Australisches Gerichtsurteil zeigt Verantwortlichkeit des Vorstands für korrekte Anwendung von Rechnungslegungsstandards

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02.09.2011

Das Bundesgericht von Australien hat in einem Fall Strafen verhängt, in dem es um Finanzberichterstattung ging.

Das Bundesgericht von Australien hat in einem Fall Strafen verhängt, in dem es um Finanzberichterstattung ging (sog. Centro-Fall). Die Verurteilung stellt die Bestätigung eines früheren Urteils vom 27. Juni 2011 dar, bei dem das Gericht zu dem Schluss gekommen war, dass der Vorstand seine Pflichten verletzt, wenn er Abschlüsse unterzeichnet, in denen bedeutsame Sachverhalte nicht dargestellt sind.

Im Centro-Fall ging es um Mängel bei zwei Rechnungslegungssachverhalten, die die australische Wertpapier- und Anlagekommission (Australien Securities und Investments Commission, ASIC) angezeigt hatte: Es ging um die Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig und die Angabe von gegebenen Garantien.

Nach dem australischen Aktiengesetz von 2001 müssen Abschlüsse im Einklang mit den australischen Rechnungslegungsstandards stehen (die äquivalent zu den IFRS sind), und der Vorstand muss die Abschlüsse genehmigen und unterzeichnen. Daher stellt eine Nichteinhaltung der Rechnungslegungsstandards oder des Genehmigungsprozesses einen Rechtsbruch dar. In diesem letzten Urteil weigerte sich das Gericht, die Einlassung des Vorstands, es lägen keine Zuwiderhandlungen vor, anzuerkennen, und urteilte, dass alle Mitglieder des Vorstands (und nicht nur der Finanzvorstand) gegen das Gesetz verstoßen hätten.

Im Centro-Fall ging es um die Pflichten des Vorstands in Bezug auf die Finanzberichterstattung in Australien. Insbesondere waren die Fragen, in welchem Maß sich der Vorstand auf das Management und externe Berater verlassen kann und wie der Genehmigungsprozess ausgestaltet sein muss, Gegenstand des Prozesses. Dieser Fall hat in Australien hohe Wellen geschlagen.

Eine englischsprachige Presseerklärung zum Centro-Fall finden Sie auf der Internetseite der ASIC.

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