Das IDW begrüßt den Vorschlag des IASB, weil durch die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts IFRS-Anwendern nicht nur mehr Zeit zur Implementierung der neuen Regelungen gewährt, sondern auch die Möglichkeit zu einer einheitlichen Umstellung von IAS 39 auf IFRS 9 gegeben werde. Allerdings gelte dies nur unter der Voraussetzung, dass sich der Zeitplan für die Finalisierung der letzten beiden Phasen nicht noch wesentlich verzögere. Die englischsprachige Stellungnahme können Sie auf der
Internetseite des IDW einsehen (56 KB).