Nach diesem Prozess hat das russische Finanzministerium am 25. November 2011 alle bestehenden IFRS, SIC und IFRIC mit Ausnahme von IFRS 9 bis 13 und IFRIC 20 für die Anwendung in Russland übernommen. Bei künftigen Übernahmeentscheidungen in Bezug auf einzelne Standards wird sich das Finanzministerium auf die Empfehlungen eines regierungsunabhängigen Expertenausschusses stützen (den nationalen Rat für Rechnungslegungsstandards) und sich mit der Zentralbank und dem staatlichen Ausschuss für Wertpapiermärkte (Federal Committee on Securities Markets, FCSM) absprechen. Die Aufsicht über die IFRS-Einführung wurden dem FCSM und (für Banken) der Zentralbank übertragen.
IFRS-Konzernabschlüsse werden für Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities, PIE) vorgeschrieben sein. PIE sind definiert als: Unternehmen, deren Wertpapiere an Börsen gehandelt werden, Banken und Versicherungen. Die Anwendbarkeit des Gesetzes ist in der Tat jedoch weiter gefasst, da es darin heißt: "Wenn andere Russische Gesetze die Erstellung/Einreichung/Veröffentlichung eines Konzernabschlusses verlangen, müssen diese Abschlüsse nach den IFRS erstellt werden." Daher müssen beispielsweise diejenigen Kapitalgesellschaften, die ihre Anteile im Rahmen einer offenen Subscription (eines öffentlichen Zeichenangebots) einer großen Gruppe von Anlegern anbieten nach dieser Vorschrift Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen, selbst wenn diese Anteile nicht gehandelt werden.
Das Datum des Übergangs auf die IFRS wird der 1. Januar 2011 sein, wobei der erste vollständige IFRS-Abschluss für die Berichtsperiode des Kalenderjahres 2012 (mit Vergleichszahlen für 2011) erstellt werden muss. Dies gilt für die folgenden Unternehmen (sofern sie Erstanwender sind):
- Kreditinstitute (Banken etc.)
- Versicherungsunternehmen
- Unternehmen, deren Wertpapiere an Börsen/in Handelssystemen gehandelt werden
- Emittenten deren Wertpapiere nicht gehandelt werden und die Prospekte bei der FCSM für folgende Zwecke registriert haben:
- öffentliche Zeichenangebote (offene Subscription) von Wertpapieren oder
- nicht öffentliche Zeichenangebote (geschlossene Subscription) von Wertpapieren für mehr als 500 Anleger
(es sei denn, der Emittent hat weniger als 500 Anteilseigner und eine Ausnahme von der Einreichung wurde von mehr als Dreiviertel der Anteilseigener und der FCSM genehmigt)*
* Für Unternehmen in der Kategorie 3 jedoch nur diejenigen, die a) nur in Anleihen handeln oder b) ihre Abschlüsse bereits nach US-GAAP erstellen, ist das Datum des Übergangs auf die IFRS der 1. Januar 2014, wobei der erste vollständige IFRS-Abschluss für die Berichtsperiode des Kalenderjahres 2015 (mit Vergleichszahlen für 2014) erstellt werden muss.
Nach russischen Gesetz müssen die IFRS-Jahresabschlüsse innerhalb von 120 Tagen nach dem Berichtsstichtag (normalerweise rund um den 1. Mai des Folgejahres) den Anteilseignern vorgestellt und bei der FCSM eingereicht werden (für Banken: bei der Zentralbank eingereicht werden). Es gibt außerdem eine Vorschrift, dieses Abschlüsse zu veröffentlichen (beispielsweise im Internet).
Die IFRS in Russland ersetzen die nationalen Rechnungslegungsstandards nicht – die Erstellung eines IFRS-Konzernabschlusses befreit nicht von der Vorschrift, einen eigenständigen Abschluss nach den russischen statutarischen Vorschriften zu erstellen.
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