Neuseeland erwägt neues Rechnungslegungsrahmenkonzept

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14.09.2011

Der neuseeländische Rechnungslegungsrat (External Reporting Board, XRB) hat drei Dokumente veröffentlicht, die zusammengefasst Vorschläge für ein neues Rechnungslegungsrahmenkonzept in Neuseeland ergeben.

Die Vorschläge beinhalten ein aus mehreren Arten von Standards bestehendes Rahmenkonzept, bei dem die anzuwendenden Standards von der Art und der Klassifizierung des Unternehmens abhängen. Kurz gefasst würde das neue Regime wie folgt aussehen:

  • Gewinnorientierte Unternehmenwürden die neuseeländischen IFRS (NZ IFRS) anwenden, die mit den IFRS wie vom IASB herausgegeben konvergiert sind, durch zusätzliche neuseeländische Standards ergänzt und mit Australien abgestimmt würden, wobei Folgendes gälte:
    • Unternehmen der ersten Gliederungsebene würden die vollen NZ IFRS anwenden, wobei die Unternehmen weiterhin eine uneingeschränkte Bestätigung der Übereinstimmung mit IFRS, wie vom IASB herausgegeben' machen müssten. Dies gälte für Unternehmen, die öffentlich rechenschaftspflichtig sind, sowie für Unternehmen, bei denen eine öffentliche Rechenschaftspflicht angenommen würde.
    • Unternehmen der zweiten Gliederungsebene würden das System der reduzierten Angaben (Reduced Disclosure Requirements, RDR) anwenden, das mit dem australischen Ansatz im Einklang stehen und das neuseeländische gestufte Rechnungslegungssystem ersetzen würde. Nach diesem System würden die gleichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften wie unter den vollen NZ IFRS gelten, aber es gäbe reduzierte Angabevorschriften. (Dies würde bedeuten, dass Neuseeland den IFRS für KMU nicht übernimmt.)
  • Gemeinnützige Unternehmen würden einen noch genauer zu bestimmenden Kanon von neuseeländischen Rechnungslegungsstandards für gemeinnützige Unternehmen anwenden, der auf den internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) aufbaut, die entsprechend den Bedürfnissen neuseeländischer und gemeinnütziger Unternehmen modifiziert würden. Die Anwendung dieser Standards würde im Rahmen eines dreigliedrigen Berichtssystems erfolgen, wobei die Unternehmen der dritten Gliederungsebene (die kleinsten Unternehmen) einen sehr vereinfachten Berichtsansatz anwenden würden.

Der XRB schlägt vor, das der neue Berichtsrahmen für gewinnorientierte Unternehmen für eine vorzeitige Anwendung ab dem 1. Juli 2012 bereitstehen soll, der neue Berichtsrahmen für gemeinnützige Unternehmen in dem Maß, wie er für gewinnorientierte Unternehmen von belang ist, ab Berichtsjahren gelten soll, die am oder nach dem 1. Juli 2013 beginnen, und das Rahmenkonzept für gemeinnützige Unternehmen würde ab Berichtsjahren gelten, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung gestattet sein soll.

Die Vorschläge für gemeinnützige Unternehmen weichen von denjenigen ab, die von der Vorgängerorganisation des im Juli 2011 gegründeten XRB abweichen. Der neuseeländische Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB) hatte vorgeschlagen, die IPSAS ohne Modifizierung zu übernehmen. In den jetzt veröffentlichten Konsultationspapieren wird die geänderte Meinung wie folgt begründet:

 

Im Diskussionspapier war vorgeschlagen worden, dass die "reinen" IPSAS Bestandteil der Rechnungslegungsstandards für gemeinnützige Unternehmen werden sollten. Ein wesentlicher Grund für diese Entscheidung war, dass die Kosten für die Standardsetzung reduziert werden sollten. Eine Reihe von Stellungnehmenden hat jedoch Bedenken im Hinblick auf einige fachliche Aspekte der IPSAS zum Ausdruck gebracht und darauf hingewiesen, dass in Bezug auf bestimmte Themen ein Mangel an Standards besteht. Die IPSAS-Arbeitsgruppe hat außerdem eine kleine Anzahl von bedeutenden Fachthemen identifiziert, die überdacht werden müssen. Dabei geht es beispielsweise um die IPSAS-Definition von staatlichen Geschäftsunternehmen, die IPSAS-Definition von Beherrschung und die optionalen Vorschriften in Bezug auf die Berichterstattung über Erbvermögenswerte.

Einige Stellungnehmende hatten auch Bedenken hinsichtlich der Führungs- und Aufsichtsstruktur des IPSABS [des Standardsetzers, der die IPSAS erlässt] und dessen Finanzierungsvereinbarungen geäußert.

[...]

Vor diesem Hintergrund dieser Faktoren hat sich der XRB entschieden, dass es übereilt ist, der Meinung zu sein, dass die Risiken, die sich aus einer Übernahme der "reinen" IPSAS ergeben, wären in einem ausreichenden maß berücksichtigt. [...] Der XRB wird die Entwicklung der IPSAS weiterhin kritisch überwachen. Eine Übernahme der "reinen" IPSAS ist ein Ziel, das man mit einer genügend langen Frist verfolgen muss.

Der neuseeländische Wirtschaftsminister Simon Power hat außerdem angekündigt, dass es ergänzende Vorschläge für die Vereinfachung des Berichterstattungssystems für kleine und mittelgroße Unternehmen und für eingetragene Wohltätigkeitsorganisationen geben wird.

Stellungnahmen zu den Vorschlägen des XRB werden bis zum 16. Dezember 2011 erbeten. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

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