Entwurf zum Konzernlagebericht verabschiedet
14.12.2011
Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute den Standardentwurf E-DRS 27 'Konzernlagebericht' veröffentlicht.
Der Entwurf ist das Ergebnis einer umfassenden Durchsicht der bestehenden Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung. Praktische Erfahrungen sowie aktuelle Entwicklungen wurden aufgegriffen, um die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) zur Konzernlageberichterstattung weiterzuentwickeln.
Künftig sollen die Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung in einem Standard zusammengeführt werden, d.h. E-DRS 27 soll DRS 15 Lagebericht sowie DRS 5 Risikoberichterstattung einschließlich der branchenspezifischen Standards DRS 5-10 Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten und DRS 5-20 Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen ersetzen. Außen vor bleibt die Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder, die unverändert in DRS 17 geregelt ist.
Auf der Internetseite des DRSC stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:
- Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standards Konzernlagebericht (E-DRS 27) (453 KB)
- Presseerklärung des DRSC zur Veröffentlichung des Entwurfs (25 KB)
Stellungnahmen können bis zum 30. April 2012 beim DRSC eingereicht werden.