IDW-Stellungnahme zur Überarbeitung der Bilanzrichtlinien
23.12.2011
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Stellung zu den Änderungsvorschlägen der Bilanzierungsrichtlinien und der Transparenzrichtlinie genommen.
Am 25. Oktober 2011 hatte die Europäischen Kommission eine Reform der entsprechenden Richtlinien vorgeschlagen. Das IDW spricht sich dafür aus, dass die künftige EU-Bilanzrichtlinie ein eigenständiges, von den IFRS losgelöstes Rechnungslegungssystem bildet. Vor diesem Hintergrund sollten die bislang in den Richtlinien enthaltenen Mitgliedstaatenwahlrechte aufgehoben werden, die von dem Gedanken getragen waren, den Unternehmen im Rahmen der Richtlinien eine IFRS-konforme Rechnungslegung zu ermöglichen. In Anbetracht der IAS-Verordnung bedarf es nach Auffassung des IDW solcher Wahlrechte fortan nicht mehr.
Mit der vorgesehenen Komplettüberarbeitung der 4. und 7. EU-Richtlinie und deren Zusammenlegung zu einer Richtlinie sieht das IDW die Gefahr, dass materielle Änderungen des Rechts auch an solchen Stellen bewirkt werden könnten, wo dies gar nicht der Absicht der EU-Kommission entspricht. Insofern sollte darüber nachgedacht werden, die geltenden Bilanzrichtlinien – sofern erforderlich – nur punktuell anzupassen. Sollte sich der europäische Richtliniengeber im weiteren Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens doch noch dazu entschließen, eine befreiende Anwendung des IFRS für KMU vorzusehen, hält das IDW die Einräumung eines entsprechenden Mitgliedstaatenwahlrechts der Einräumung eines Unternehmenswahlrechts für vorzugswürdig.
Sie können sich die deutschsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen (95 KB).