IFAC schlägt Änderungen an seinen Mitgliedspflichten im Hinblick auf internationale Standards vor

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08.12.2011

Der Vorstand des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat zwei Vorschläge zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, mit denen die satzungsgemäßen Mitgliedspflichten geändert werden sollen.

Die Mitglieder des Wirtschaftsprüferverbands müssen laut Satzung die Mitgliedspflichten erfüllen, und diese bilden die Grundlage des Compliance-Programms des IFAC. Sie dienen als ein Rahmenkonzept für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, und ihr Schwerpunkt liegt darauf, dem öffentlichen Interesse zu dienen, indem internationale Standards übernommen oder auf eine andere Art und Weise integriert werden, die Umsetzung internationaler Standards gefördert wird und sachgerechte Durchsetzungsmechanismen aufrechterhalten werden, so dass das professionelle Verhalten der einzelnen Mitglieder gewährleistet wird.

Die Mitgliedspflichten beinhalten Vorschriften für die Mitglieder des IFAC , die folgenden Standards zu identifizieren und sicherzustellen, dass sie in ihren Rechtskreisen übernommen und umgesetzt werden:

  • die International Financial Reporting Standards (IFRS) zumindest in Bezug auf Unternehmen des öffentlichen Interesses und
  • die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS).

Die verantwortlichen Parteien werden außerdem ermutigt, die Anwendung des IFRS für KMU in Bezug auf Unternehmen, die nicht von öffentlichem Interesse sind, zu erwägen. In Rechtskreisen, in denen Englisch keine der offiziellen oder vorrangig gesprochenen Sprachen ist, ist es den Mitgliedern des IFAC auch vorgeschrieben, unterstützende Prozesse für die Übersetzung internationaler Standards und soweit wie möglich deren Entwürfe zu etablieren.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden diese und andere Pflichten verdeutlicht, indem Leitlinien zur Verfügung gestellt werden, wie sich die Mitglieder vor dem Hintergrund möglicher Einflüsse auf den Standardsetzungsprozess verhalten sollen. Insbesondere würde die Formulierung "Eingliederung" durch "Übernahme und Umsetzung" ersetzt.

Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden bis zum 5. März 2011 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IFAC enthält Verknüpfungen auf alle relevanten Dokumente.

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