Deloitte-Stellungnahme zur vorläufigen ATZ-Agendaentscheidung des Interpretations Committee

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05.12.2011

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IFRS Interpretations Committee eine Stellungnahme zu der vorläufigen Entscheidung des Komitees eingereicht, eine Bitte zur Interpretation von IAS 19 in Bezug auf die Klassifizierung von Altersteilzeitplänen nach der überarbeiteten Version des Standards vom Juni 2011 nicht auf die Agenda zu nehmen.

Das Rechnungslegungs Intepretations Committee (RIC) des DRSC hatte im Oktober 2011 einen Themenvorschlag in Bezug auf Aufstockungsleistungen im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungen (ATZ) beim Komitee eingereicht. Dieses hat den Themenvorschlag auf seiner Sitzung am 3. und 4. November 2011 ausführlich diskutiert und ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda nehmen zu wollen. Die einzelnen Argumente und Positionen können Sie der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von dieser Sitzung entnehmen, die wir für Sie übersetzt haben.

In seiner Stellungnahme stimmt das Global Office von Deloitte der Schlussfolgerung des Komitees zu, "dass die Bonuszahlungen im Rahmen dieser Vereinbarungen nicht die Definition von Abfindungsleistungen nach der überarbeiteten Version von IAS 19 erfüllen, da sie von der Ableistung einer Dienstzeit abhängen".

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen (29 KB). Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier. Die Frist für die Stellungnahme zu der vorläufigen Agendaentscheidung endet am 12. Dezember 2011.

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