Angabe von Vorjahreszahlen in handelsrechtlichen Abschlüssen
02.12.2011
Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung "Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahresabschluss" (IDW RS HFA 39) sowie "Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Konzernabschluss und Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises" (IDW RS HFA 44) verabschiedet.
Diese Verlautbarungen ersetzen die IDW Stellungnahmen des Hauptfachausschusses 5/1988 i.d.F. 1998: Vergleichszahlen im Jahresabschluß und im Konzernabschluß sowie ihre Prüfung und 3/1995: Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.