Bilanzierungsregeln für europäische Kleinstunternehmen vereinfacht

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16.12.2011

Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, das Leben für über fünf Millionen der kleinsten Unternehmen in Europa erheblich zu vereinfachen.

Im Februar 2009 hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, unnötig belastende Bilanzierungsregeln für die kleinsten Unternehmen (auch Mikrounternehmen genannt) in Europa abzuschaffen. Ab nächstem Jahr wird es nun für die einzelnen Mitgliedstaaten möglich sein, die Art und Weise radikal zu vereinfachen, wie Kleinstunternehmen ihre Abschlüsse erstellen. Bei der Veröffentlichung der Jahresergebnisse können Regierungen nun eine einzige Anlaufstelle für diese Unternehmen einrichten, sodass sie beispielsweise nur eine Steuerbilanz zu erstellen brauchen. Die Jahresergebnisse der Unternehmen würden dann von den Steuerbehörden an das Handelsregister weitergeleitet. Heute müssen in vielen Mitgliedstaaten Kleinstunternehmen einen vollen Abschluss einreichen (einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und dies in einem Amtsblatt anzeigen.

Diese Vereinfachung gliedert sich in die Vorschläge für die Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien und der Transparenzrichtlinie ein, die im Oktober 2011 veröffentlicht wurden.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

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