EFRAG fordert Verschiebung der Daten des Inkrafttretens der Standards zu Konsolidierung und gemeinsamen Vereinbarungen

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12.12.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein an den IASB gerichtetes Schreiben veröffentlicht, in dem sie um die Verschiebung des Datums des Inkrafttretens der Standards des sogenannten Konsolidierungspakets vom Mai 2011 bittet.

In dem Schreiben bittet EFRAG um die Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen, IAS 27 Separate Abschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures. EFRAGs Gründe für diese Bitte umfassen unter anderem die folgenden:
  • Während der Feldversuche von EFRAG zu IFRS 10 und IFRS 11 gaben manche Versuchsteilnehmer an, dass sie Bedenken hätten, dass ein Datum des Inkrafttretens am 1. Januar 2013 ihnen nicht genug Zeit lassen würde, die neuen Vorschriften umzusetzen und die entsprechenden vorgeschriebenen Einschätzungen vorzunehmen. Bedenken hinsichtlich der Umsetzung von IFRS 10 treten hauptsächlich im Finanzdienstleistungs- und Versicherungsbereich auf, während sich Bedenken in Bezug auf IFRS 11 auf die Notwendigkeit beziehen, detaillierte Informationen in Bezug auf gemeinsame Vereinbarungen zusammenzutragen.
  • Der IASB betreibt derzeit ein Projekt zu Investmentgesellschaften und erwägt außerdem mögliche Änderungen an den Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit IFRS 10 (z.B. auf der Dezembersitzung, die diese Woche stattfindet). Beide Projekte haben Auswirkungen auf die Anwendung von IFRS 10 und führen zu Unsicherheiten für die Anwender.
  • Obwohl die obengenannten Bedenken sich auf IFRS 10 und IFRS 11 beziehen, weist EFRAG darauf hin, dass die bedeutenden Zusammenhänge zwischen den Vorschriften aller Standards des Pakets bedeuten, dass als Standards weiterhin dasselbe Datum des Inkrafttretens haben müssen, was eine Verschiebung des Datums für alle fünf Standards erforderlich macht.

Die Standards treten derzeit für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. EFRAG ist der Meinung, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens auf entweder den 1. Januar 2014 oder auf 12 Monate nach Veröffentlichung der Änderungen an IFRS 10 und des Standards zu Investmentgesellschaften verschoben werden sollte – je nachdem was später eintritt.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen (79 KB).

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