Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter Konsolidierungsprozesse
21.12.2011
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter Konsolidierungsprozesse (IDW ERS FAIT 4) verabschiedet.
Der IDW ERS FAIT 4 konkretisiert die aus den §§ 290 bis 315 HGB resultierenden Anforderungen an IT-gestützte Konsolidierungsprozesse. Veranschaulicht werden die im IDW RS FAIT 1 dargestellten Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen für die softwaregestützte Konzernabschlusserstellung. Dazu gehört der gesamte Prozess von der Übernahme von Berichtsdaten für Zwecke der Konsolidierung bis zu deren Auswertung in Form von Finanzberichten.
Sie können sich den Entwurf direkt von der Internetseite des IDW herunterladen (105 KB).