2011

Ergebnisse der AOSSG-Sitzung im November 2011

01.12.2011

Die dritte Sitzung der Gruppe der Standardsetzer des asiatisch-pazifischen Raums (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG) fand am 23. und 24. November 2011 in Melbourne statt. Gastgeber der Sitzung war der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB); 21 Standardsetzer der Region nahmen an der Sitzung teil.

Unter anderem wurden folgende Themen erörtert:
  • Verwaltungsangelegenheiten. Die Gruppe bestätigte Kevin Stevenson (Vorsitzender des AASB) als Vorsitzenden der AOSSG und wählte Clement Chan (Vorsitzender des Finanzberichterstattungsausschusses des Hongkonger Instituts der Wirtschaftsprüfer (HKICPA)) zum stellvertretenden Vorsitzenden. Man vereinbarte außerdem, die Amtszeiten des Vorsitzenden und seines Stellvertreters von einem auf zwei Jahre auszudehnen, um langfristige Effizienz und Wirksamkeit der Gruppe zu gewährleisten.
  • IAS 41 Landwirtschaft. Die Mitglieder der Gruppe erörterten einen Vorschlag der Arbeitsgruppe, der kürzlich auch beim IASB eingereicht wurde, eine begrenzte Änderung an IAS 41 Landwirtschaft vorzunehmen, die sich insbesondere auf produzierende biologische Vermögenswerte bezieht. Die anwesenden IASB-Mitglieder sagten vorläufig zu, die Erwägung einer begrenzten Änderung zu unterstützen. Die Arbeitsgruppe der AOSSG wird außerdem vermutlich ein langfristiges Projekt aufnehmen, das eine umfassende Prüfung von IAS 41 beinhalten würde.
  • Islamische Finanzgeschäfte. Die Mitglieder erörterten die Darstellung der Ergebnisse einer kürzlich durchgeführten Studie zu islamischen Finanzgeschäften durch die entsprechende Arbeitsgruppe. Sie nahmen insbesondere bedeutende Aspekte der islamischen Finanzgeschäfte zur Kenntnis, die möglicherweise zu berücksichtigen sind, wenn IFRS entwickelt werden. In diesem Zusammenhang schlug die Arbeitsgruppe vor, dass ein Beirat zu islamischen Finanzgeschäften eingerichtet werden sollte, die den IASB berät und ihm bei der Entwicklung von IFRS hilft.
  • Emissionshandelsprogramme. Die Gruppe wies darauf hin, dass ein globaler Rechnungslegungsstandard für Emissionshandelsprogramme benötigt werde, und drängte den IASB, sein entsprechendes Projekt zu beschleunigen.
  • Andere Fachthemen. Die Gruppe erörterte viele Projekte des IASB, darunter auch die Agendakonsultation, Erlöserfassung, Leasingverhältnisse, Investmentgesellschaften und Finanzinstrumente. Außerdem wurden Themen im Zusammenhang mit Fremdwährungsumrechnungen und der Berechnung der Barwerts künftiger Kapitalflüsse erörtert.

Die englischsprachige Abschlusserklärung der Sitzung können Sie direkt von der Internetseite der AASB herunterladen (270 KB). Ein informelles Treffen der AOSSG soll im März 2012 in Kuala Lumpur stattfinden.

EFRAG-Stellungnahme zur dritten Sammlung von Frage-und-Antwort-Dokumenten der Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU

01.12.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ihre Stellungnahme zu fünf Frage-und-Antwort-Dokumenten zu Sachverhalten hinsichtlich der Einführung des International Financial Reporting Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zur Verfügung, die Ende September 2011 von der Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) veröffentlicht wurden.

EFRAG empfiehlt, keines der Dokumente zu finalisieren, da die Beratungsgruppe Bedenken hat, dass SMEIG sich bei der Erarbeitung der Fragebögen nicht auf eine begrenzte Anzahl von überall vorkommenden Sachverhalten konzentriert, wie es in den Statuten der Gruppe vorgesehen ist, sondern dass Regeln in einem prinzipienorientierten Umfeld geschaffen werden.

In der Stellungnahme wird außerdem darauf hingewiesen, dass vier der aufgeworfenen Fragen Sachverhalte betreffen, bei denen die Vorschriften des IFRS für KMU eindeutig zu sein scheinen, und dass beim fünften Sachverhalt die Antwort immer von den besonderen Umständen und dem Ermessen der Leitung des KMU abzuhängen scheint.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen (143 KB).

IASB trifft sich mit GUS und baltischen Staaten zu IFRS-Gesprächen

30.11.2011

Am 28. und 29. November 2011 trafen sich Mitglieder der IFRS-Stiftung und des IASB mit Vertretern von Rechnungslegungsorganisationen, Wirtschaftsprüfungsinstituten und Ministerien aus der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und den baltischen Ländern.

Bei diesen Treffen ging es um den aktuellen Stand bei den laufenden Projekten des IASB und dessen zukünftige Agenda. Sie boten außerdem ein Forum für die Erörterung der Anwendung der IFRS in diesen Rechtskreisen einschließlich einer möglichen Übernahme der IFRS und des IFRS für KMU sowie um Fragen und Prozesse in Bezug auf die Übersetzung der Standards. An den Sitzungen nahmen Vertreter aus den folgenden Ländern teil: Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland. Viele dieser Rechtskreise haben die IFRS und/oder den IFRS für KMU bereits übernommen oder gestatten die Anwendung.

Die Vertreter aus der GUS und den baltischen Ländern trafen außerdem mit dem International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), dem für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständigen internationalen Gremium, und dem internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) zusammen, um die Einführung und Umsetzung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) zu erörtern.

Der IASB hat auf seiner Internetseite eine englischsprachige Presseerklärung zu den Gesprächen veröffentlicht. Auch auf der Internetseite des IFAC findet sich eine englischsprachige Presseerklärung zu den Gesprächen.

Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme zur Verteilung des Dienstzeitaufwandes nach IAS 19

30.11.2011

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zur Verteilung des Dienstzeitaufwandes der "Abfertigung alt" nach IAS 19 veröffentlicht.

Die Stellungnahme (81 KB) behandelt die Frage der Klassifizierung der Leistungsarten gemäß §§ 23 und 23a AngG als Leistung an Arbeitnehmer im Sinne von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur Verteilung des Dienstzeitaufwandes für Ansprüche aus Anlass der Pensionierung unter Berücksichtigung von IAS 19 (wie derzeit von der EU übernommen) gegeben. Stellungnahmen sind bis zum 16. Januar 2012 einzureichen.

DSR-Stellungnahme zur Agendakonsultation des IASB

30.11.2011

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Konsultation zum künftigen Arbeitsprogramm eingereicht. Der Schwerpunkt der künftigen Arbeit des IASB sollte nach Meinung des DSR auf der Pflege und Verbesserung der bestehenden Standards liegen.

Der DSR stimmt zwar dem IASB zu, dass die künftige Arbeit in die Kategorien 'Weiterentwicklung der Finanzberichterstattung' und 'Pflege der bestehenden IFRS' zu fallen hat, er ist aber der Meinung, dass das Hauptaugenmerk vorerst auf der Pflege der bestehenden Standards liegen sollte, wodurch die Qualität der Standards und ihre einheitliche Anwendung gestärkt würden. Ein Weg, dies zu erreichen, sei eine Überprüfungen von Standards nach deren Einführung.

Dringend vorangetrieben müssen nach Ansicht des DSR die Arbeiten am Rahmenkonzept. Außerdem sollte sich der IASB kurzfristig der Reduzierung der Angabevorschriften widmen.

Insgesamt rät der DSR zu einer ausgewogenen Agenda. Es bringe nichts, die Ressourcen des IASB oder der Anwender zu überstrapazieren, und eine überschaubare Anzahl von Projekten auf der Agenda, würde außerdem einen zeitnahen Abschluss eher gewährleisten.

Die englischsprachige Stellungnahme des DSR können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen (52 KB).

DSR-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Investmentgesellschaften

29.11.2011

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Standardentwurf ED/2011/4: Investmentgesellschaften eingereicht.

Der DSR stimmt dem IASB zu, dass bestimmte Investitionen von der Konsolidierungspflicht ausgenommen werden sollten. Der DSR ist allerdings der Meinung, dass diese Ausnahme nicht auf die Definition einer Investmentgesellschaft abgestellt werden sollte, sondern dass die Charakteristika einer Investition auschlaggebend sein sollten. Daraus ergäbe sich dann auch, dass auch andere Unternehmen, die nicht als Investitionsgesellschaften zu definieren sind, für bestimmte Arten von Investitionen diese Ausnahme in Anspruch nehmen könnten.

Die englischsprachige Stellungnahme des DSR können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen (72 KB).

Mitschnitt der 161. DSR-Sitzung

29.11.2011

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 161. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) vom 24. und 25. November 2011 sind jetzt archiviert.

Sie können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

Diese Sitzung war die letzte Sitzung des DSR in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung. Am 19. und 20. Dezember 2011 wird der DSR eine gemeinsame Sitzung mit den neuen Fachausschüssen abhalten, ab Januar werden diese die fachliche Arbeit des DRSC ausführen.

DPR nimmt Stellung zur Agendakonsultation des IASB, warnt vor zu großen Bewertungsspielräumen

29.11.2011

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Konsultation zum künftigen Arbeitsprogramm eingereicht.

Der IASB hat in seinem Konsultationspapier die Ansicht geäußert, dass seine künftige Arbeit in zwei Kategorien zu fallen hat: 'Weiterentwicklung der Finanzberichterstattung' und 'Pflege der bestehenden IFRS'. Die DPR greift von diesen beiden Punkten insbesondere die Pflege der bestehenden Standards auf und weist auf deren Dringlichkeit hin, da ihrer Meinung nach die Erfahrungen aus der Durchsetzung der Standards in Deutschland auf viele Schwächen an den jetzigen Standards hinweisen.

Die Stellungnahme der DPR ist in zwei Abschnitte unterteilt. In einem ersten Teil werden die Gründe für Schwächen in der derzeitigen Finanzberichterstattung genannt; im zweiten Teil werden einzelne Standards genannt, die laut DPR als besonders mängelbehaftet anzusehen sind. In diesem Teil werden auch konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet.

Bei den Gründen für Schwächen in der Finanzberichterstattung nennt die DPR

  • einen Mangel an Durchsetzbarkeit und Prüfbarkeit einer Reihe von Standards aufgrund großer Spielräume in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
  • eine zunehmende Ausweitung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert in Fällen, in denen kaum extern beobachtbare oder verifizierbare Maßzahlen in die Berechnung des Zeitwerts einfließen, und
  • eine zunehmende Vernachlässigung des Gewinns nach Steuern zugunsten von im Eigenkapital erfassten Änderungen in der Vermögenslage eines Unternehmens durch den IASB.

Die vollständige Stellungnahme der DPR in englischer Sprache können Sie sich von der Internetseite des IASB herunterladen (85 KB).

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

29.11.2011

Wie berichtet hat die Europäische Union die Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben in europäisches Recht übernommen, die der IASB am 7. Oktober 2010 herausgegeben hat.

Viele Bilanzierer fragen sich immer wieder, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Wir stellen Ihnen deshalb regelmäßig eine Zusammenstellung zur Verfügung, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können. Es handelt sich dabei um eine Darstellung anhand einer Zeitschiene mit einem dreiseitigen Erläuterungsteil. Sie finden die Datei in aktueller Fassung hier (Stand vom 29. November 2011, 40 KB).

IPSASB gibt Standards zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und zu jährlichen Verbesserungen heraus

29.11.2011

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat neue Standards zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und zu jährlichen Verbesserungen herausgegeben.

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat neue Standards zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und zu jährlichen Verbesserungen herausgegeben.

Mit IPSAS 32 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen: Konzessionsgeber soll ein Mangel an internationalen Leitlinien dazu behoben werden, wie Regierungen und andere Unternehmen des öffentlichen Sektors über ihre Beteiligungen an Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen zu berichten haben, die oft genutzt werden, um eine Infrastruktur für die Aufrechterhaltung und Verbesserung kritischer öffentliche Leistungen einzurichten.

In IPSAS 32 wird vorgeschrieben, das über Vermögenswerte aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und die zugehörige Finanzierung durch Unternehmen des öffentlichen Sektors unter Verwendung eines Ansatzes berichtete wird, der mit dem übereinstimmt, der in IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen für die Bilanzierung durch den Betreiber vorgesehen wird. In IPSAS 32 werden die Prinzipien aus IFRIC 12 für die Bestimmung genutzt, welches Unternehmen (Konzessionsgeber oder Betreiber) einen Vermögenswert im Rahmen einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen ansetzt, um zu garantieren, dass der Konzessionsgeber alle Vermögenswerte aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen ansetzt, die er kontrolliert.

Der IPSASB hat außerdem Verbesserungen an den IPSAS 2011 herausgegeben. Das Verbesserungsprojekt des IPSASB ist nach dem jährlichen Verbesserungsprojekt des IASB modelliert. Mit den Verbesserungen werden bestehende IPSAS geändert, um die Anlehnung an die International Financial Reporting Standards (IFRS) aufrechtzuerhalten. Außerdem werden andere allgemeine Verbesserungen vorgenommen.

IPSAS 32 ist auf Abschlüsse für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. Die Änderungen aus den Verbesserungen an den IPSAS 2011 sind auf Abschlüsse für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Auch hier ist eine vorzeitige Anwendung gestattet.

Die englischsprachige Presseerklärung des IPSASB ist Ihnen auf der Internetseite des IFAC zugänglich.

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