EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zum verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9

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09.09.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen tandardentwurf ED/2011/3: Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 vom 4. August 2011 zur Verfügung.

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf ED/2011/3: Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 vom 4. August 2011 zur Verfügung.

EFRAG begrüßt die Entscheidung des Boards, den verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 Finanzinstrumente aufzuschieben, aber ist der Meinung, dass ein verpflichtendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2015 nicht genug Erleichterung bietet. EFRAG glaubt, dass anstelle eines festen Zeitpunkts des Inkrafttretens den Unternehmen besser mindestens drei Jahre nach Abschluss der letzten Phase von des Projekts zur Ersetzung von IAS 39 und nach Veröffentlichung des neuen Standards zu Versicherungsverträgen gegeben werden sollte, um IFRS 9 umzusetzen.

Die englischsprachige Presseerklärung von EFRAG, die eine Verknüpfung auf den Stellungnahmeentwurf enthält, finden Sie hier. Kommentare werden bis zum 17. Oktober 2011 erbeten.

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