Ergebnisprotokoll der zweiten Sitzung der Expertengruppe zur Offenlegung von Informationen nicht-finanzieller Art durch Unternehmen
22.09.2011
Die Expertengruppe zur Offenlegung von Informationen nicht-finanzieller Art durch Unternehmen der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat am 12. September 2011 ihre zweite Sitzung abgehalten.
Die Diskussionen der Expertengruppe drehten sich um die Fragen, ob ein prinzipienbasierter Ansatz statt eines detaillierten, regelbasierten Ansatzes gewählt werden soll, ob bestehende internationale Regelwerke wie beispielsweise UN Global Compact, die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, das UN-Rahmenkonzept "Schützen, Respektieren, Heilen" für Wirtschaft und Menschenrechte, ISO 26000 oder das Leitliniendokument des IASB zur Lageberichterstattung als Referenz verwendet werden sollen, ob ein bestimmter Satz von Themen vorgegeben werden soll, der in Berichten über nicht-finanzielle Themen abgedeckt werden muss, ob es eine Berichtspflicht geben soll und welche positiven Effekte sich für die Rechenschaftspflicht von Unternehmen, die Leistung von Unternehmen sowie die Kapitalmärkte ergeben können.
Die Diskussion stützte sich auf zwei inoffizielle Arbeitspapiere, die dem Bericht als Anhang beigefügt sind.
Die Experten sind jetzt aufgefordert, schriftliche Zusammenfassungen ihrer Ansichten zu den erörterten Themen einzureichen. Die nächste Sitzung ist für den 30. September 2011 geplant. Ein Legislativvorschlag zur Offenlegung von Informationen nicht-finanzieller Art durch Unternehmen ist für das erste Halbjahr 2012 geplant.
Weiterführende Informationen:
- Unsere IAS PLUS-Seite zur integrierten und Nachhaltigkeitsberichterstattung mit einem Überblick über alle Entwicklungen auf diesem Gebiet.