2011

Neue Reihe von Interviews mit führenden Persönlichkeiten aus Rechnungslegung und Wirtschaft

24.06.2011

Auf unserer englischsprachigen Mutterseite ist eine neue Reihe von Interviews mit führenden Persönlichkeiten aus Rechnungslegung und Wirtschaft gestartet worden.

Die Serie beginnt mit einem Interview mit Sir David Tweedie, dem scheidenden Vorsitzenden des IASB. Im Gespräch mit Robert Bruce, blickt Tweedie auf zehn Jahre zurück, in denen er hart daran gearbeitet hat, Harmonie und Ordnung in die Welt der internationalen Rechnungslegung zu bringen. Er spricht über seine Erfolge, seine Kämpfe und die Höhen und Tiefen dieser Zeit. Aber er spricht auch über seine Hoffnungen für die Zukunft und gibt einige weise Empfehlungen. Zu dem Interview in englischer Sprache gelangen Sie hier.

Kolumbien bewegt sich einen weiteren Schritt auf IFRS und ISA zu

23.06.2011

Der kolumbianische Fachrat für öffentliche Rechenschaftspflicht (Consejo Técnico de la Contaduría Pública) hat bei den kolumbianischen Finanz- und Wirtschaftsministern einen offiziellen Vorschlag im Hinblick der strategischen Ausrichtung für die Übernahme internationaler Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards in Kolumbien eingereicht.

Am 13. Juli 2009 hat der Kongress der Republik Kolumbien das Gesetz Nr. 1314 bezüglich der Bilanzierung, der Berichterstattung und prüfungsnaher Beratung in Kraft gesetzt, das sogenannte "Konvergenzgesetz". Darin wird die Absicht kundgetan, kolumbianische Standards mit internationalen Standards zu konvergieren. Dies soll ab dem Jahr 2014 geschehen.

Der offizielle Vorschlag, den der Fachrat bei den Ministern, die den nationalen Standardsetzer von Kolumbien darstellen, sieht vor, dass die Standards des IASB für Rechnungslegung und Finanzberichterstattung und die Standards des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) für Prüfungsbelange als kolumbianische Norm übernommen werden.

Obwohl es sich bei dem Vorschlag des Fachrats nur um ein Papier zur strategischen Ausrichtung handelt, stellt er einen wichtigen Schritt für die Übernahme internationaler Standards in Kolumbien in absehbarer Zeit dar. Sie können den vollständigen Text des Vorschlags in spanischer Sprache hier einsehen (404 KB).

US-amerikanische PCAOB untersucht Reform des Prüfungsberichts

23.06.2011

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat einen 'Konzeptentwurf' herausgegeben, in welchem Alternativen für eine Änderung der Art und Weise diskutiert werden, in der Prüfer berichten.

In dem Konzeptentwurf werden mehrere Alternativen unterbreitet, und man bittet speziell zu diesen oder anderweitigen Alternativen, die Anlegern mehr Transparenz im Prüfungsprozess und mehr Einblick in den Abschluss eines Unternehmens oder in sonstige Informationen außerhalb des Abschlusses gewähren könnten, um Stellungnahmen. Zu den Alternativen gehören die folgenden:

  • Eine Erörterung und Analyse durch den Prüfer (Auditor's discussion and analysis, 'AD&A') – ein ergänzender verbaler Bericht zum Prüfungsbericht, in welchem der Prüfer die Möglichkeit bekommt, Sichtweisen hinsichtlich bedeutender Sachverhalte zu erörtern, darunter die im Rahmen einer Prüfung identifizierten Prüfungsrisiken, die Prüfungsprozesse und -ergebnisse, die Unabhängigkeit sowie die Sichtweisen des Prüfers im Hinblick auf den Abschluss eines Unternehmens (z.B. zu den Ermessensentscheidungen und Schätzungen der Geschäftsleitung, den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zu schwierigen oder umstrittenen Sachverhalten)
  • vorgeschriebene und ausgeweitete Verwendung von Betonungen – die vorgeschriebene Aufnahme eines erweiterten, betonenden Absatzes in sämtlichen Prüfungsberichten, mit welchem die bedeutendsten Sachverhalte im Abschluss hervorgehoben würden, und eine Nennung, wo diese Sachverhalte im Abschluss angegeben werden. Derartige betonende Absätze könnten auf Gebieten vorgeschrieben werden, die von entscheidender Bedeutung für den Abschluss sind, darunter bedeutende Ermessensentscheidungen und Schätzungen der Geschäftsleitung, Gebiete mit bedeutender Bewertungsunsicherheit und Themenbereiche, die der Prüfer als wichtig für ein besseres Verständnis der Darstellung des Abschlusses ansieht
  • eine Vertrauenserklärung des Prüfers zu sonstigen Informationen außerhalb des Abschlusses – eine solche würde Prüfer verpflichten, eine Vertrauenserklärung zu Informationen außerhalb des Abschlusses abzugeben, darunter die Lageberichterstattung durch die Geschäftsleitung oder sonstige Informationen (z.B. nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen fußende Informationen – sog. non-GAAP information – oder Bekanntmachung von Ergebnissen)
  • eine deutlichere Sprache im klassischen Prüfungsbericht – eine sprachliche Klarstellung, was eine Prüfung darstellt und welche Pflichten sich für den Prüfer daraus ergeben. Darunter fallen Gebiete wie das Konzept einer "hinreichenden Versicherung" (reasonable assurance), die Verantwortung des Prüfers bei Sachverhalten wie Betrug, Abschlussangaben und Informationen außerhalb des Abschlusses, die Verantwortung der Geschäftsleitung für die Aufstellung des Abschlusses sowie die Unabhängigkeit des Prüfers.

Im Konzeptentwurf wird darauf hingewiesen, dass sich die vorstehenden Alternativen nicht gegenseitig ausschlössen, sondern ein überarbeiteter Prüfungsbericht vielmehr eine einzige Alternative, eine Kombination der Alternativen, einzelne Elemente innerhalb der Alternativen oder Alternativen beinhalten könne, die gegenwärtig gar nicht dargestellt werden.

Stellungnahmen zum Konzeptentwurf werden bis zum 30. September 2011 erbeten. Die englischsprachige Presseerklärung der PCAOB können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite der PCAOB).

PCAOB gibt Jahresbericht 2010 heraus

23.06.2011

Im Jahresbericht 2010 der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) wird hervorgehoben, dass 2010 2.397 Prüfungsgesellschaften bei der PCAOB registriert waren, von denen 894 ausländische Gesellschaften aus 86 Rechtskreisen waren.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht hier herunterladen (2.328 KB).

SMEIG veröffentlicht ersten finalisierten Fragebogen zum IFRS für KMU

23.06.2011

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat heute ihren ersten finalisierten Fragebogen, der als nichtverbindliche Leitlinie anzusehen ist, veröffentlicht.

In Q&A 2011/01 Anwendung des IFRS für KMU im separaten Abschluss eines Mutterunternehmens wird der Frage nachgegangen, ob ein Mutterunternehmen, das selber nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist auch dann einen Abschluss nach dem IFRS für KMU erstellen darf, wenn sein Konzernabschluss nach den vollen IFRS erstellt ist.

SMEIG ist zu dem Schluss gekommen, dass ein Unternehmen einen Abschluss nach dem IFRS für KMU erstellen darf, wenn es nicht öffentlich rechenschaftspflichtig ist. Ein Mutterunternehmen beantwortet die Frage nach der Zulässigkeit der Anwendung des IFRS für KMU vor dem Hintergrund seiner eigenen Rechenschaftspflicht ohne die Rechenschaftspflicht anderer Konzernunternehmen oder des Konzerns zu berücksichtigen.

Die Aufgabe von SMEIG ist es, die internationale Übernahme des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zu fördern und seine Einführung zu überwachen. Die Gruppe hat zwei Hauptaufgaben:

  • Entwicklung von nicht verpflichtenden Leitlinien für die Einführung des IFRS für KMU in Form von Fragen und Antworten, die zeitnah öffentlich zur Verfügung gestellt werden, und
  • Aussprechen von Empfehlungen gegenüber dem IASB, wenn Änderungen am IFRS für KMU sich als nötig erweisen sollten.

Weiterführende Informationen:

Protokoll der 157. DSR-Sitzung

23.06.2011

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gibt bekannt, dass der Ergebnisbericht der 157. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) vom 6. und 7. Juni 2011 ab sofort heruntergeladen werden kann.

Die finden den Bericht hier (Verknüpfung auf die Internetseite des DRSC).

IASB wird Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung von IFRS 9 erörtern

23.06.2011

Der IASB hat auf seiner Internetseite ein Agendapapier des Stabs für die reguläre Sitzung im Juli eingestellt, in welchem es um den Zeitpunkt der Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' geht.

In der Grundlage für Schlussfolgerungen von IFRS 9 hat der IASB ausgeführt, dass er beabsichtige, alle Phasen im Projekt zur Ablösung von IAS 39 zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten zu lassen und dass er den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen besser auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Leitlinien zu Versicherungsverträgen abstimmen wolle. Im Rahmen der Kommentierungsphase zu den "Daten des Inkrafttretens" sowie bei anderen Einbindungsaktivitäten ist wiederholt die Bitte geäußert worden, den Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung noch einmal zu überprüfen.

In dem Agendapapier wird ausgeführt, dass die Projektphasen zu Wertminderungen und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Ablösung von IAS 39 nicht nicht abgeschlossen sind, ebensowenig das Projekt zu Versicherungsverträgen. Der Stab empfiehlt aufgrund der gegenwärtigen Umstände, dass der IASB den Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 9 auf Geschäftsjahre verschieben sollte, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Derzeit liegt der Zeitpunkt der verpflichtenden erstmaligen Anwendung beim 1. Januar 2013.

Die vollständige Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Juli ist noch nicht bekanntgegeben worden, auf der Internetseite findet sich aber der Hinweis, dass dieser Tagesordnungspunkt am Mittwoch, den 20. Juli aufgerufen werden soll. Das Agendapapier finden Sie auf dieser Seite (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

Vorgeschlagener Ausbildungsstandard für Berufsstand würde verpflichtenden Universitätsabschluss als Einstiegsvoraussetzung beseitigen

23.06.2011

Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) hat eine vorgeschlagene Überarbeitung des internationalen Ausbildungsstandards (International Education Standard, IES) Nr. 1 'Einstiegsvoraussetzungen für ein Ausbildungsprogramm des Berufsstands' mit der Bitte um Stellungnahmen herausgegeben.

Zu den wesentlichen Änderungen gehören folgende Punkte:

  • Die Abfassung der Vorschriften soll umfassender und mit einem breiteren Anwendungsbereich erfolgen (würde eine Änderung des Titels von IES 1 in Einstiegsvoraussetzungen für die Ausbildung im Berufsstand nach sich ziehen)
  • Es soll ein prinzipienbasierter Ansatz gewählt werden, der die Gewährung eines flexiblen Zugangs zur Ausbildung im Berufsstand zum Fokus hätte; dies schlösse die Abschaffung der Bezugnahme auf einen anerkannten Universitätsabschluss oder einen entsprechenden Titel ab, die lediglich als Beispiele benannt würden
  • Das Einstiegsniveau soll hoch genug angesetzt werden, um einer Person ihren wahrscheinlichen Erfolg im berufsständischen Ausbildungsprogramm auch zusagen zu können. Daneben sollten die relevanten Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden, um Personen dabei zu helfen, eine wohlinformierte Entscheidung hinsichtlich der Beurteilung ihrer eigenen Chancen in Bezug auf einen erfolgreichen Abschluss des berufsständischen Ausbildungsprogramms zu fällen
  • Den Mitgliedsorgane von IFAC sollen Leitlinien an die Hand gegeben werden, damit diese ihre Einstiegsvoraussetzungen im Hinblick auf die zu einem erfolgreichen Abschluss der berufsständischen Ausbildung erforderlichen Kompetenzen rechtfertigen können

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 21. September 2011 eingereicht werden. Die englischsprachige Presseerklärung des IAESB können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite von IFAC).

IASB gibt Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses heraus

22.06.2011

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat auf seiner Internetseite einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an fünf International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses veröffentlicht.

Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.

Die Änderungen sollen für Geschäftsjahre in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine frühere Anwendung soll zulässig sein, für in der EU domizilierte Unternehmen bedarf dies jedoch der Übernahme der Änderungen durch die Kommission und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

IFRS Thema der Änderung
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards Wiederholte Anwendung von IFRS 1
Fremdkapitalkosten in Bezug auf qualifizierende Vermögenswerte, bei denen der Aktivierungszeitpunkt vor dem Übergang auf IFRS liegt
IAS 1 Darstellung des Abschlusses Klarstellung der Vorschriften für Vergleichsinformationen
Übereinstimmung mit dem neuen Rahmenkonzept
IAS 16 Sachanlagen Klassifizierung von Wartungsgeräten
IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis Ertragsteuerwirkung von Ausschüttungen an den Inhaber eines Eigenkapitalinstruments und von Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion
IAS 34 Zwischenberichterstattung Zwischenberichterstattung und Segmentangaben für das Gesamtvermögen

Der Entwurf ist über die die Rubrik 'Zur Kommentierung stehend' auf der Internetseite des IASB zugänglich. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (102 KB). Der IASB erbittet Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 21. Oktober 2011.

IASB-Internetsendungen zu den Änderungen an IAS 19

22.06.2011

Am 16. Juni 2011 hat der IASB Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer herausgegeben.

Am kommenden Montag wird der IASB in einer live ausgestrahlten Internetsendungen in den geänderten IAS 19 einführen. Teil der Sendung wird auch eine Runde mit Fragen und Antworten sein. Wie üblich wird die Internetsendung zu einem Vormittags- und einem Nachmittagstermin angeboten.

  • Montag, 27. Juni 2011 — Verbesserungen an der Bilanzierung von leistungsorientierten Verbindlichkeiten Die Sendungen werden um 10:30 Uhr und 16:30 Uhr deutscher Zeit ausgestrahlt. Eine Registrierung ist über die Internetseite des IASB möglich.

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