Neue australische Pachtabgabe führt zu Rechnungslegungsfragen, bewegt den AASB zu Agendaentscheidungen

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14.12.2011

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat vorläufige Agendaentscheidungen herausgegeben, die Rechnungslegungsfragen gelten, die sich aus der vorgeschlagenen Pachtabgabe auf Mineralienvorkommen (Mineral Resource Rent Tax, MRRT) sowie die Verlängerung der Pachtabgabe auf Ölvorkommen (Petroleum Resource Rent Tax, PRRT) ergeben, die derzeit vom australischen Parlament erörtert werden.

Die bilanzielle Behandlung von MRRT und PRRT ist ein umstrittenes Thema in Australien. Außerdem ist zu erwarten, dass die Agendaentscheidungen größere Auswirkungen haben werden, da einige der erörterten Fragen grundlegender Natur sind und viele der in der australischen Rohstoffbranche engagierten Unternehmen weltweit agierende Unternehmen sind, die nach IFRS oder US-GAAP Bericht erstatten.

Die vorläufigen Agendaentscheidungen gelten den folgenden Themen:

  • Ist die MRRT eine Ertragsteuer? In der Agendaentscheidung wird nicht expressis verbis festgehalten, dass die MRRT eine Ertragsteuer ist, aber es wird darauf hingewiesen, dass die bestehenden Leitlinien ausreichend müssten, um entsprechende Fragen zu klären, wobei auf die AASB-Interpretation 1003 Australische Pachtabgabe auf Ölvorkommen (eine lokale Interpretation) für eine direkte oder analoge Anwendung hingewiesen wird.
  • Bilanzierung für eine Erhöhung der Gutschriften bei der Einführung einer neuen Steuer. Unternehmen, die der MRRT oder PRRT das erste Mal unterworfen sind, haben die Möglichkeit eine Angangsgutschrift ('starting base allowance') einzurichten, die künftig verfügbare Abzüge auf Grundlage des Marktwerts der Tätigkeiten erhöht anstatt an sich den tatsächlichen Kosten der Durchführung der Tätigkeiten zu orientieren. In der Agendaentscheidung heißt es, dass solche Erhöhungen der verfügbaren Abzüge als "abziehbare temporäre Differenzen zu behandeln sind, die zu einem latenten Steueranspruch führen".
  • Im Wesentlichen in Kraft gesetzt. Die Gesetze, die notwendig sind, um den Steuern Gültigkeit zu geben, wurden vom Unterhaus des australischen Parlaments verabschiedet, aber das Oberhaus (der Senat) wird sich mit ihnen erst 2012 befassen. In der vorläufigen Agendaentscheidung heißt es, dass die bestehenden Leitlinien (einschließlich einer weiteren lokalen Interpretation) "ausreichend sind, um auf den Sachverhalt angewendet zu werden, sobald er im Wesentlichen in Kraft gesetzt ist".

Die vorläufigen Agendaentscheidungen wurden auf der Dezembersitzung des AASB gefällt, auf der auch die Bilanzierung von Zahlungen an australische Landesregierungen für Gebühren erörtert wurde, die gegen fällige MRRT/PRRT-Zahlungen gegengerechnet werden können. Derzeit wird erörtert, ob solche Gebühren als Teil der Produktionskosten oder als eine Art von vorausgezahlter MRRT oder PRRT anzusehen sind, und der AASB hat angedeutet, dass er diese Frage dem IFRS Interpretations Committee des IASB vorlegen will.

Stellungnahmen zu den vorläufigen Agendaentscheidungen des AASB werden bis zum 17. Januar 2012 erbeten.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

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