Oktober

FAF verwirft Vorschlag eines eigenständigen Standardsetzers für nicht börsennotierte Unternehmen

04.10.2011

Die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) haben zwecks öffentlicher Stellungnahme einen Plan für die Einrichtung eines Rats für die Verbesserung der Standards für nicht börsennotierte Unternehmen herausgegeben.

Die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) haben zwecks öffentlicher Stellungnahme einen Plan für die Einrichtung eines Rats für die Verbesserung der Standards für nicht börsennotierte Unternehmen herausgegeben.

Ende Januar 2011 hatte das "Blue Ribbon"-Panel, das sich der Frage widmet, wie die US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards am besten den Bedürfnissen der Adressaten von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen angepasst werden können, einen Bericht mit Empfehlungen an die Treuhänder der FAF übergeben. In dem Bericht wurden grundlegende Änderungen am Standardsetzungssystem einschließlich der Schaffung eines neuen Boards gefordert, der sich unter dem Dach der FAF darauf konzentrieren würde, Ausnahmen und Änderungen für nicht börsennotierte Unternehmen bei den US-GAAP zu erarbeiten, die den Bedürfnissen des Sektors der nicht börsennotierten Unternehmen gerecht werden. Die Treuhänder sind jedoch zu der Überzeugung gekommen, dass die Einrichtung eines eigenständigen Standardsetzers für nicht börsennotierte Unternehmen wahrscheinlich zu zwei separaten Sätzen amerikanischer Rechnungslegungsstandards führen würde – ein Ergebnis, das nicht als wünschenswert angesehen wird.

Der Rat für die Verbesserung der Standards für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Standards Improvement Council, PCSIC) der im jetzt veröffentlichten Plan gefordert wird, hätte die Befugnis, mögliche Verbesserungen der US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen zu identifizieren, vorzuschlagen und darüber abzustimmen. Die Änderungen müssten jedoch vom bestehenden amerikanischen Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) genehmigt werden. Außerdem ist als Vorsitzender des PCSIC, der von den Treuhändern ausgewählt und ernannt würde, ein Mitglied des FASB vorgesehen. Der FASB glaubt, auf diese Entscheidung der Treuhänder gut vorbereitet zu sein, indem er Mitte Januar 2011 mit Daryl Buck einen geeigneten Kandidaten für diese Position als Boardmitglied berufen hat.

Mit der Veröffentlichung des Plans bestätigt die FAF implizit die Ansicht des "Blue Ribbon"-Panels, dass die verpflichtende Anwendung des IFRS für KMU derzeit in den Vereinigten Staaten nicht angebracht ist.

Stellungnahmen zum Plan werden bis zum 14. Januar 2012 erbeten.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite der FAF:

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den neuen Frage-und-Antwort-Dokumenten der Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU

04.10.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zu den fünf neuen Frage-und-Antwort-Dokumenten zu Sachverhalten hinsichtlich der Einführung des International Financial Reporting Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zur Verfügung, die letzte Woche von der Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) veröffentlicht wurden.

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zu den fünf neuen Frage-und-Antwort-Dokumenten zu Sachverhalten hinsichtlich der Einführung des International Financial Reporting Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zur Verfügung, die letzte Woche von der Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) veröffentlicht wurden.

EFRAG empfiehlt, keines der Dokumente zu finalisieren, da die Beratungsgruppe Bedenken hat, dass SMEIG sich bei der Erarbeitung der Fragebögen nicht auf eine begrenzte Anzahl von überall vorkommenden Sachverhalten konzentriert, wie es in den Statuten der Gruppe vorgesehen ist, sondern dass Regeln in einem prinzipienorientierten Umfeld geschaffen werden.

Im Stellungnahmeentwurf wird darauf hingewiesen, dass vier der aufgeworfenen Fragen Sachverhalte betreffen, bei denen die Vorschriften des IFRS für KMU eindeutig zu sein scheinen, und dass beim fünften Sachverhalt die Antwort immer von den besonderen Umständen und dem Ermessen der Leitung des KMU abzuhängen scheinen.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 18. November 2011 erbeten. Er ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

IDW-Stellungnahme zum Datum des Inkrafttretens von IFRS 9

04.10.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem IASB eine Stellungnahme zu dessen Standardentwurf ED/2011/3: Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 veröffentlicht.

Das IDW begrüßt den Vorschlag des IASB, weil durch die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts IFRS-Anwendern nicht nur mehr Zeit zur Implementierung der neuen Regelungen gewährt, sondern auch die Möglichkeit zu einer einheitlichen Umstellung von IAS 39 auf IFRS 9 gegeben werde. Allerdings gelte dies nur unter der Voraussetzung, dass sich der Zeitplan für die Finalisierung der letzten beiden Phasen nicht noch wesentlich verzögere. Die englischsprachige Stellungnahme können Sie auf der Internetseite des IDW einsehen (56 KB).

 

Prüfungshinweis zu Prüfungsrisiken in bestimmten aufstrebenden Märkten

03.10.2011

Der Stab der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen Warnhinweis zur Prüfungspraxis (Audit Praxis Alert) herausgegeben, mit dem Prüfer an ihre Verantwortlichkeiten in Bezug auf Betrugsverdacht erinnert werden, wenn sie Unternehmen prüfen, die Geschäftsbetriebe in aufstrebenden Märkten haben.

Der Stab der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen Warnhinweis zur Prüfungspraxis (Audit Praxis Alert) herausgegeben, mit dem Prüfer an ihre Verantwortlichkeiten in Bezug auf Betrugsverdacht erinnert werden, wenn sie Unternehmen prüfen, die Geschäftsbetriebe in aufstrebenden Märkten haben.

Im Audit Practice Alert Nr. 8 Prüfungsrisiken in bestimmten aufstrebenden Märkten werden Beispiele von Bedingungen erläutert, die auf größere Betrugsrisiken schließen lassen. Es werden Prozesse beschrieben, die Prüfer einhalten sollten, um Betrugsrisiken zu begegnen und andere Sachverhalte genannt, die Prüfer berücksichtigen sollten, wenn sie eine Prüfung eines Unternehmens mit Geschäftsbetrieben in aufstrebenden Märkten durchführen.

Den englischsprachigen Audit Practice Alert Nr. 8 finden Sie hier (113 KB).

Hans Hoogervorst spricht vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung

03.10.2011

In einer kürzlich vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) gehaltenen Rede hat der Vorsitzende des IASB, Hans Hoogervorst, zwei Punkte herausgestrichen: die Bedeutung der Beziehung zwischen dem IASB und Europa sowie seine Beobachtungen zur Rolle der Rechnungslegungsstandards in Bezug auf die Finanzmarktkrise.

Hoogervorst wies darauf hin, dass die Übernahme der IFRS in Europa im Jahr 2005 dazu geführt habe, dass der IASB ein globaler Standardsetzer wurde, da viele Länder dem Beispiel Europas gefolgt seien. Er gestand, in Bezug auf eine positive Entscheidung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hinsichtlich der Übernahme der IFRs in amerikanisches Recht zuversichtlich zu sein, meinte aber, dass eine negative Entscheidung den Fortschritt der IFRS-Übernahme weltweit nicht stoppen könnte, auch wenn sie ihn verlangsamen würde.

 

Hinsichtlich der Beziehung zwischen Rechnungslegungsstandards und der Finanzmarktkrise hielt Hoogervorst fest, dass "in vielen Fällen ungenügende Transparenz für Anleger herrschte, so dass diese sich nicht vollständig klar waren, welche Risiken sie eingingen". Hoogervorst wies darauf hin, dass alle, die berufsmäßig mit Rechnungslegung beschäftigt seien, dazu beitragen müssten, die Transparenz zu verbessern, um zu einer langfristigen Stabilität der Finanzmärkte beizutragen. Des Weiteren sagte er:

Transparenz zeigt nicht immer ein schönes Bild. Ein Großteil der gegenwärtigen wirtschaftlichen Volatilität hat tiefliegende Gründe. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank hat kürzlich gesagt: "Volatilität ist die neue Normalität". Die Tage der 'risikofreien Vermögenswerte' sind lange dahin, wenn es sie je gab.

Wenn Volatilität tatsächlich die neue Normalität ist, wie sollten Standardsetzer reagieren? Sollten wir die Anleger künstlich davor bewahren, von dieser zugrundeliegenden wirtschaftlichen Volatilität zu erfahren? Oder sollten Rechnungsleger versuchen, so genau wie möglich und mit größtmöglicher Transparenz diese neue Normalität zu beschreiben? Die meisten Menschen, mit denen ich spreche, sind der Meinung, dass Rechnungslegung aussagen sollte, wie die Situation ist, und nicht, wie wir sie gerne hätten. Wenn der Kaiser wirklich keine Kleider trägt, da wäre es die Verantwortlichkeit der Rechnungslegung, dies zu sagen, ganz gleich wie unbeliebt diese Wahrheit sein mag.

Es gibt jedoch eine bedeutende Einschränkung hierbei. Die Rechnungsleger zu bitten, wirtschaftliche Volatilität zu beschreiben, ist eine Sache. Aber wir sollten uns in acht nehmen, dass dies nicht dazu führt, dass Finanzinformationen die Quelle wirtschaftlicher Volatilität werden. Aus diesem Grund ist der IASB immer pragmatisch bei der Frage geblieben, welche Bewertungsmethoden angewendet werden sollen. Wir wissen, dass es nicht die eine richtige Antwort gibt, und deshalb haben wir immer einen gemischten Bewertungsansatz eingesetzt, bei dem historische Anschaffungskosten mit dem beizulegenden Zeitwert kombiniert werden. Aus diesem Grund haben wir kürzlich unsere Reform des Standards zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abgeschlossen, der neue Leitlinien zu illiquiden Märkten bietet. Und aus diesem Grund gehen wir bei der Reform der Bilanzierung von Finanzinstrumenten vorsichtig vor. Unsere demnächst erscheinenden Regeln zur Sicherungsbilanzierung werden künstliche Bilanzierungsvolatilität bei Unternehmen verhindern, die ihre Risiken absichern. Bilanzierung sollte Volatilität nicht verschleiern, aber sie sollte auch nicht der Grund dafür sein.

Die vollständige Rede von Hans Hoogervorst in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB (298 KB).

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