Oktober

Wir nehmen Stellung zum IASB-Entwurf zum Datum des Inkrafttretens von IFRS 9

21.10.2011

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Standardentwurf ED/2011/3: Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 eingereicht.

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Standardentwurf ED/2011/3: Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 eingereicht.

In der Stellungnahme bringen wir Zustimmung zu der Aussage im Entwurf zum Ausdruck, dass eine Verschiebung des verpflichtenden Datums des Inkrafttretens von IFRS 9 wegen der Unsicherheiten bezüglich der zeitlichen Entwicklung des Projekts notwendig ist. Darüber hinaus stimmen wir ebenfalls zu, dass die begrenzte Erleichterung in Bezug auf die Neudarstellung von Vergleichszahlen für eine vorzeitige Anwendung ab einer Berichtsperiode, die vor dem 1. Januar 2012 beginnt, nicht verlängert werden muss. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus unserer Stellungnahme:

Wir unterstützen die Neudarstellung von Vergleichsinformationen, wo diese praktisch durchführbar ist und den Adressaten von Abschlüssen wertvolle Informationen liefert. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Grundlage für die Neudarstellung von Vergleichszahlen wie in IFRS 9(2010):7.2.1 beschrieben die begrenzte rückwirkende Anwendung ist, da nur solche Posten neudargestellt werden, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung (also zum Beginn der ersten Berichtsperiode, in der das Unternehmen IFRS 9 anwendet) weiterhin angesetzt werden. Dies führt dazu, dass die Vergleichsinformationen eine Mischung von IAS 39 (für Posten, die vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ausgebucht werden) und IFRS 9 ist (für Posten, die zum dem Zeitpunkt weiterhin angesetzt werden) sind. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Übergangsbestimmungen in IFRS 1 nicht an diejenigen für bestehende IFRS-Anwender angepasst wurden, da diese erfordern, dass die finanziellen Posten eines Erstanwenders auf den Bedingungen basieren, die zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS bestanden.

Wir fragen auch, ob es sachgerecht ist, dass viele verschiedene Versionen von IFRS 9 angewendet werden, nachdem der Standard schon lange aktualisiert wurde. Wir würden es vorziehen, wenn ein vorzeitiger Anwender die jüngste Version des Standards anwendet, die zum Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode verfügbar war, da dies Verwirrung bei den Adressaten reduzieren würde, die zu bestimmen versuchen, welche Version des Standards ein Unternehmen anwenden sollte.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme in voller Länge hier herunterladen (28 KB). All unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.

EFRAG und OIC geben Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung heraus

21.10.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der italienische Standardsetzer (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) haben ein Diskussionspapier mit dem Titel 'Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung' herausgegeben.

Mit dem Diskussionspapier soll eine Diskussion zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung sowie zu der Frage, wie sie im Abschluss abgebildet werden sollten, initiiert werden. Gegenwärtig werden es mehrere Methoden bei der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung angewendet. Im Diskussionspapier gilt daher der erste Schritt der Untersuchung der Frage, warum es mehrere Methoden gibt. Im Diskussionspapier wird daneben festgestellt, dass "es keine 'ideale' Bilanzierungsweise" gibt, aber drei verschiedene Wege bestünden, wie man das Problem angehen könne. Stellungnahmen werden bis zum 30. April 2012 erbeten.

Weiterführende Informationen:

Tätigkeitsbericht der ESMA über die IFRS-Durchsetzung 2010

21.10.2011

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat den zweiten jährlichen Tätigkeitsbericht zur Überwachung der Durchsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Europa herausgegeben.

Europäische Emittenten haben bedeutende Erfahrung in der IFRS-Bilanzierung entwickelt, was in der Qualität ihrer Abschlüsse widergespiegelt wird, die von Jahr zu Jahr besser werden. Dennoch ist noch Raum für Verbesserungen. Im Bericht wird festgehalten dass, obwohl die Angabe von möglichen Auswirkungen von Risiken und Unsicherheiten, denen sich die Unternehmen in Bezug auf Ermessensentscheidungen und Schätzungen bei der Erstellung von Finanzinformationen gegenüber sehen im gegenwärtigen wirtschaftlichen Klima an Wichtigkeit zugenommen hat, Allgemeinplätze in den Angaben immer noch weit verbreitet sind.

Unter den immer wiederkehrenden Problemfeldern, die von den europäischen Aufsichtsbehörden identifiziert werden, befinden sich die Komplexe Finanzinstrumente, Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten, Geschäftssegmente, anteilsbasierte Vergütungen, langfriste zu Veräußerungszwecken gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche, Beteiligungen an assoziierten Unternehmen sowie Erlöserfassung.

EFRAG feiert 10-jähriges Bestehen

21.10.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) feiert 2011 ihr zehnjähriges Bestehen.

Am 13. Oktober 2011 wurde aus diesem Anlass ein Seminar abgehalten, bei dem es um erreichte Meilensteine und Erfolge ging und bei dem künftige Herausforderungen aufgezeigt wurden, denen sich EFRAG vermutlich gegenüber sehen wird.

EFRAG hat jetzt eine Zusammenfassung des Seminars veröffentlicht – EFRAG: VERGANGENHEIT - GEGENWART - ZUKUNFT –, die Einblicke in die Entstehung, Vergangenheit und künftige Herausforderungen von EFRAG bietet. Sie können sich die Zusammenfassung direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen (in englischer Sprache, 506 KB).

Wir weisen Sie auch noch einmal auf das Interview mit Stig Enevoldsen, dem ehemaligen Vorsitzenden von EFRAG, und die Robert-Bruce-Kolumne zum zehnjährigen Bestehen von EFRAG hin.

IPSASB bittet um Stellungnahmen zu Vorschlägen bezüglich langfristiger Nachhaltigkeit bei öffentlichen Haushalten

21.10.2011

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat den Standardentwurf Nr. 46 mit dem Titel Empfohlene Praxisleitlinie herausgegeben, der darauf abzielt, gute Leitlinien für die Praxis bei der Berichterstattung über die langfristige fiskalische Nachhaltigkeit eines Unternehmens im öffentlichen Sektor zu vermitteln.

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat den Standardentwurf Nr. 46 mit dem Titel Empfohlene Praxisleitlinie herausgegeben, der darauf abzielt, gute Leitlinien für die Praxis bei der Berichterstattung über die langfristige fiskalische Nachhaltigkeit eines Unternehmens im öffentlichen Sektor zu vermitteln.

Der IPSASB stellt fest, dass die Staatsschuldenkrise die Bedeutung des Haushalts von Regierungen und anderen Unternehmen des öffentlichen Sektors für die Weltwirtschaft herausgestellt hat. Es hat größere Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit von Regierungen, ihre Schulden zu bedienen, und des Ausmaßes, in welchem sie ihre derzeitige Politik aufrechterhalten und ihre gegenwärtigen und zukünftigen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Berechtigungsprogrammen erfüllen können, ohne Steuern und Abgaben zu erhöhen oder die Schulden auf ein nicht aufrecht zu erhaltendes Niveau zu erhöhen.

Im Standardentwurf wird die Angabe von Projektionen langfristiger Ressourcenzu- und -abgänge vorgeschlagen, zusammen mit Erläuterungen der Kernrisiken, denen Regierungen und andere Unternehmen des öffentlichen Sektors ausgesetzt sind. Diese Information ist dazu gedacht, den Nutzern von Mehrzweckberichten von Unternehmen des öffentlichen Sektors eine Beurteilung über das Ausmaß zu ermöglichen, in welchem deren derzeitige Politik nachhaltig ist. Diese Information würde dem Abschluss beigefügt.

Die Empfohlene Praxisleitlinie würde, sofern sie finalisiert würde, nicht zu einem internationalen Bilanzierungsstandard für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standard, IPSAS); dementsprechend wäre ein Unternehmen nicht verpflichtet, ihn zu befolgen, um eine Übereinstimmung mit den IPSAS erklären zu können.

Zum Entwurf kann bis zum 29. Februar 2012 Stellung genommen werden. Die Presseerklärung des IPSASB finden Sie hier (Verknüpfung auf die Internetseite von IFAC).

Prüfungsschwerpunkte 2012

21.10.2011

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat die Prüfungsschwerpunkte für 2012 bekanntgegeben.

Vor allem wird bei der Prüfung der Jahresabschlüsse und Zwischenberichte börsennotierter Firmen 2012 die Bewertung von Finanzinstrumenten als Folge der Staatsschuldenkrise genau untersucht. Dabei wird es unter anderem darum gehen, ob für griechische Staatsanleihen eine plausible Ermittlung des Zeitwerts erfolgt ist. Folgende Prüfungsschwerpunkte werden angeführt:

 

Weitere Details können Sie der Verlautbarung auf der Internetseite der DPR entnehmen (14 KB).

160. DSR-Sitzung – Sitzungspapiere

21.10.2011

Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 160. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) am 27. und 28. Oktober 2011 steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen.

 

DSR verabschiedet Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen

21.10.2011

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2011/2: Verbesserungen an den IFRS verabschiedet.

Besonders kritisch sieht der DSR die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards in Bezug auf die wiederholte Anwendung von IFRS 1. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen (309 KB).

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

20.10.2011

Wie berichtet hat der IASB gestern IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine herausgegeben.

Viele Bilanzierer fragen sich immer wieder, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Wir stellen Ihnen deshalb regelmäßig eine Zusammenstellung zur Verfügung, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können. Es handelt sich dabei um eine Darstellung anhand einer Zeitschiene mit einem dreiseitigen Erläuterungsteil. Sie finden die Datei in aktueller Fassung auf der Startseite von IAS PLUS in der linken Spalte unter der Rubrik Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 20. Oktober 2011, 39 KB).

Neue Studie von Deloitte zeigt, dass Finanzvorstände Nachhaltigkeit stärker berücksichtigen müssen

20.10.2011

Eine neue Studie von Deloitte bietet einen Einblick dazu, wie Finanzvorstände über die Chancen und Herausforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit denken.

Die Studie basiert auf einer unabhängigen, weltweit durchgeführten Befragung von 208 Finanzvorstände, die von Verdantix für Deloitte durchgeführt wurde.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie sind:

  • Viele Finanzvorstände beschäftigen sich mit Nachhaltigkeitsfragen, wenn diese von Belang für Kernfinanzfragen sind wie beispielsweise Prüfung und Berichterstattung, Compliance und Risikomanagement.
  • Nur ein Drittel der Finanzvorstände beschreibt sich selbst als vollständig in die Nachhaltigkeitsstrategie und -ausführung eingebunden; ein Fünftel beabsichtigt, sich in den nächsten zwei Jahren stärker zu engagieren.
  • Fast die Hälfte der befragten Finanzvorstände plant Kapitalinvestitionen, die die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen unterstützt.

Die Studie zeigt außerdem, wie sich Finanzvorstände zu aktuellen Nachhaltigkeitsfragen verhalten, und bietet Ideen dazu, wie Finanzvorstände sich in Bezug auf die taktische und die strategische Dimension der Nachhaltigkeit orientieren können.

Sie können sich die englischsprachige Studie mit dem Titel Nachhaltige Finanzierung – Risiken und Möglichkeiten, die (einige) Finanzvorstände übersehen hier herunterladen (768 KB). Die Presseabteilung von Deloitte Deutschland hat eine Zusammenfassung der Studie in deutscher Sprache erarbeitet.

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