SMEIG veröffentlicht zwei weitere endgültige Frage- und Antwortdokumente zum IFRS für KMU

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07.12.2011

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat zwei weitere finalisierte Frage- und Antwortdokumente, die als nichtverbindliche Leitlinien anzusehen sind, veröffentlicht.

In Q&A 2011/02 Unternehmen, die typischerweise öffentlich rechenschaftspflichtig sind wird der Frage nachgegangen, ob ein Unternehmen öffentlich rechenschaftspflichtig ist. In dem Dokument heißt es dazu: "Ein Unternehmen ist öffentlich rechenschaftspflichtig, wenn seine Aktien oder Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt gehandelt werden, wenn es im Begriff ist, solche Instrumente zum Handel an einem öffentlichen Markt zu emittieren oder wenn es als einen seiner Hauptgeschäftszwecke Vermögenswerte in treuhänderischer Funktion für eine große Gruppe von Außenstehenden hält." Es wird auch festgehalten, dass unter bestimmten Umständen solche Unternehmen möglicherweise nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind; dies gilt beispielsweise für konzerneigene Versicherungsgesellschaften und Investmentfonds mit nur wenigen Teilnehmern.

In Q&A 2011/03 Interpretation von 'an einem öffentlichen Markt gehandelt' bei der Anwendung des IFRS für KMU wird der Frage nachgegangen, wie 'an einem öffentlichen Markt gehandelt' in der Definition der öffentlichen Rechenschaftspflicht zu interpretieren ist. Dabei wird ein öffentlicher Markt als "eine in- oder ausländische Börse oder ein Freiverkehr einschließlich lokaler und regionaler Märkte" definiert. Wenn eine Transaktion jedoch nur zwischen Parteien stattfindet, die in das Management des Unternehmens eingebunden sind, gilt dies nicht als 'an einem öffentlichen Markt gehandelt'.

SMEIG hat verlautbart, dass ein Unternehmen, dass nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist, den IFRS für KMU anwenden darf.

Die Aufgabe von SMEIG ist es, die internationale Übernahme des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zu fördern und seine Einführung zu überwachen. Die Gruppe hat zwei Hauptaufgaben:

  • Entwicklung von nicht verpflichtenden Leitlinien für die Einführung des IFRS für KMU in Form von Fragen und
  • Antworten, die zeitnah öffentlich zur Verfügung gestellt werden, und Aussprechen von Empfehlungen gegenüber dem IASB, wenn Änderungen am IFRS für KMU sich als nötig erweisen sollten.

Weiterführende Informationen:

SMEIG hat am 23. Juni 2011 bereits ein erstes finalisiertes Frage- und Antwortdokument zum Thema Anwendung des IFRS für KMU im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens herausgegeben.

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