EFRAG fordert längere Kommentierungsfristen für Erlöserfassung und Sicherungsbilanzierung
16.12.2011
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat sich an den IASB gewendet und längere Kommentierungsfristen für den Standardentwurf zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden den demnächst erscheinenden Arbeitsentwurf zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung gefordert.
Die Kommentierungsfrist zum Standardentwurf ED/2011/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (Überarbeitung des Entwurfs ED/2010/6) endet derzeit am 13. März 2012. Da viele Anwender derzeit mit dem Jahresabschluss beschäftigt sind, fürchtet EFRAG, dass für die Stellungnahme zum Entwurf zu wenig Zeit bleibt und bittet um eine Kommentierungsfrist, die drei Monate nach dieser ressourcenbindenden Zeit endet.
Auch für den demnächst erscheinenden Arbeitsentwurf zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung bittet EFRAG um drei Monate Stellungnahmefrist außerhalb der Jahresabschlusszeit.
EFRAG möchte zu beiden Entwürfen auch europäische Feldversuche durchführen, die zusätzlich Zeit von den Anwendern fordern würden.
Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG enthält eine Verknüpfung auf das Schreiben an den IASB.