Deloitte-Stellungnahmen zum IIRC-Diskussionspapier und zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1

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14.12.2011

Das IFRS Global Office von Deloitte hat zwei Stellungnahmen eingereicht. Eine Stellungnahme ging an den internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) und ist dessen Diskussionspapier mit dem Titel 'Auf dem Weg hin zu einer integrierten Berichterstattung – Werte kommunizieren im 21. Jahrhundert' gewidmet. Die andere Stellungnahme wurde dem IASB zu dessen Standardentwurf ED/2011/5 'Darlehen der öffentlichen Hand – Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1' übermittelt.

In Bezug auf das IIRC-Diskussionspapier erkennen wir an, dass der Zweck dieses Papiers darin liegen soll, einen Dialog hinsichtlich der Ausrichtung und des Rahmens der Berichterstattung durch Unternehmen loszutreten. Wir stimmen zu, dass das gegenwärtige Modell der Berichterstattung verbessert werden kann und dass verantwortliche Unternehmensführung beinhalten sollte, alle Wertschöpfungen sowie alle Kosten, die für die Wertschöpfungen aufgebracht werden müssen, zu berücksichtigen. In unserer Stellungnahme nennen wir die Schritte, die unserer Meinung nach notwendig sind, um ein neues (integriertes) Berichtssystem zu entwickeln. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen den entsprechenden Auszug aus unserem Schreiben:

 

Wir sind der Meinung, dass die folgenden Schritte notwendig sind, um das Ziel des IIRC zu erreichen: Forschung und Entwicklung in Bezug auf ein Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung, das die Bestandteile der integrierten Berichterstattung nicht nur identifiziert sondern auch definiert und die entsprechenden Grundlagen für die Schlussfolgerungen liefert. Die notwendigen Bestandteile würden unter anderem die folgenden einschließen:
  • die Zielsetzung der integrierten Berichterstattung,
  • die primäre Adressatengruppe,
  • das Prinzip der Verantwortlichkeit in Bezug auf Kapital und Ressourcen, die vom Unternehmen verwendet werden, im Kontext der integrierten Berichterstattung (dies sollte eines der Leitprinzipien sein),
  • die Elemente der integrierten Berichterstattung einschließlich einer Einschätzung der erbrachten Leistung oder einschlägiger Leistungskennzahlen in Bezug auf diese Elemente,
  • die Berichtseinheit,
  • die definierenden Merkmale oder Attribute von Informationen, die in einen integrierten Bericht aufgenommen werden sollten; diese würden unter anderem Relevanz, Wesentlichkeit und Qualität beinhalten; außerdem müssten Standards für die Veröffentlichung integrierter Berichte in einem digitalen Format (bspw. XBRL) vorgegeben sein.

Damit das Modell für die integrierte Berichterstattung erfolgreich sein kann und für eine praktikable und einheitliche Anwendung infrage kommt, bedarf es unsrer Meinung nach einer klaren Definition und allgemeiner Zustimmung zu diesen grundlegenden Konzepten.

Hinsichtlich des Standardentwurf ED/2011/5 Darlehen der öffentlichen Hand – Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1 stimmen wir zu, dass Erstanwender der IFRS die gleichen Erleichterungen haben sollten wie bestehende Anwender, wenn sie IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand anwenden. Wir schlagen jedoch vor, dass der vorgeschlagene Paragraph B10 geändert werden sollte, sodass deutlich wird, dass die vorgeschlagene Ausnahme sich nur insoweit auf die Vorschriften von IFRS 9 und IAS 20 bezieht, wie diese sich wiederum auf Darlehen der öffentlichen Hand mit einem Zinssatz beziehen, der unter dem marktüblichen Zinssatz liegt.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

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