IASB-Auswirkungsanalysen für IFRS 10 und IFRS 11

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08.09.2011

Der IASB stellt auf seiner Internetseite vom Stab erstellte Auswirkungsanalysen für IFRS 10 Konzernabschlüsse (berücksichtigt auch IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen) und IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen zur Verfügung.

Die Auswirkungsanalysen bieten mit Hilfe von Fallstudien und anderen quantitativen und qualitativen Materialien detaillierte Einblicke in mögliche Auswirkungen der neuen Vorschriften. Sie beinhalten sowohl die Kosten, die Erstellern von Abschlüssen entstehen, als auch Kosten, die den Nutzern von Abschlüssen entstehen, wenn diese Informationen nicht zur Verfügung stehen. In den Analysen wird auch der komparative Vorteil untersucht, der Erstellern zuwächst, die Informationen bereitstellen, die die Nutzer ansonsten selbst abzuleiten hätten.

Auf die Auswirkungsanalyse zu IFRS 11 hatten wir bereits früher hingewiesen. In der Auswirkungsanalyse zu IFRS 10 heißt es:

Mit IFRS 10 werden keine neuen Konzepte eingeführt, er baut viel mehr auf den Leitlinien zu Beherrschung auf, die bereits in IAS 27 und SIC-12 bestanden und bietet zusätzlichen Kontext und weitere Erläuterungen und Anwendungsleitlinien, die mit der Definition von Beherrschung im Einklang stehen. Daher sollten ganz allgemein gesagt die meisten Konsolidierungsentscheidungen vom neuen Konsolidierungsmodell in IFRS 10 unberührt bleiben.

Mit IFRS 10 wird die Art und Weise geändert, wie die Beherrschung von Zweckgesellschaften eingeschätzt wird, indem das Augenmerk auf alle drei Bestandteile von Beherrschung (Macht, Risiko oder Rechte aus veränderlichen Renditen und die Möglichkeit, die Macht einzusetzen, um Renditen zu beeinflussen) und nicht nur auf Chancen und Risiken gelegt wird, was manchmal der Fall bei der Anwendung von SIC-12 war. Dies kann eventuell dazu führen, dass einige Unternehmen konsolidiert werden, die vorher wegen der einfacher ausgestalteten Kriterien in IAS 27 und SIC-12 nicht in der Bilanz auftauchten.

Der IASB glaubt, dass, obwohl IFRS 10 eine ausdrückliche Vorschrift enthält, die Beherrschung fortlaufend einzuschätzen, es nicht notwendig sein wird, Änderungen in jedem Faktor, der Auswirkungen auf die Beherrschung haben kann, andauern zu überwachen und zu verfolgen, da die Umstände, die eine Neueinschätzung nötig machen, für das Unternehmen deutlich zu erkennen sein sollten.

Die Analyse zu IFRS 10 bietet außerdem eine Reihe von Beispielen, mit denen gezeigt wird, wo der Standard Auswirkungen haben kann. Sie sind in Beispielgruppen zusammengefasst, bei denen unter IAS 27 und SIC-12 Abweichungen in der Praxis vorkamen oder bei denen die Einschätzung von Beherrschung anhand von scharfen Trennkriterien erfolgte. Die Beispiele schließen Beherrschung ohne Stimmrechtsmehrheit, Investitionsempfänger, die vorher in den Anwendungsbereich von SIC-12 fielen, Vertreterbeziehungen und potenzielle Stimmrechte mit ein.

Weiterführende Informationen:

Auswirkungsanalyse für IFRS 10 und 12 auf der Internetseite des IASB (in englischer Sprache, 827 KB)

IAS PLUS-Zusammenfassung von IFRS 10

IAS PLUS-Zusammenfassung von IFRS 12

Auswirkungsanalyse für IFRS 11 auf der Internetseite des IASB (in englischer Sprache, 246 KB)

IAS PLUS-Zusammenfassung von IFRS 11

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