Entwurf zum Konzernlagebericht verabschiedet

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14.12.2011

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute den Standardentwurf E-DRS 27 'Konzernlagebericht' veröffentlicht.

Der Entwurf ist das Ergebnis einer umfassenden Durchsicht der bestehenden Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung. Praktische Erfahrungen sowie aktuelle Entwicklungen wurden aufgegriffen, um die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) zur Konzernlageberichterstattung weiterzuentwickeln.

Künftig sollen die Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung in einem Standard zusammengeführt werden, d.h. E-DRS 27 soll DRS 15 Lagebericht sowie DRS 5 Risikoberichterstattung einschließlich der branchenspezifischen Standards DRS 5-10 Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten und DRS 5-20 Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen ersetzen. Außen vor bleibt die Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder, die unverändert in DRS 17 geregelt ist.

Auf der Internetseite des DRSC stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Stellungnahmen können bis zum 30. April 2012 beim DRSC eingereicht werden.

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