, aber er meint, dass dies gerechtfertigt sei, da die Vorschläge des Entwurfs grundlegende Fragen zu bestehenden Vorschriften aufwerfen und weitreichende Konsequenzen haben könnten.

"Meiner Ansicht nach könnten sie zu einer vermehrten Anwendung außerbilanzieller Rechnungslegung führen, uns dazu bringen, vom Konzept der Beherrschung abzuweichen, und ungerechtfertigte Änderungen der Vorschriften für die Bilanzierung von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures bewirken. Mit dem Entwurf wird versucht, in die IFRS eine Rechnungslegungspraxis einzuführen, die vorher in Nordamerika praktiziert wurde, was ein Rückschritt vom allgemeinen Beherrschungsmodell darstellen würde, dem wir bisher gefolgt sind. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass drei IASB-Mitglieder abweichende Meinungen im Entwurf ED/2011/4 angegeben haben."

Der AASB hat im September 2011 den IASB-Entwurf als AASB-Entwurf ED 220 herausgegeben. Stevenson fordert die Anwender auf, die Vorschläge im Entwurf sorgfältig zu prüfen und ihre Meinung dazu dem AASB und dem IASB gegenüber kundzutun und die Frage zu beantworten, ob dieser vorgeschlagene Standard im Interesse der australischen bzw. der internationalen Rechnungslegung ist.

Stellungnahmen müssen bis zum 30. November 2011 beim AASB und bis zum 5. Januar 2012 beim IASB eingegangen sein. Die vollständige Presseerklärung von Stevenson in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des AASB einsehen. Unsere frühere Nachricht zur Veröffentlichung des IASB-Entwurfs mit einer Zusammenfassung der Vorschläge finden Sie hier.

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