IASB verschiebt Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 und veröffentlicht geänderte Angaben zum Übergang

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16.12.2011

Der IASB hat Änderungen veröffentlicht, mit denen der Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente auf Berichtsperioden verschoben wird, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Dies gilt für beide Fassungen von IFRS 9 – die von 2009 und die von 2010. Vor diesen Änderungen war der Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung der 1. Januar 2013. Eine vorzeitige Anwendung ist weiterhin zugelassen.

Anstelle einer vorgeschriebenen Anpassung der Vergleichsinformationen ist es Unternehmen nun gestattet oder vorgeschrieben, geänderte Angaben zum Übergang von IAS 39 auf IFRS 9 in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS 9 und der Frage, ob sich ein Unternehmen entscheidet, frühe Berichtsperioden anzupassen, vorzunehmen. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS 9 gilt für Unternehmen Folgendes:

  • Ein Übergang in einer Berichtsperiode, die vor dem 1. Januar 2012 beginnt, erfordert weder eine Anpassung früherer Perioden noch die geänderten Angaben zum Übergang.
  • Ein Übergang in einer Berichtsperiode, die nach 1. Januar 2012 und vor dem 31. Dezember 2012 beginnt, erfordert entweder eine Anpassung der Vorperioden oder die Vornahme der modifizierten Übergangsangaben.
  • Ein Übergang in einer Berichtsperiode, die nach 1. Januar 2013 beginnt, erfordert keine Anpassung früherer Perioden, dafür aber die Vornahme der modifizierten Übergangsangaben.

Viele der Informationen, die in den geänderten Übergangsangaben gefordert werden, stimmen mit den bestehenden und in IAS 8 und IFRS 7 vorgeschriebenen Angaben überein. Einige der Änderungen erfordern jedoch auch Reklassifizierungsangaben nach IFRS 7 (wie durch IFRS 9 (2009) geändert) beim Übergang von IAS 39 auf IFRS 9, und zwar unabhängig davon, ob sie ansonsten durch eine Änderung des Geschäftsmodells vorgeschrieben worden wären. Die Umklassifizierungsangaben und andere Angaben, die bei der Erstanwendung von IFRS 9 gefordert werden, sollen eine Überleitung der Bewertungskategorien nach IAS 39 in jene nach IFRS 9 sowie einzelner Ausweiszeilen im Abschluss oder in den Klassen von Finanzinstrumenten gestatten.

Der IASB verschiebt den Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 9 wegen des erwarteten Zeitplans für den Abschluss der anderen Phasen des Projekts zu Finanzinstrumenten. Der Board beabsichtigt, Unternehmen zu gestatten, alle Arbeitsergebnisse der verschiedenen Phasen des Finanzinstrumenteprojekts gleichzeitig anzuwenden. Außerdem hat der Board den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Nachfolgestandards zu Versicherungsverträgen berücksichtigt, der derzeit entwickelt wird. Darüber hinaus hat der IASB auf seiner Sitzung im November 2011 vorläufig entschieden, IFRS 9 erneut zu überarbeiten, um mögliche Anwendungsprobleme zu adressieren und das Zusammenwirken zwischen IFRS 9 und den vorläufigen Entscheidungen im Versicherungsprojekt noch einmal zu überdenken. Darüber hinaus wird der IASB das Modell des FASB in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten bedenken.

Weiterführende Informationen:

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